A ntrag auf Freistellung vom Unterricht (Sport)
Die Befreiung von bis zu vier Wochen erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Antrags der Erziehungsberechtigten, volljährige Schüler*innen stellen den Antrag selbst. Im Antrag sind Gründe und der voraussichtliche Zeitraum der beantragten Befreiung anzugeben. Für den Zeitraum von vier Wochen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft über die Befreiung.
Für die Befreiung vom Sportunterricht über vier Wochen hinaus ist in der Regel ein ärztliches Attest notwendig. Ein amtsärztliches Attest kann seitens der Schule auch dann angefordert werden, wenn es eine Häufung von Befreiungsanträgen oder aufeinanderfolgender Befreiungsanträgen um Umfang von drei Monaten gibt. Auch Teilbefreiungen vom Sportunterricht sind möglich.
Im Fall einer Teilbefreiung erfolgt eine Notengebung auf der Grundlage praktischer und theoretischer Leistungsnachweise über die von den Schüler*innen absolvierten Stoffgebiete. Der Umfang der Befreiung wird auf dem Zeugnis vermerkt.
In der Regel nehmen vom aktiven Sportunterricht befreite Schüler*innen am Unterricht teil. Sie werden als Schiedrichter*innen, Helfer*innen, Protokollant*innen u.ä. eingesetzt. Für Schüler*innen in der Kursstufe gelten gesonderte Regelungen.
Antrag auf Freistellung vom Unterricht (stundenweise/ ganztägig)
Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nur aus sehr wichtigen Gründen (z.B. die Hochzeit oder die Beerdigung naher Angehöriger) vom Schulbesuch beurlaubt werden. Der Antrag auf Freistellung muss rechtzeitig und schriftlich der Klassenleitung zugestellt werden.
Ein Antrag auf Freistellung für einen Tag wird durch die Klassenleitung entschieden. Dabei werden neben pädagogischen auch schulorganisatorische Aspekte berücksichtigt (z.B. bereits angekündigte Klassenarbeiten und/oder Klausuren).
Bei Freistellungsanträgen ab zwei Tagen ist der Antrag ebenfalls an die Klassenleitung zu richten, über die Freistellung befindet aber die Schulleiterin. Volljährige Schüler*innen sind berechtigt, den Antrag selbst zu stellen.
In jedem Fall ist der versäumte Unterricht selbstständig und eigenverantwortlich nachzuholen.
Das nicht genehmigte Fernbleiben von der Schule verstößt gegen § 36 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und stellt nach § 84 des Schulgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 43 des Schulgesetzes sind die Eltern als Sorgeberechtigte/r für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich.
Grundsätzlich dürfen Schüler*innen in Sachsen-Anhalt nicht vor oder im Anschluss an Ferientage beurlaubt werden. Das Landesschulamt geht davon aus, dass die Schulferien mit insgesamt 75 Tagen pro Schuljahr ausreichend sind, um Urlaub verbringen zu können. Der Landesverwaltungsgerichtshof hat zudem entschieden, dass wirtschaftliche Gesichtspunkte, z. B. die Tatsachen, dass der Urlaub außerhalb der Schulferien günstiger sei oder Urlaub eine Bildungsreise darstelle, keine Begründung für eine Befreiung von der Schulpflicht gebe.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstreicht diese Forderung zur Durchsetzung der Schulpflicht mit Stichproben, die durch die Bundespolizei u.a. an Flughäfen und Bahnhöfen durchgeführt werden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien krank sein, kann seitens der Schule ein ärztliches Attest angefordert werden.
Antrag auf freiwilliges Zurücktreten/ freiwilliges Wiederholen eines Jahrgangs
Ein Rücktritt in einen bereits wiederholten Schuljahrgang (z.B. nach einer Nichtversetzung) ist unzulässig.
Ein freiwilliger Rücktritt oder eine Wiederholung ist auch zum Ende des Schuljahres möglich. Über den Antrag der Eltern entscheidet die Klassenkonferenz. Dieser Antrag muss fristwahrend laut Schuljahresarbeitsplan bei der Klassenleitung eingehen. Ein genehmigter Antrag auf freiwilligen Rücktritt zum Schuljahresende entspricht einer Nichtversetzung. Insgesamt kann ein/e Schüler/in am Gymnasium während der Jahrgangsstufen 5 bis 10 nur einmal freiwillig zurücktreten oder nur einmal einen Schuljahrgang freiwillig wiederholen.
Für eine freiwillige Wiederholung in der Qualifikationsphase gelten die Bestimmungen der Oberstufenverordnung.
Arbeitsgemeinschaften/ Förderunterricht
Arbeitsgemeinschaften und die Angebote zum Förderunterricht stellen freiwillige, zusätzliche Angebote dar, die den Unterricht ergänzen.
Die Teilnahme am Förderunterricht ist freiwillig. Sie kann aber zum Zweck der Leistungsverbesserung Ihres Kindes durch die Klassenkonferenz verbindlich festgeschrieben werden.
Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ist ebenfalls freiwillig. Da aber in vielen Arbeitsgemeinschaften Projekte über mehrere Wochen entwickelt werden oder die Arbeitsgemeinschaft auf die Teilnahme an Wettbewerben vorbereitet (u.a. in der AG Tischtennis oder in der Begabtenförderung Kunst), sollte die regelmäßige Teilnahme von den Schüler*innen als verbindlich angesehen werden.
Das aktuelle Angebot an Arbeitsgemeinschaften und Förderunterricht wird auf dem Stundenplan veröffentlicht.
Arbeitsmittel/ Lernmittel
Die ISBN-Nummern aller benötigten Lernmittel sind auf dem Bücherzettel notiert, den Ihr Kind zum Ende des Schuljahres von der Schule erhält. Zusätzlich können Sie den Bücherzettel nochmals auf der Homepage finden (Menüpunkt „Schule/ Schulbücher“).
Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind mit allen geliehenen Arbeitsmitteln sorgsam umgeht. Versehen Sie alle Leihbücher mit einem Schutzumschlag. Bei Verlust oder Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsschäden hinausgehen (z.B. Wasserschäden) sind Sie als Eltern verpflichtet, das Buch zu ersetzen bzw. den Zeitwert des Lehrbuchs zu entrichten.
Arbeits-/Unterrichtsmittel im Fach Sport
(Sportsachen werden vergessen)
Im Fach Sport sind die Sportsachen (einschließlich Sportschuhe) notwendige Arbeits- und Unterrichtsmittel. Für die im Unterricht ausgeübte Sportart sind die entsprechende Sportbekleidung und Sportschuhe durch das Elternhaus bereitzustellen. Die Sportlehrkräfte informieren rechtzeitig im Unterricht über die erforderliche Ausstattung.
Nur wenn Ihr Kind Sportsachen zum Unterricht mitbringt, kann ihr Kind am Unterricht teilnehmen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass ihr Kind stets die relevante Sportkleidung morgens mit in die Schule bringt.
Sollte Ihr Kind die Sportsachen vergessen, ist Ihr Kind dennoch im Sportunterricht anwesend. Ihr Kind nimmt in diesem Fall aber aus hygienischen Gründen und aus Sicherheitsgründen nicht am Unterricht teil. Ihrem Kind geht so wichtige Bewegungszeit verloren, die im Zentrum des Sportunterrichts steht und zudem Grundlage späterer Bewertungseinheiten bildet.
Schülerinnen und Schüler ohne Sportkleidung werden im Sportunterricht mit anderen Unterrichtsleistungen oder Aufgaben im Zusammenhang mit dem Unterricht beauftragt (z.B. Beobachtungsaufgaben, Organisationshilfen, Festhalten von Ergebnissen etc.). Sie übernehmen damit fachspezifische Unterrichtsleistungen, welche an die Stelle der sportpraktisch nicht erfüllbaren Leistungen treten und notenrelevant sein können. Ein wiederholt vergessenes Sportzeug kann in die Sozialkompetenznote des jeweiligen Bewegungsfeldes einfließen.
Aufsicht (Unterrichtsbeginn, Pausen)
Außerschulische Lernorte
B arrierefreie bzw. barrierearme Schule
Künftig werden nach dem Abschluss der Bau- bzw. Sanierungsarbeiten der Neubau auf der Mittelburg (Haus 2) barrierefrei sowie die zu sanierende Unterburg im Bereich des Ammendorfer Hauses barrierearm sein.
Die Oberburg und das Haus 5 werden nicht barrierefrei oder barrierearm umgebaut.
Berufs- und Studienorientierung
Die Berufs- und Studienorientierung bildet einen Schwerpunkt in unserem Schulprogramm ab dem siebten Schuljahr. Durch praktische Erfahrungen sollen Mädchen und Jungen Hilfestellungen erhalten in ihrem beruflichen Findungsprozess. Hierfür sind in den verschiedenen Jahrgängen verschiedene Bausteine geplant.
Am „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“ können Schülerinnen und Schüler des 7. bis 9. Jahrgangs in geschlechtsuntypische Berufsfelder „hineinschnuppern“ und erste Eindrücke und Erfahrungen für ihre Berufsfindung erwerben. Die Klassenleitungen geben Hilfe und Unterstützung beim Finden geeigneter Betriebe sowie der Vorbereitung auf diesen Aktionstag. Die Teilnahme am Zukunftstag ist freiwillig und muss dem Anliegen des Zukunftstags entsprechen.
Im Jahrgang 9 kann auf freiwilliger Basis und nach Unterrichtsschluss die Berufs- und Studienmesse „Chance“ (Messe Halle, https://www.chance-halle.de/) besucht werden. Gleiches gilt für den „Tag der Berufe“ (https://ba.tagderberufe.de), der jeweils im März des laufenden Kalenderjahres durch das Jobcenter Halle organisiert wird.
Der 10. Jahrgang (ab dem Schuljahr 2022 der 9. Jahrgang) nimmt verpflichtend an einem zweiwöchigen Betriebspraktikum teil. Im Betriebspraktikum erleben Schülerinnen und Schüler den beruflichen Alltag in einem definierten Zeitfenster. Flankiert wird diese Erfahrung durch einen schriftlichen Bericht zu den eigenen Praktikumserfahrungen. Die erfolgreiche Teilnahme am Betriebspraktikum wird im Endjahreszeugnis des Schuljahrgangs 10 (ab dem Kalenderjahr des 9. Schuljahres) vermerkt. Weitere Informationen zum Betriebspraktikum finden Sie auf der Website der Schule im Menüpunkt „Schule“/ Ordner „Betriebspraktikum“.
Im Jahrgang 11 besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an der berufsorientierende Messe „Vocatium Leipzig/ Halle“ (https://www.vocatium.de/fachmessen/vocatium-leipzighalle).
Individualisierte Angebote, Angebote auf Klassenbasis (Klassenveranstaltungen) sowie thematische Elternabende werden ab dem 9. Jahrgang in enger Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Pratschler (Jobcenter Halle) unterbreitet. Interessierte Schülerinnen und Schüler finden im Sekretariat (Unterburg) Listen, um sich zu einem kurzen Beratungsgespräch mit Herrn Dr. Pratschler anzumelden. Anmeldungen für einen thematischen Elternabend erfolgen über die Klassenleitung/ Tutoren. Thematische Klassenveranstaltungen werden durch die Schule organisiert. Alle zentralen Termine rund um das Thema Berufs- und Studienorientierung können zudem dem Schuljahresarbeitsplan entnommen werden.
Beschwerde und Konfliktmanagment
Bei Nachfragen oder Beschwerden, die ein Unterrichtsfach betreffen, wenden Sie sich an die betreffende Fachlehrkraft. Eine schnelle Klärung des Sachverhalts ist so oft möglich.
