Eltern- ABC
A kkreditierte Schule im Rahmen von Erasmus +
Antrag auf Freistellung vom Unterricht (Sport)
Eine Befreiung vom Sportunterricht ist an Schulen im Land Sachsen-Anhalt auf Antrag möglich.
Die Befreiung von bis zu vier Wochen erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Antrags der Erziehungsberechtigten, volljährige Schülerinnen und Schüler stellen den Antrag selbst. Im Antrag sind Gründe und der voraussichtliche Zeitraum der beantragten Befreiung anzugeben. Für den Zeitraum von vier Wochen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft über die Befreiung.
Für die Befreiung vom Sportunterricht über vier Wochen hinaus ist in der Regel ein ärztliches Attest notwendig. Ein amtsärztliches Attest kann seitens der Schule auch dann angefordert werden, wenn es eine Häufung von Befreiungsanträgen oder aufeinanderfolgender Befreiungsanträgen im Umfang von drei Monaten gibt. Auch Teilbefreiungen vom Sportunterricht sind möglich.
Im Fall einer Teilbefreiung erfolgt eine Notengebung auf der Grundlage praktischer und theoretischer Leistungsnachweise über die von den Schülerinnen und Schülern absolvierten Stoffgebiete. Der Umfang der Befreiung wird auf dem Zeugnis vermerkt.
In der Regel nehmen vom aktiven Sportunterricht befreite Schülerinnen und Schüler am Unterricht teil. Sie werden als Schiedsrichter/-innen, Helfer/-innen, Protokollant/-innen u.a. eingesetzt. Für Schülerinnen und Schüler in der Kursstufe gelten gesonderte Regelungen.
Antrag auf Freistellung vom Unterricht (stundenweise/ ganztägig)
Eine Schülerin oder ein Schüler im Land Sachsen-Anhalt kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nur aus sehr wichtigen Gründen ganztägig (z.B. die Hochzeit oder die Beerdigung naher Angehöriger) oder stundenweise (z.B. Facharzttermine) vom Schulbesuch freigestellt werden.
Der Antrag auf Freistellung muss durch die Eltern rechtzeitig und schriftlich (i.d.R. 10 Tage vor dem betreffenden Tag) der Klassenleitung zugestellt werden. Anträge per E-Mail bedürfen eines Anhangs, der den unterschriebenen Freistellungsantrag enthält.
Im Antrag ist nachvollziehbar darzulegen, dass der Antrag auf Freistellung vom Unterricht unvermeidlich ist. Das gilt insbesondere für Anträge zur Wahrnehmung von Arztterminen.
Ein Antrag auf Freistellung für einen Tag oder einzelne Unterrichtsstunden wird durch die Klassenleitung entschieden. Dabei werden neben pädagogischen auch schulorganisatorischen Aspekten berücksichtigt (z.B. bereits angekündigte Leistungserhebungen, Klassenarbeiten und/oder Klausuren).
Bei Freistellungsanträgen ab zwei Tagen ist der Antrag ebenfalls an die Klassenleitung zu richten, über die Freistellung befindet jedoch die Schulleiterin.
Volljährige Schülerinnen und Schüler sind berechtigt, den Antrag selbst zu stellen. Auch dieser Antrag bedarf einer Unterschrift. Anträge auf der Basis einer einfachen E-Mail (ohne Unterschrift) sind nicht genehmigungsfähig.
Bitte beachten Sie, dass die Schule Ihr Kind nicht vom Unterricht freistellen kann (stunden- oder tageweise), wenn der Antrag nicht oder nicht fristgerecht (d.h. i.d.R. 10 Tage vorab) vorliegt.
In jedem Fall ist der versäumte Unterricht selbstständig und eigenverantwortlich nachzuholen.
Das nicht genehmigte Fernbleiben von der Schule verstößt gegen § 36 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und stellt nach § 84 des Schulgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 43 des Schulgesetzes sind die Eltern als Sorgeberechtigte für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich.