Ist ein Problem zu besprechen, welches mehrere Kinder in der Klasse betrifft, sind die Elternsprecher*innen neben der Klassenleitung ein guter Ansprechpartner für die Anliegen der Eltern.
Bei allen anderen Beschwerden, die sich auf die Situation der Klasse oder die Schule beziehen, ist die Klassenleitung Ihr Ansprechpartner. Auf Wunsch Ihres Kindes kann auch die Vertrauenslehrerin hinzugezogen werden.
Sollte sich die Meinungsverschiedenheit fortsetzen oder keine Einigung möglich sein, wird die Klassenleitung die Schulleitung hinzuzuziehen. Als Ansprechpartner treten dabei auf:
- Für die Schuljahrgänge 5 bis 9: Frau Dr. Roenneke (Schulleiterin)
- Für den 10./11./ 12. Schuljahrgang: Herr Umlauf (Oberstufenkoordinator)
In jedem Fall sollte zwischen Einzelinteresse und Klasseninteressen unterschieden werden. Letzteres könnten in einem weiteren Schritt Gegenstand eines thematischen oder außerordentlichen Elternabends sein.
Bibliothek
Blockmodell/ Doppelstundenmodell
Der Unterricht erfolgt danach ausschließlich in Doppelstunden, Einzelstunden laut Stundentafel werden in Doppelstunden (A- und B-Woche) zusammengefasst. Auch der verkürzte Unterricht folgt dem Doppelstundenmodell.
Die Unterrichtszeiten für den regulären sowie den verkürzten Unterricht finden Sie auf der Homepage im Menüpunkt „Schule/ Unterrichtszeiten“.
Burgweihnacht
C omputer
D arauf legen wir Wert
Daten der Schüler*innen
Jährlich überprüfen wir zu Beginn eines Schuljahres die Daten der Schüler*innen. Erfasst werden dabei etwaige Wohnortwechsel, Änderungen der Telefonnummer/n, die Änderung der Notfalltelefonnummer sowie Änderungen in der Sorge- und Erziehungsberechtigung. Diese Daten sind ausschließlich dem Sekretariat, der Schulleitung sowie der Klassenleitung zugänglich. Telefonnummern werden auch Fachlehrkräften der Klasse zur Verfügung gestellt, die mit den Eltern eines Kindes in Kontakt treten möchten.
Insbesondere für Notfälle ist es dringend erforderlich, dass diese Daten stets aktuell gehalten werden. Wir bitten Sie daher, der Klassenleitung/ die Tutor*innen oder dem Sekretariat zeitnah etwaige Änderungen schriftlich mitzuteilen.
E inführungstage der neuen fünften Klassen
Elektronische Geräte/Smartphones
Eltern und ihre demokratischen Mitwirkungsgremien
Besonders wichtig ist die Mitwirkung der Eltern in den gewählten Gremien der Schule, des Saalekreises oder des Landes, die für jeweils zwei Schuljahre gewählt werden.
Gewählt werden dürfen ausschließlich Erziehungsberechtigte, deren Kinder unser Gymnasium besuchen. Nicht gewählt werden dürfen demgegenüber Eltern, deren Kind bereits volljährig ist, die an unserer Schule arbeiten oder welche die Aufsicht über unsere Schule führen.
Eltern arbeiten an diesen Gremien unserer Schule mit:
- Klassenelternsprecher*innen /Elternschaften und deren Stellvertreter*innen werden aus den Reihen der Eltern jeder Klasse gewählt und unterstützen die Arbeit der Klassenleitung. Elternvertreter*innen nehmen als gewählte Vertreter*innen der Klassenkonferenz auch an den Beratungen der betreffenden Klasse teil.
- In Fachkonferenzen werden die Belange des Faches inhaltlich und organisatorisch diskutiert. In diesem Gremium können sich gewählte Elternvertreter*innen mit ihren Fachkompetenzen einbringen. Sie berichten dem Schulelternrat oder der Klassenelternschaft regelmäßig über ihre Tätigkeit. Der Schulelternrat setzt sich aus den Vorsitzenden der Klasseneltern zusammen. Der Schulelternrat ist das Mitwirkungsgremium der Eltern auf Schulebene. Er wählt und entsendet Mitglieder in die Gesamtkonferenz.
- Der Schulelternrat ist berechtigt, Beschlüsse zu fassen und Anträge an die Gesamtkonferenz zu stellen, welche von der Gesamtkonferenz zu behandeln sind. Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schule über seine Tätigkeit berichten.
- Die Gesamtkonferenz ist das höchste demokratische Gremium der Schule. Die Konferenz setzt sich aus gewählten Vertretern der Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte unter dem Vorsitz der Schulleiterin zusammen. Die Gesamtkonferenz berät und beschließt zu wichtigen Fragen der Schulorganisation und der Schulentwicklung.
Zudem können Eltern im Förderverein der Schule (siehe Punkt „Förderverein“) sowie als gewählte Mitglieder im Kreis- und Landeselternrat mitarbeiten.
Elternversammlungen (Klassen-Elternabend, thematischer Elternabend)
Neben den Klassen-Elternabenden finden auch thematische Elternabende mit zentralen Themen für verschiedene Jahrgänge statt (z.B. zum Unterricht in der zweiten Fremdsprache ab dem 7. Schuljahr, zum Angebot der Wahlpflichtfächer ab dem Schuljahrgang 9 bzw. zum Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahrgang 11). Thematische Elternabende werden sowohl von der Schulleitung initiiert und durchgeführt als auch von der Elternschaft in enger Abstimmung mit der Schulleitung. Die Termine für die thematischen Elternabende erscheinen im Schuljahresarbeitsplan auf der Homepage (Menüpunkt „Schule/ Schuljahresarbeitsplan"). Über die Klassenleitung erfolgt eine zeitnahe ordnungsgemäße Einladung.
Elternrat
Elterninformation
Das Hausaufgabenheft ist ein wichtiges Instrument der schnellen Elterninformation zu Belangen des Unterrichts (z.B. Informationen zu anstehenden Klassenaktivitäten, vergessene Arbeitsmaterialien oder Hausaufgaben).
Die Eltern der Jahrgänge 5 und 6 sind aufgefordert, einmal pro Woche das Hausaufgabenheft ihrer Kinder auf Eintragungen zu prüfen und die Kenntnisnahme mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Elternsprechtage (Nachmittage)
Eltern haben Gelegenheit, mit den Fachlehrer/innen und den Klassenleitungen zum Lern- und Sozialverhalten des Kindes, zum Leistungsstand sowie zur allgemeinen Entwicklung des Kindes ins Gespräch zu kommen. Diesem Anliegen dient der jährlich im 1. Schulhalbjahr stattfindende Elternsprechtag (s. Schuljahresarbeitsplan). Um die Organisation dieser Tage zu gewährleisten, ist eine Anmeldung zum Gespräch bei der einzelnen Lehrkraft notwendig. Bitte geben Sie dazu Ihrem Kind ein Schreiben mit in die Schule mit der Bitte um ein Gespräch sowie mögliche Gesprächszeiten. Die Lehrkraft bestätigt auf dem Schreiben die Gesprächszeit oder schlägt einen Alternativtermin vor. Bitte informieren Sie die Lehrkraft in Ihrem Schreiben auch über das Anliegen Ihres Gesprächs.
Eine Gesprächsvereinbarung am Tag des Elternsprechtags ist in der Regel nicht möglich. Alle Informationen zur Organisation eines Elternsprechtages finden Sie auf der Homepage (Menüpunkt „Eltern“/ Ordner „Elternsprechtag“).
Elternvertreter und Schulelternrat
Die gewählten Elternvertreter*innen aller Klassen bilden zugleich den Schulelternrat, aus dessen Mitte der/die Vorsitzende/n für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Der Schulelternrat ist das Mitwirkungsgremium der Eltern auf Schulebene und entsendet Mitglieder in die Gesamtkonferenz (siehe „Eltern und ihre demokratischen Mitwirkungsgremien“). Zudem arbeiten Eltern im Förderverein der Schule (siehe Punkt „Förderverein“) sowie im Kreiselternrat mit.
Entschuldigung bei Erkrankung (Kindes bleibt zu Hause)
Bei einer Erkrankung am Tag einer angekündigten Leistungserhebung (z.B. Test, Klassenarbeit) kann in der Sekundarstufe I ein ärztliches Attest verlangt werden. Fehlt ein/e Schüler/in in der Sekundarstufe II am Tag einer Leistungserhebung (Test, Klausur), ist der Fachlehrkraft bzw. dem/der Tutor*in in jedem Falle ein ärztliches Attest vorzulegen.
Erkrankung des Kindes oder Unfall in der Schule
Bitte holen Sie im Falle einer Benachrichtigung Ihr Kind umgehend von der Schule ab.
Erster Schultag der 5. Klassen
Der erste Schultag am Burg-Gymnasium Wettin beginnt um 7.55 Uhr mit der Begrüßung der Schüler/innen auf dem Rondell der Unterburg durch die Schulgemeinschaft und die Schulleiterin, Frau Dr. Roenneke. Anschließend begeben sich die neuen fünften Klassen in Begleitung ihrer Klassenleitung in die Klassenräume im Haus 5.
Die ersten zwei Schultage sind die „Einführungstage“. Während dieser Tage erfahren die Kinder vieles Wichtige über den Unterrichtsalltag an unserer Schule. Der Unterricht endet jeweils nach der 6. Stunde (13.40 Uhr). Alle Informationen zu den ersten Schultagen (einschließlich Mittagsversorgung) erhalten Sie zum ersten Elternabend, zu dem wir Sie am Ende des vierten Schuljahres auf die Burg Wettin einladen.
Diese Informationen finden Sie aber auch noch einmal auf der schulischen Website im Menüpunkt „Info/ Informationen zum Schulbesuch am BGW ab der 5. Klasse“.
Essen und Esseneinnahme
Häufig beginnen Kinder den Unterrichtstag, ohne zuvor gefrühstückt zu haben. Für eine Essenaufnahme in Ruhe steht erst die Hofpause ab 9.30 Uhr zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte Ihr Kind morgens frühstücken, bevor es den Weg zur Schule antritt.
Für die Mittagsversorgung stehen im Haus 5 zwei Essenräume im Keller sowie in der Unterburg die Aula zur Verfügung. Schulische Lehrkräfte führen die Aufsicht während der zweiten Hofpause (11.30 Uhr bis 12.05 Uhr). Das Mittagessen wird durch z.Z. die Firma Bergmann angeboten. Vertragspartner für die Mittagsversorgung sind die Eltern und die Firma Bergmann. Aus diesem Grund richten Sie bitte alle Fragen zur Essenbestellung (Anmeldung, Einnahme, Abmeldung vom Essen etc.) an die Firma Bergmann.
Ein alternativer Mittagessenversorger kann über eine Mehrheitsentscheidung der Eltern vertraglich gebunden werden.
F achkonferenz
Die Fachkonferenzen an unserer Schule tagen mindestens einmal im Schuljahr. Mitglieder der Fachkonferenz sind alle Lehrkräfte der im Namen der Konferenz genannten Fächer sowie die in die jeweilige Fachkonferenz gewählten Eltern- und Schüler*innenvertretungen.
Aufgaben der Fachkonferenz sind u.a. fachdidaktische und fachmethodische Fragestellungen, das Erstellen von Beschlussvorlagen für die Gesamtkonferenz, der Aufbau sowie die Betreuung von Sammlungen und Fachräumen, Fortbildungsfragen sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung im Fachbereich.