Grundsätzlich dürfen Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt nicht vor oder im Anschluss an Ferientage beurlaubt werden. Das Landesschulamt geht davon aus, dass die Schulferien mit insgesamt 75 Tagen pro Schuljahr ausreichend sind, um Urlaub verbringen zu können. Der Landesverwaltungsgerichtshof hat zudem entschieden, dass wirtschaftliche Gesichtspunkte, z. B. die Tatsachen, dass der Urlaub außerhalb der Schulferien günstiger sei oder Urlaub eine Bildungsreise darstelle, keine Begründung für eine Befreiung von der Schulpflicht gebe.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstreicht diese Forderung zur Durchsetzung der Schulpflicht mit Stichproben, die durch die Bundespolizei u.a. an Flughäfen und Bahnhöfen durchgeführt werden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien krank sein, kann seitens der Schule ein ärztliches Attest angefordert werden.
Antrag auf freiwilliges Zurücktreten/ freiwilliges Wiederholen eines Jahrgangs
Ein freiwilliger Rücktritt in den nächsttieferen Schuljahrgang ist in Sachsen-Anhalt auf Antrag der Eltern nach der Aushändigung des Halbjahreszeugnisses möglich. Dazu muss der Antrag spätestens 1 Woche nach der Aushändigung des Zeugnisses der Schule zugehen. Bei der späteren Bildung der Jahresnote bleiben die Noten des ersten Halbjahres nach einem genehmigten freiwilligen Rücktritt zum Halbjahr unberücksichtigt. Die Jahresnote wird in diesem Fall auf der Grundlage der Noten des zweiten Halbjahres gebildet. Eine Versetzungsentscheidung für das laufende Schuljahr entfällt.
Ein Rücktritt in einen bereits wiederholten Schuljahrgang (z.B. nach einer Nichtversetzung) ist unzulässig.
Ein freiwilliger Rücktritt oder eine Wiederholung ist auch zum Ende des Schuljahres möglich. Über den Antrag der Eltern entscheidet die Klassenkonferenz. Dieser Antrag muss fristwahrend laut Schuljahresarbeitsplan bei der Klassenleitung eingehen. Ein genehmigter Antrag auf freiwilligen Rücktritt zum Schuljahresende entspricht einer Nichtversetzung. Insgesamt kann ein/e Schüler/in am Gymnasium während der Jahrgangsstufen 5 bis 10 nur einmal freiwillig zurücktreten oder nur einmal einen Schuljahrgang freiwillig wiederholen.
Für eine freiwillige Wiederholung in der Qualifikationsphase gelten die Bestimmungen der Oberstufenverordnung.
Antrag auf Schulformwechsel
Schülerinnen und Schüler, die ihre schulische Laufbahn an einem Gymnasium beginnen, wünschen sich, diesen schulischen Weg auch erfolgreich zu beenden.
Manchmal gelingt dies aber nicht. Dann ist ein Schulformwechsel (z.B. an eine unserer benachbarten Sekundarschulen) hilfreich oder notwendig.
Der Schulformwechsel vom Gymnasium in eine andere Schulform (Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule) wird in Sachsen-Anhalt in der Übergangsverordnung (VO Übergang) geregelt. Seit dem Schuljahr 2022/2023 ist ein Übergang in eine andere Schulform in allen Jahrgängen der Sekundarstufe 1 nur noch zum Ende eines Schuljahres möglich. Eine Probebeschulung an der jeweils aufnehmenden Schulform ist in der Übergangsverordnung nicht vorgesehen.
Wenn ein Schulformwechsel gewünscht wird, beantragen Sie ihn als Eltern schriftlich bei der Klassenleitung. Der Antrag muss der Klassenleitung vor der Versetzungskonferenz am Ende des Schuljahres vorliegen. Die Termine der Versetzungskonferenzen werden in der App „Schulmanager/Kalender“ veröffentlicht. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz.
Die Klassenkonferenz entscheidet auch, wenn nach den geltenden Versetzungsvorschriften ein Verbleib am Gymnasium nicht länger möglich ist (z.B. bei einer wiederholten Nichtversetzung) oder wenn bei Schülerinnen und Schülern des 5. Jahrgangs auch nach einer Wiederholung eine erfolgreiche Beschulung am Gymnasium nicht zu erwarten ist. Näheres dazu führt die geltende Versetzungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts aus. Alle gesetzlichen Grundlagen können online unter den Veröffentlichungen des Ministeriums für Bildung eingesehen werden.
Arbeitsgemeinschaften/ Förderunterricht
Arbeitsgemeinschaften und die Angebote zum Förderunterricht stellen zusätzliche Angebote dar, die den Unterricht ergänzen.
Die Teilnahme am Förderunterricht ist i.d.R. freiwillig. Sie kann aber zum Zweck der Leistungsverbesserung Ihres Kindes durch die Klassenkonferenz verbindlich festgeschrieben werden.
Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ist für die Schuljahrgänge 7-12 freiwillig. Für unsere Schülerinnen und Schüler der 5./6. Jahrgangsstufe ist die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft im Rahmen unseres Ganztagsangebots verpflichtend. Da zudem in vielen Arbeitsgemeinschaften Projekte über mehrere Wochen entwickelt werden oder die Arbeitsgemeinschaft auf die Teilnahmen an Wettbewerben vorbereitet (u.a. in der AG Tischtennis oder in der Begabtenförderung Kunst), sollte die regelmäßige Teilnahme von den Schülerinnen und Schülern als verbindlich angesehen werden.
Das aktuelle Angebot an Arbeitsgemeinschaften und Förderunterricht wird auf dem Stundenplan veröffentlicht.
Arbeitsmittel/ Lernmittel
Die ISBN-Nummern aller benötigten Lernmittel sind auf dem Bücherzettel notiert, den Ihr Kind zum Ende des Schuljahres von der Schule erhält. Zusätzlich können Sie den Bücherzettel nochmals auf der Homepage finden (Menüpunkt „Schule/ Schulbücher“).
Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind mit allen geliehenen Arbeitsmitteln sorgsam umgeht. Versehen Sie alle Leihbücher mit einem Schutzumschlag. Bei Verlust oder Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsschäden hinausgehen (z.B. Wasserschäden) sind Sie als Eltern verpflichtet, das Buch zu ersetzen bzw. den Zeitwert des Lehrbuchs zu entrichten.
Arbeits-/Unterrichtsmittel im Fach Sport
(Sportsachen werden vergessen)
Im Fach Sport sind die Sportsachen (einschließlich Sportschuhe) notwendige Arbeits- und Unterrichtsmittel. Für die im Unterricht ausgeübte Sportart sind die entsprechende Sportbekleidung und Sportschuhe durch das Elternhaus bereitzustellen. Die Sportlehrkräfte informieren rechtzeitig im Unterricht über die erforderliche Ausstattung.
Nur wenn Ihr Kind Sportsachen zum Unterricht mitbringt, kann ihr Kind am Unterricht teilnehmen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass ihr Kind stets die relevante Sportkleidung morgens mit in die Schule bringt.
Sollte Ihr Kind die Sportsachen vergessen, ist Ihr Kind dennoch im Sportunterricht anwesend. Ihr Kind nimmt in diesem Fall aber aus hygienischen Gründen und aus Sicherheitsgründen nicht am Unterricht teil. Ihrem Kind geht so wichtige Bewegungszeit verloren, die im Zentrum des Sportunterrichts steht und zudem Grundlage späterer Bewertungseinheiten bildet.
Schülerinnen und Schüler ohne Sportkleidung werden im Sportunterricht mit anderen Unterrichtsleistungen oder Aufgaben im Zusammenhang mit dem Unterricht beauftragt (z.B. Beobachtungsaufgaben, Organisationshilfen, Festhalten von Ergebnissen etc.). Sie übernehmen damit fachspezifische Unterrichtsleistungen, welche an die Stelle der sportpraktisch nicht erfüllbaren Leistungen treten und notenrelevant sein können. Ein wiederholt vergessenes Sportzeug kann in die Sozialkompetenznote des jeweiligen Bewegungsfeldes einfließen.
Aufholen nach Corona
Als Folge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden situativen Schulschließungen hatte das Land Sachsen-Anhalt ein Programm zum Aufholen von Lerndefiziten ins Leben gerufen. In Kleinkursen (4 Schülerinnen und Schüler) konnten Schulen Angebote unterbreiten, um Lerndefizite aus den Corona-Jahren abzumildern.
Ab dem Schuljahr 2025/2026 werden seitens des Landes Sachsen-Anhalt keine Mittel zum Einrichten dieser Kleinkurse mehr zur Verfügung gestellt. Das Programm „Aufholen nach Corona“ ist somit beendet.
An unserer Schule können Aufholkurse auch weiterhin über den Ganztag angeboten werden (s. „Ganztagsschule“).
Aufsicht (Unterrichtsbeginn, Pausen)
Siehe „Unterrichtszeiten (einschließlich Unterrichtsbeginn, Aufsicht und Pausen)“.