Derzeit bestehen folgende Fachkonferenzen an unserer Schule (in alphabetischer Reihenfolge):
Biologie/ Chemie/ Psychologie
Deutsch
Ethik/ ev. Religion
Fremdsprachen
Geographie/ Wirtschaft
Geschichte/ Sozialkunde
Kunst
Mathematik/ Physik/ Informatik/ Astronomie
Musik
Sport
Eltern und Schüler/innen, die zur Mitarbeit in Fachkonferenzen bereit sind, bekunden ihr Interesse zur Mitarbeit bitte beim ersten Elternabend im Schuljahr bzw. melden sich bei der Klassenleitung/ der Tutorin oder dem Tutor.
Fachräume
- Biologie und Chemie (Unterburg, Haus 5)
- Informatik und Physik (Oberburg, Haus 5) - Kunst (Mittelburg, Haus 5)
- Musik (Unterburg, Haus 5)
Für den Aufenthalt und den Unterricht in den Fachräumen gelten gesonderte Regel, über die die Fachlehrkräfte zweimal im Schuljahr belehren.
Der Neubau auf der Mittelburg (Haus 2) wird künftig die naturwissenschaftlichen Fachräume in einem Gebäude zusammenfassen.
Fernsehen/ digitale Medien
Förderunterricht/ Arbeitsgemeinschaften
Förderverein der Schule „Eltern und Freunde
des Burg-Gymnasiums Wettin e.V."
Freistellung vom Unterricht (stundenweise/ ganztägig)
Freistellung vom Unterricht (Sport)
Fünfte Klasse: erster Schultag
Fundsachen
Fundsachen werden an unserer Schule in den jeweiligen Schulgebäuden aufbewahrt, wo sie gefunden werden. Dort können ihre Kinder jeder Zeit nach vermissten Gegenständen suchen. Die Hausmeister sind in die Aufbewahrung der Fundsachsen nicht involviert.
Aufgrund der hohen Anzahl an Fundsachen im Verlauf eines Schuljahres und der begrenzten Lagerkapazität werden Fundsachen zweimal im Kalenderjahr entsorgt (vor den Sommerferien, Ende Dezember). Bitte beachten Sie diese Termine, falls Sie planen, nach einem vermissten Kleidungsstück oder einem anderen Gegenstand in der Schule zu suchen.
G äste an unserer Schule
Gemeinsamer Unterricht (GU)
An unserer Schule arbeitet neben den Fachlehrkräften zeitweilig auch Sonderschullehrkräfte oder Integrationshelfer*innen. Sie unterstützen bei Bedarf im Rahmen des „Gemeinsamen Unterrichts“ einzelne Schüler/innen mit Lernbesonderheiten sowie die Fachlehrkräfte in der Arbeit mit den Kindern mit GU-Status. Beratend ist zudem die schulfachliche Koordinatorin, Frau Werner, als Ansprechpartnerin für den Bereich GU tätig.
Gesamtkonferenz
H ausaufgaben
Die Menge an Hausaufgaben ist in Sachsen-Anhalt per Erlass geregelt („Hausaufgabenerlass“ siehe Menüpunkt „Schule“/ Ausgewählte Gesetze, Verordnungen und Erlasse“). Danach können in der Jahrgangsstufe 5 bis 7 täglich Hausaufgaben im Gesamtumfang bis zu 90 min erteilt werden, in den Jahrgängen 8 bis 10 bis zu 120 min sowie in der Qualifikationsstufe bis zu 180 min. Dieser Organisationsrahmen gilt auch für Hausaufgaben, die von Freitag auf Montag erteilt werden. Gesonderte Regelungen gelten für Schulveranstaltungen, Feiertage und Ferien.
Hausaufgaben werden im Hausaufgabenheft schriftlich notiert. Eltern können sich so über den Umfang an Hausaufgaben informieren und bei Problemen Rücksprache mit der Fachlehrkraft nehmen (siehe Punkt „Beschwerdemanagement“).
Grundsätzlich ist die Vorbereitung auf den folgenden Schultag (Wiederholung der letzten Lerninhalte, Lernen und Festigen von Inhalten) Bestandteil jeder Hausaufgabe. Sie wird nicht explizit im Hausaufgabenheft notiert.
Hausaufgabenbetreuung
Hausaufgabenheft
Da die Nutzung elektronischer Geräte auf unserem Schulgelände untersagt ist (siehe Punkt „Elektronische Geräte/ Smartphones“), ist es an unserer Schule nicht möglich, ein elektronisches Hausaufgabenheft zu führen.
Die Eltern der Jahrgänge 5 bis 6 werden gebeten, die Hausaufgabenhefte ihrer Kinder wöchentlich auf Einträge zu kontrollieren und die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift zu bestätigen.
Hausmeister
Hausordnung
Die Hausordnung wurde von der Gesamtkonferenz verabschiedet. Sie ist im Schulhaus ausgehängt und kann auf der Homepage im Menüpunkt „Schule/ Hausordnung“ eingesehen werden.
Mit der Beschulung Ihres Kindes erkennen Sie die Hausordnung für sich und Ihr Kind vollumfänglich an.
I nfektionskrankheiten
Infektionskrankheiten können im schulischen Umfeld leicht weiterverbreitet werden. Es ist daher eine gemeinsame Aufgabe aller schulischen Akteure, die Ansteckungsgefahr so weit als möglich zu begrenzen. Dazu gehört die strikte Einhaltung der üblichen Hygieneregeln (Nies-Etikette, Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen etc.)
Leider erleben wir es immer wieder, dass erkrankte Kinder in die Schule kommen, um am Unterricht teilzunehmen oder eine Leistungsbewertung (z.B. Klassenarbeit/ Klausur) zu bestreiten. Dieses Vorgehen belastet oft den erkrankten Menschen sehr. Der Unterricht kann zumeist nicht bewältigt werden und das Kind muss aus der Schule abgeholt werden. Oft stecken sich dann noch weitere Personen in der Schule an.