Außerschulische Lernorte
Unterricht findet nicht nur in der Schule statt. U.a. im Saalekreis und der Stadt Halle befinden sich eine Vielzahl außerschulischer Lernorte (Botanikschule, Bühnen der Stadt Halle, Kunstmuseum Moritzburg Halle, Museumssynagoge Gröpzig, Schulkino, Zooschule usw.), die von uns regelmäßig besucht werden. Die Unterrichtsgänge finden in der Regel in der regulären Unterrichtszeit statt, können aber den angrenzenden Unterricht beeinflussen.
B arrierefreie bzw. barrierearme Schule
Unsere Schule befindet sich in der historischen Stammburg der Wettiner. Eine Barrierefreiheit ist in einer solchen historisch gewachsenen Infrastruktur nur bedingt möglich. Aktuell ist die Mittelburg (Haus 2) und die Mehrzweckhalle barrierefrei. Das Kunstgebäude (Haus 3) ist barrierearm.
Künftig wird nach dem Abschluss der Bau- bzw. Sanierungsarbeiten auch die zu sanierende Unterburg im Bereich des Ammendorfer Hauses barrierefrei sein.
Die Oberburg und das Haus 5 werden nicht barrierefrei oder barrierearm umgebaut.
Bauarbeiten und Baustellen
Unsere Schule ist auf der Burg Wettin beheimatet, wodurch der Schulalltag durch eine Reihe fortlaufender Baumaßnahmen begleitet wird.
Häufig wechseln Wege und Zuwegungen. Für Schülerinnen und Schülern sowie alle Lehrkräfte und Mitarbeitende ist deshalb eine besondere Umsicht bei der Bewältigung der Wege auf dem Schulgelände notwendig.
Über den Vertretungsplan und Elternbriefe werden die Mitglieder der Schulgemeinschaft fortlaufend über aktuelle Baumaßnahmen informiert. Die Schülerinnen und Schüler werden zudem regelmäßig zu aktuellen Baumaßnahmen und davon abgeleiteten Verhaltensregeln belehrt.
Grundsätzlich ist das Betreten der Baustellen auf dem Schulgelände untersagt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind NICHT über die Schule versichert ist, wenn dieses Verbot missachtet wird und es in Folge zu einer Sachbeschädigung (s. „Sachschäden“) kommt oder ihr Kind sich verletzt.
Berufs- und Studienorientierung
Die Berufs- und Studienorientierung bildet ab dem siebten Schuljahr einen Schwerpunkt unseres Schulprogramms. Durch praktische Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler Orientierung für ihren beruflichen Findungsprozess erhalten. Dafür sind in den verschiedenen Jahrgängen unterschiedliche Bausteine vorgesehen.
Am „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“ können Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse in geschlechtsuntypische Berufsfelder hineinschnuppern und erste Eindrücke für ihre Berufsfindung gewinnen. Das Ministerium für Bildung (www.mb.sachsen-anhalt.de) bietet online Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Betrieben sowie bei der Vorbereitung auf diesen Aktionstag. Die Teilnahme am Zukunftstag ist freiwillig und muss dem Anliegen des Zukunftstags entsprechen; ab der 7. Klasse wird die Teilnahme empfohlen.
Ebenfalls ab der 5. Klasse dient der BNE-„Umwelt- und Sozialtag“ der Berufsorientierung. In Klassenprojekten oder individuellen Projekten sammeln Kinder und Jugendliche praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt, übernehmen BNE-relevante Aufgaben und können potenzielle Berufsfelder kennenlernen. Dieser Tag fördert damit nicht nur die berufliche Orientierung unserer Schülerinnen und Schüler, sondern stärkt auch wichtige Kompetenzen wie Eigeninitiative, Selbstorganisation und soziale Verantwortung.
Der 9. Jahrgang nimmt verpflichtend an einem zweiwöchigen Betriebspraktikum teil. Im Betriebspraktikum erleben Schülerinnen und Schüler den beruflichen Alltag in einem definierten Zeitfenster. Die erfolgreiche Teilnahme am Betriebspraktikum wird auf dem Endjahreszeugnis vermerkt. Weitere Informationen zum Betriebspraktikum finden Sie auf der Website der Schule im Menüpunkt „Schule/ Berufsvorbereitung/ Betriebspraktikum“.
Zudem kann ab dem Jahrgang 9 auf freiwilliger Basis und nach Unterrichtsschluss die Berufs- und Studienmesse „Chance“ (Messe Halle, https://www.chance-halle.de/) besucht werden. Gleiches gilt für den „Tag der Berufe“ (https://ba.tagderberufe.de), der jeweils im März des laufenden Kalenderjahres durch das Jobcenter Halle organisiert wird. Im Jahrgang 11 besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (auf Antrag) an der berufsorientierenden Messe „Vocatium Leipzig/ Halle“ (https://www.vocatium.de/fachmessen/vocatium-leipzighalle). Über weitere Berufs- und Studienmessen informiert der Schuljahresarbeitsplan.
Individualisierte Angebote, Angebote auf Klassenbasis (Klassenveranstaltungen) sowie thematische Elternabende werden ab dem 9. Jahrgang in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit (Halle) unterbreitet. Interessierte Schülerinnen und Schüler finden im Sekretariat (Mittelburg) Listen, um sich zu einem kurzen Beratungsgespräch mit dem Vertreter/ der Vertreterin der Agentur für Arbeit (Halle) anzumelden. Anmeldungen für einen thematischen Elternabend erfolgen über die Klassenleitung/ Tutoren. Thematische Klassenveranstaltungen werden durch die Schule organisiert. Alle zentralen Termine rund um das Thema Berufs- und Studienorientierung können zudem dem Schuljahresarbeitsplan (Schulmanager-Online/ Kalender) entnommen werden.
Beschwerde- und Konfliktmanagement
Im schulischen Kontext kann es zu Irritationen, Problemen oder Konflikten kommen. Möchten Sie als Eltern eine Beschwerde anbringen, bitten wir Sie, die in unserem Beschwerde- und Konfliktmanagement skizzierte Vorgehensweise zu beachten und einzuhalten:
Bei Nachfragen oder Beschwerden, die ein Unterrichtsfach betreffen, wenden Sie sich an die betreffende Fachlehrkraft. Eine schnelle Klärung des Sachverhalts ist so oft möglich.
Ist ein Problem zu besprechen, welches mehrere Kinder in der Klasse betrifft, sind die Elternsprecherinnen/ Elternsprecher neben der Klassenleitung ein guter Ansprechpartner für die Anliegen der Eltern.
Bei allen anderen Beschwerden, die sich auf die Situation der Klasse oder die Schule beziehen, ist die Klassenleitung Ihr Ansprechpartner. Auf Wunsch Ihres Kindes kann auch die Vertrauenslehrerin oder der Vertrauenslehrer hinzugezogen werden.
Sollte sich die Meinungsverschiedenheit fortsetzen oder keine Einigung möglich sein, wird die Klassenleitung die Schulleitung hinzuziehen. Als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner treten dabei auf:
- Für die Schuljahrgänge 5 bis 9: Koordinatorin Sekundarstufe 1
- Für den 10./11./ 12. Schuljahrgang: Koordinatorin Sekundarstufe 2.
In jedem Fall sollte zwischen Einzelinteresse und Klasseninteressen unterschieden werden. Letzteres könnten in einem weiteren Schritt Gegenstand eines thematischen oder außerordentlichen Elternabends sein.
Bibliothek
Seit vielen Jahren befindet sich die Burg-Bücherei Wettin auf der Mittelburg der Burg Wettin. Während der Sanierungsarbeiten musste auch die Burg-Bücherei ein Ausweichquartier finden und war seit 2018 im alten Rathaus Wettin untergebracht.
Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 erfolgte die Wiedereröffnung der Burg-Bücherei in neuen und modernen Räumen auf der Mittelburg.
Als Schule freuen wir uns sehr, dass die Burg-Bücherei auf den Schulcampus zurückgekehrt ist. Die Burg-Bücherei (https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/oeffentliche-einrichtungen-wettin/buecherei-wettin.html) ist eine Symbiose aus Bücherei und Tourist-Information. Die daraus folgende Kooperation stellt auch für den Unterricht an unserem Gymnasium eine große Bereicherung dar. Schulklassen können die Burg-Bücherei zu Unterrichtszwecken nutzen. Für das Ausleihen oder Arbeiten in der Burg-Bücherei (z.B. in Frei- oder Zwischenstunden) ist eine Anmeldung notwendig.