Sollte sich Ihr Kind am Abend vor dem nächsten Schultag oder am Morgen eines Schultages unwohl fühlen, erbrechen oder fiebrig sein, behalten Sie Ihr Kind unbedingt an diesem Tag zu Hause bzw. stellen Sie es einem Arzt vor.
Bei schweren und hochansteckenden Infektionskrankheiten wie u.a. Cholera, Diphterie, EHEC-, Typhus, Paratyphus, Ruhr und Verlausung ist ein Schulbesuch grundsätzlich untersagt. Diese Krankheiten sind nach dem Infektionsschutzgesetz §34 zudem meldepflichtig. Nach Auftreten einer dieser Erkrankungen melden Eltern diese schnellstmöglich dem Sekretariat. Auf der Homepage (Menüpunkt „Eltern“/ Ordner „Belehrung: Gemeinsam vor Infektionen schützen“) informieren wir detailliert, welche Krankheiten der Schule zu melden sind. Ein erneuter Schulbesuch ist erst möglich, wenn der Schulbesuch durch die behandelnde Ärztin/ den behandelnden Arzt schriftlich attestiert wird.
Zu den hochansteckenden Infektionskrankheiten zählt seit 2020 auch das Covid-19-Sars2-Virus. Die durch dieses Virus im Jahr 2020 ausgelöste weltweite Pandemie wird mit einem eigenen schulischen Hygienekonzept beantwortet. Das fortlaufend aktualisierte Hygienekonzept finden Sie im geschützten Bereich für Eltern, wie auch den aktuellen „Rahmenplan für Schulen in Sachsen-Anhalt“. Die Kenntnisnahme des aktuellen Hygienekonzept (einschließlich der AHA+C+L-Regeln) sind aufgrund des Rahmenplans für Schulen in Sachsen-Anhalt für alle Schüler:innen und Eltern des BGW verpflichtend.
Informationen
Falls Sie eine Information an einer der Pinnwände platzieren oder auf der Homepage veröffentlichen möchten, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Innovationsmanagement
Internat
J ahresarbeitsplan
K lassenarbeiten/ Klausuren
Vor einer Leistungserhebung erfolgt an unserer Schule in der Regel eine Gesundheitsabfrage. Nur wenn das Kind sich nach eigener Aussage gesundheitlich in der Lage fühlt, die Leistungserhebung zu bestreiten, kann es an der Leistungserhebung teilnehmen. Dies ist nicht gegeben, wenn Ihr Kind für diesen Tag durch einen Arzt krankgeschrieben oder durch die Eltern krankheitsbedingt abgemeldet ist.
Nach erfolgter Gesundheitsabfrage ist ein Abbruch der Leistungserhebung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Ebenso ist eine spätere Beschwerde bezüglich der erteilten Note aufgrund von Erkrankung der Schülerin/ des Schülers ausgeschlossen.
Klassendienste
Die Dienste werden abwechselnd an alle Schülerinnen und Schüler verteilt. Das besondere Engagement einzelner Schülerinnen und Schüler wird am letzten Schultag während der abschließenden Hofveranstaltung gewürdigt.
Klassenfahrten/ Studienfahrten
Klassenfahrten und Studienfahrten sind schulische Veranstaltungen, die die unterrichtliche Arbeit ergänzen und das schulische Leben fördern. Klassenfahrten werden im Jahrgang 5, 7 und 9, eine Studienfahrt im Jahrgang 11 durchgeführt. Über Ziele und pädagogische Anliegen der Klassenfahrt/ Studienfahrt beraten Klassenleitung, Schüler*nnen und Eltern gemeinsam. Die Gesamtkonferenz hat einen Kostenrahmen für die Fahrten festgelegt. Danach beträgt die Kostenobergrenze:
- für eine dreitägige Klassenfahrt in Jahrgangsstufe 5: 150 Euro
- für eine fünftägige Klassenfahrt in der Jahrgangsstufe 7: 200 Euro
- für eine fünftägige Klassenfahrt in der Jahrgangsstufe 9: 280 Euro
- für eine fünftätige Studienreise in der Sekundarstufe II: 400 Euro.
Für eintägige Schulwandertage/ Exkursionen gelten gesonderte Regelungen.
Während der Klassenfahrt/ Studienfahrt gilt die Hausordnung uneingeschränkt. Bei Verstößen gegen die Hausordnung (z.B. bei der Missachtung des Alkoholverbots) können Eltern verpflichtet werden, ihr Kind auf eigene Kosten vorzeitig von der Klassenfahrt/ Studienfahrt abzuholen.
Klassenlehrer/-in und Vertrauenslehrer/in
Zudem unterstützen und berät eine Vertrauenslehrerin die Schülerschaft bei Problemen. Die Vertrauenslehrerin kann im Bedarfsfall mündlich oder schriftlich kontaktiert werden.
Konflikt- und Beschwerdemanagement
Kopfläuse/ Verlausung
Eltern betroffener Kinder informieren umgehend die Schule über den Lausbefall des Kindes. Die Klasse bzw. der Jahrgang wird anonym über den Lausbefall informiert, um die weitere Ausbreitung aufzuhalten.
Werden Sie über einen Läusebefall in der Klasse informiert, untersuchen Sie den Kopf und die Haare Ihres Kindes und ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen. Auf der Homepage informieren wir im Menüpunkt Eltern/ „Kopfläuse? Was tun?“ detailliert über die zu treffenden Maßnahmen bei einem Kopflausbefall.
Kunstspezialzweig
Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung im Fach Kunst können an unserer Schule ab der 9. Klasse eine vertiefende Ausbildung in diesem Fach erhalten und nach dem Besuch des Leistungskurses Kunst eine schriftliche Abiturprüfung im Fach Kunst ablegen. Dies ist einmalig in Sachsen-Anhalt. Grundlage der Aufnahme in die Kunstspezialklasse ist die bestandene Aufnahmeprüfung, welche i.d.R. im Februar des laufenden Schuljahres stattfindet. Alle Informationen zu den Schwerpunkten und Werkstätten im Kunstspezialzweig, den Aufnahmebedingungen, Fördermöglichkeiten für Ihr Kind sowie unseren Partnern und Ausstellungen finden Sie auf der Website unter dem Menüpunkt „Kunst+Wohnheim“.
L ernmittel/ Arbeitsmittel
Lehrpläne für den Unterricht
M anagement von Beschwerden/ Konfliktmanagement
Meldepflichtige Erkrankungen
N achteilsausgleich
Kinder mit einer diagnostizierten Teilleistungsstörung erhalten bei uns eine individuelle Förderung. Ein Förderplan, der seitens der Schule mit dem betreffenden Kind und seinen Eltern abgestimmt und vereinbart ist, enthält verbindliche Aussagen zum Nachteilsausgleich. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Werner in allen Fragen zu Teilleistungsstörungen helfend zur Seite.
Nichtraucher
Notfallnummer
Ö ffentlicher Nahverkehr(Weg zur Schule)
Ordnung
Uns ist die Ordnung im Schulhaus ein großes Anliegen. In einem sauberen Schulhaus fühlen sich Schüler*innen und Mitarbeiter*innen wohler. Zudem dient die Ordnung auch der Gesunderhaltung, wenn beispielsweise Jacken im Unterrichtsraum ausgezogen werden.
Wir legen Wert darauf, dass Schüler*innen vor dem Unterricht Jacken und Sportsachen an die vorgesehenen Garderobenhaken hängen und nach Unterrichtsende ihr Arbeitsumfeld ordentlich hinterlassen. Dazu gehört das Papierauflesen und das Stuhl heran stellen bzw. hochstellen. In den Unterrichtsräumen stehen Besen und Kehrschaufel für kleine Reinigungsarbeiten bereit. Unsere Schüler:innen sollen lernen, sich für die Ordnung und Sauberkeit am eigenen Arbeitsplatz verantwortlich zu fühlen.
Auch die Flure sollen ordentlich hinterlassen werden. Aus Brandschutzgründen befinden sich Abfallbehälter aber nur in den Klassenräumen, jeweils im Eingangsbereich.
Für das Außengelände wird zu Schuljahresbeginn ein Reinigungsplan erstellt. Wöchentlich reinigt eine Klasse alle Bereiche auf der Unterburg bzw. um das Haus 5.
Für die Zeit der Corona-Pandemie gelten gesonderte Regeln zur Müllentsorgung. diese können dem Hygienekonzept der Schule entnommen werden.
Organigramm
Öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg zur Schule
P arken
Pause
Der Pausenhof am Haus 5 bietet den jüngeren Jahrgängen ausreichend Platz für kleine (Ball)Spiele. Spielgeräte wie kleine und leichte Bälle/ Softbälle, Springseile etc. dürfen von den Schüler*innen mitgebracht und für Spiele eingesetzt werden. Auch drei Tischtennisplatten stehen den die Schüler*innen zur Verfügung.
Im Schulhaus ist der Gebrauch aller Spielgeräte dagegen untersagt. Ebenso dürfen keine Hartbälle mit in die Schule gebracht werden. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust der Spielgeräte.
R egeln und Rituale
Regeln und Rituale sind wichtig für einen gelingenden Schulalltag, aber auch, damit sich die Kinder und Jugendlichen schnell in den ersten Unterrichtswochen an unserer Schule und in ihrer „Klasse“ und ihrem „Klassenraum“ integriert fühlen. Klassen bestimmt Regeln für die Klassengemeinschaft und halten diese sichtbar im Klassenraum fest. Im Haus 5 besteht zudem eine klassenübergreifende Hausregel. Diese lautet „Friedlich/ Freundlich/ Langsam/ Leise“ und ordnet das Verhalten aller Klassen im Schulgebäude.
Bitte unterstützen Sie uns bei der Durchsetzung von Klassenregeln oder klassenübergreifenden Regeln, indem Sie diese während Ihrer Anwesenheit in der Schule ebenfalls einhalten bzw. mit ihren Kindern zu Hause einüben.
Reihenuntersuchung
Einmal jährlich erfolgt im Jahrgang 6 eine schulärztliche Reihenuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes im Landkreis Saalekreis.
Die Untersuchungen erfolgen auf der Grundlage § 9 Abs. 2 Gesundheitsdienstgesetz Sachsen Anhalt vom 21.11.1997 sowie VO über schulärztliche Untersuchungen vom 29.08.2000. Die Reihenuntersuchung dient der Vorbeugung und Früherkennung der Schulgesundheitspflege. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Die Termine werden vorab angekündigt. Die Kinder und ihre Eltern erhalten im Anschluss an die Untersuchung ein Schreiben zum Stand der allgemeinen Gesundheit des Kindes und ggf. Empfehlungen zur Weiterbehandlung.
Rücktritt/ Wiederholung (freiwillig)
S achschäden (vom Kind verursacht)
Schließfächer in der Schule
Schulelternrat
Schulförderverein
Im Förderverein kann jeder Mitglied werden und sich aktiv oder passiv für unsere Schule einsetzen. WERDEN SIE MITGLIED! Bei Interesse kontaktieren Sie den Schulförderverein (s. Homepage „Info/ Förderverein“).
Schuljahresarbeitsplan
Schulkultur und Schultraditionen
Traditionen sind fester Bestandteil unserer Schulkultur und des Schullebens. Sie dienen der Förderung eines guten Schulklimas, der Gestaltung der Schule als Lebensraums, der Beteiligung von Schüler*innen und Eltern am Schulleben sowie der Kooperation mit außerschulischen Partnern. An unserer Schule bestehen langjährige (wie das Weihnachtsfußballtournier) und neuere Traditionen (wie das Weihnachtssingen). Auf der Homepage informieren wir über den Schuljahresarbeitsplan über Veranstaltung (vgl. Menüpunkt Schule/ „Schuljahresarbeitsplan“.