Blockmodell/ Doppelstundenmodell
Der Unterricht erfolgt danach ausschließlich in Doppelstunden, Einzelstunden laut Stundentafel werden in Doppelstunden (A- und B-Woche) zusammengefasst. Auch der verkürzte Unterricht folgt dem Doppelstundenmodell.
Die Unterrichtszeiten für den regulären sowie den verkürzten Unterricht finden Sie auf der Homepage im Menüpunkt „Schule/ Unterrichtszeiten“.
Burgweihnacht
Jeweils am Samstag vor dem 3. Advent laden wir Sie herzlich zu unserer traditionellen Burgweihnacht ein. Schülerinnen und Schüler aus vielen Klassen beteiligen sich mit selbstgebastelten Geschenkideen, Leckereien oder warmen Getränken. Mit einem geringen Anteil aus dem Erlös der Burgweihnacht unterstützen alle Klassen gemeinsam soziale oder schulische Projekte. Welches Projekt unterstützt wird, darüber entscheidet der Schülerrat.
Besuchen Sie uns doch einmal zur Burgweihnacht und genießen Sie die besondere Atmosphäre auf der Burg Wettin zu Weihnachten!
C omputer
D arauf legen wir Wert
Die Schule ist ein Lebensort. Deshalb ist uns ein freundlicher, höflicher, fairer und respektvoller Umgang miteinander wichtig. Dank des Engagements des Schulträgers (Landkreis Saalekreis), aber auch der Initiative vieler Klassen befinden sich viele Unterrichtsräume in einem farbenfrohen und gepflegten Zustand. Wir bitten alle um Unterstützung, dass dieser Zustand so erhalten bleibt.
Daten der Schülerinnen und Schüler
Der Schutz der Daten aller Schülerinnen und Schüler ist uns sehr wichtig. Dennoch ist für die Organisation einer Schule sowie für die dabei anfallenden Verwaltungsaufgaben die Erhebung und zeitweilige Speicherung von Daten der Schülerinnen und Schüler entsprechend der gegebenen Rechtsvorschriften unumgänglich. Bei diesen Daten handelt es sich um die personenbezogenen Daten für die Erstellung der Zeugnisse sowie die aktuelle Wohnanschrift und Telefonnummern, unter der wir die Sorge- und Erziehungsberechtigten erreichen können.
Jährlich überprüfen wir zu Beginn eines Schuljahres die Daten der Schülerinnen und Schüler. Erfasst werden dabei etwaige Wohnortwechsel, Änderungen der Telefonnummer/n, die Änderung der Notfalltelefonnummern sowie Änderungen in der Sorge- und Erziehungsberechtigung. Diese Daten sind ausschließlich dem Sekretariat, der Schulleitung sowie der Klassenleitung und den Fachlehrkräften Ihrer Kinder zugänglich.
Insbesondere für Notfälle ist es dringend erforderlich, dass diese Daten stets aktuell gehalten werden. Wir bitten Sie daher, der Klassenleitung/ der Tutorin bzw. dem Tutor oder dem Sekretariat zeitnah etwaige Änderungen schriftlich mitzuteilen.
dBildungscloud (schulische Lernplattform)
Seit dem Schuljahr 2020/2021 haben wir am Burg-Gymnasium mit der dBildungscloud (ehemals HPI Schul-Cloud) als schulischer Lernplattform gearbeitet.
Mit der Einführung des Schulmanager-Online wird die Arbeit mit der dBildungscloud eingestellt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen künftig den Schulmanager-Online (siehe „Schulmanager-Online“).
Digitale Medien
Leider nutzen Kinder oft zu lange und sogar vor Schulbeginn ihre Zeit zur Beschäftigung mit digitalen Medien. In der Folge können sich diese Kinder in der Schule oft schlecht konzentrieren. Unterstützen Sie unsere schulische Arbeit, indem Sie helfen, diesen aus unserer Sicht nicht lernförderlichen Medienkonsum zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
Digitalisierung und digitale Bildung
Die Digitalisierung hat an unserem Gymnasium unter dem Eindruck der Corona-Pandemie eine hohe Schubwirkung erhalten. Mit Unterstützung des Fördervereins der Schule „Eltern und Freunde des Burg-Gymnasiums Wettin“ e.V. (https://www.burg-gymnasiumwettin.de/projektepartner/foerderverein/), des Schulträgers (Landkreis Saalekreis) und unter Nutzung erheblicher Eigenleistungen konnte die Schule bereits 2021 komplett an das Internet gebracht werden. Das schnelle Internet konnte mittels der Förderung der Europäischen Union im Rahmen des Programms „ELER“ der Europäischen Union im Schuljahr 2023/2024 für die Schule verfügbar gemacht werden.