Schulmitwirkung der Eltern
Schulordnung (Hausordnung)
Schulranzen
Überprüfen Sie deshalb gelegentlich mit Ihrem Kind den Schulranzen. Besonders die Eltern unserer Fünft- und Sechstklässlern werden gebeten, den Ranzen täglich mit ihrem Kind umzupacken. In der Schule steht auch eine begrenzte Anzahl an Schließfächern zur Verfügung (siehe „Schließfächer“). Dort können Bücher zwischengelagert werden.
Schultraditionen
Schulweg / Verkehrserziehung
Jeder Schulweg birgt Gefahrenpunkte. Besonders jüngere Schüler*innen benötigen zu Beginn Unterstützung, diese Gefahrenpunkte zu erkennen. Bitte sprechen Sie gegenüber Ihrem Kind ausdrücklich alle Gefahrenpunkte an. Sensibilisieren Sie Ihr Kind dafür, dass der kürzeste Schulweg nicht zwingend der sicherste Weg ist. Der jährlich stattfindende „Tag der Verkehrserziehung“ soll Sie in dieser Arbeit seitens der Schule unterstützen.
Tipps, wie Ihr Kind zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu unserer Schule kommt, finden Sie auch im Punkt „Weg zur Schule (öffentliche Verkehrsmittel)“.
Schülerwohnheim
Auf der Oberburg ist das Schülerwohnheim beheimatet. Jene Schülerinnen und Schüler im Kunstspezialzweig ab der 9. Jahrgangsstufe, die nicht im Einzugsbereich unserer Schule zu Hause sind, kann ein Wohnheimplatz angeboten werden. Die Unterbringung erfolgt i.d.R. in Zwei- und Mehrbettzimmern (mit WLAN-Anschluss). Darüber hinaus stehen den Bewohner:innen ein gemütlicher Aufenthaltsraum, eine geräumige Küche, ein Freizeitraum sowie moderne Sanitärräume zur Verfügung. Die Aufsicht führen die Erzieherinnen unter der Leitung von Frau Firme (Wohnheimleiterin).
Den Wohnheimbewohner:innen stehen am Nachmittag auch außerhalb der regulären Unterrichtszeiten die Ateliers im Kunsttrakt für die eigene Arbeit zur Verfügung. Zudem macht unser außerschulischer Partner, das „Nest“ (www.nestwettin.de) Angebote speziell für die Schüler:innen des Wohnheims.
Weitere Informationen zum Schülerwohnheim finden Sie auf unserer Website unter „Kunst+Wohnheim/ Wohnheim“.
Sekretariat
Sportsachen werden vergessen
Sprechzeiten
Steuergruppe
Ihr Interesse zur Mitarbeit richten Sie bitte an Ihre Vertreter*innen im Schulelternrat. Dieser entsendet die Mitglieder aus der Elternschaft in die Steuergruppe.
Stundenplan
T ermine
Diesen finden Sie auf der Homepage im Menüpunkt „Schule/ Schuljahresarbeitsplan“.
Alle weiteren Termine werden über Elternbriefe oder Elterninformationen schriftlich mitgeteilt und im Schulhaus bekannt gegeben.
Traditionen der Schule
U mzug
Unfall in der Schule
Unfallversicherung
Unterrichtsbeginn (Aufsicht, Pausen)
Die zwei großen Pausen (von 9.30 bis 9.55 Uhr bzw. von 11.30 bis 12.05 Uhr) verbringen alle Jahrgänge auf dem Schulhof. Die Aufsicht wird durch Lehrkräfte der Schule gewährleistet.
Unterrichtsgänge
V ersetzung/ Wiederholung
Versicherung gegen Unfall
Versicherung für Sachschäden (vom Kind verursacht)
Vertrauenslehrer/in und Klassenlehrer/in
Vertretungsmanagement
Bei kurzfristigen Erkrankungen kann es zum Ausfall kommen. In diesem Fall steht den Schüler*innen der Aufenthaltsraum zur Verfügung.
Bei geplanten Vertretungssituationen erfolgt die Vertretung nach folgendem Stufenplan:
- Fachgerechte Vertretung durch eine Lehrkraft desselben Faches
- Vertretung durch einen Fachlehrer der Klasse bei gleichzeitiger Nutzung der Möglichkeit einer Unterrichtsverlagerung (fachfremde Vertretung)
- Fachfremde Vertretung durch eine/n Fachlehrer/in, die nicht in der Klasse unterrichtet
- Stundenausfall (Randstunden)
W eg zur Schule (öffentliche Verkehrsmittel)
Der Schüler*innentransport zu unserer Schule ist dem Linienverkehr (OBS) angegliedert. Die nächstgelegenen Haltestellen sind „Wettin/ Gymnasium“ für die Unter-, Mittel- und Oberburg“ sowie „Wettin/ Könnernsche Straße“ für das Haus 5. Von allen Haltestellen aus ist die Schule zu Fuß in maximal 5 bis 10 Minuten zu erreichen. Über die App „Insa“ können sich Schüler*innen über ggf. auftretenden Änderungen im Schülertransport (z.B. Verspätungen) informieren.
Wertsachen
Wiederholung/ Rücktritt (freiwillig)
Z ahngesundheit
In drei Schuljahren der Sekundarstufe 1 wird einmal im Schuljahr durch den zahnärztlichen Dienst des Saalekreises eine zahnärztliche Prophylaxe (Jg. 5 und 6) bzw. eine zahnärztliche Reihenuntersuchung (Jg. 5, 6 und 9) bei allen Kindern der genannte Jahrgänge vorgenommen. Alle Termine werden vorab angekündigt. Die Kinder und ihre Eltern erhalten im Anschluss an die Untersuchungen ein Schreiben zum Stand der Zahngesundheit und ggf. Empfehlungen zur Weiterbehandlung.