Die Schulgemeinschaft hat sich zudem in einem eigenen schulischen medienpädagogischen Konzept dem Vorhaben der digitalen Bildung bereits 2018/2019 gestellt, eine Aktualisierung des Konzepts erfolgte in den Jahren Jahr 2022 und 2025.
Der Stunden- und Vertretungsplan sowie die Notenübersicht sind bereits seit 2021 ausschließlich digital verfügbar. Ab dem Schuljahr 2026/2027 ersetzt der „Schulmanager-Online“ alle bisherigen digitalen Tools und führt diese in einer App zusammen. Bitte melden Sie sich und Ihr Kind beim Schulmanager an.
In der Schule stehen für unterrichtliche Zwecke in allen Schulgebäuden ein oder mehrere Klassensätze Schüler-PCs zur Verfügung. Ab der 10. Klasse ist es Schülerinnen und Schülern unserer Schule freigestellt, mit einem eigenen digitalen Gerät ihre Mitschriften im Unterricht anzufertigen (BYOD). Die Entscheidung über den Einsatz im Unterricht trifft die jeweilige Fachlehrkraft. Datenschutzvorgaben und Urheberrechtsbestimmungen sind bei der Nutzung privater digitaler Geräte in jedem Fall einzuhalten. In die Schule mitgebrachte digitale Endgeräte (auch Handys, Smartwatches o. ä.) sind über die Schule NICHT versichert.
Digitale Aufzeichnungen oder digitale Hilfsmittel (z.B. Wörterbücher o.ä.) in Leistungserhebungen und Prüfungssituationen sind im Land Sachsen-Anhalt nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Nachteilsausgleich) und nach einem, durch das Landesschulamt positiv beschiedenen Antrag über die Schule zugelassen.
E inführungstage der neuen fünften Klassen
Elektronische Geräte/Smartphones
Uns ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler miteinander kommunizieren und in den Pausen präsent sind. Nach unserer Erfahrung trägt die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten während der Pause dazu nicht bei. Im Unterricht ist die Nutzung für private Zwecke untersagt.
Die Hausordnung sieht deshalb ein Handyverbot für Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände sowie in den Pausen vor. Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft, wann elektronische Geräte für unterrichtliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Dafür stehen auch schulische Geräte zur Verfügung.
Die Nutzung privater Geräte (z.B. Smartphones) für unterrichtliche Zwecke ist in jedem Fall freiwillig. Aus diesem Grund kommt die Schule auch nicht für ggf. auftretende Schäden (durch z.B. Herunterfallen des Smartphones) auf. Das benötigte Datenvolumen wird durch die Schule gestellt (Kurzzeit-WLan).
Ab der 10. Klasse ist es Schülerinnen und Schüler unserer Schule zudem freigestellt, mit einem eigenen digitalen Gerät ihre Mitschriften im Unterricht anzufertigen (BOYD). Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Fachlehrkraft. Datenschutzvorgaben und Urheberrechtsbestimmungen sind bei der Nutzung privater digitaler Geräte in jedem Fall einzuhalten.
Grundsätzlich sind private digitale Geräte, die mit in die Schule gebracht werden, NICHT über die Schule versichert.
Eltern und ihre demokratischen Mitwirkungsgremien
Zu einem guten und lebendigen Schulleben gehören die Eltern. Eltern können mit ihrer Sicht auf Schule und ihren Kompetenzen das Schulleben und die Schulentwicklung maßgeblich mitgestalten. Zudem ist die Bildung und Erziehung der Kinder gemeinsame Aufgabe des Elternhauses und der Schule. Es ist im Interesse des Kindes, wenn Eltern und Schule in diesem Prozess eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Besonders wichtig ist die Mitwirkung der Eltern in den Gremien der Schule, des Saalekreises oder des Landes, die für jeweils zwei Schuljahre gewählt werden.
Gewählt werden dürfen ausschließlich Erziehungsberechtigte, deren Kinder unser Gymnasium besuchen. Nicht gewählt werden dürfen demgegenüber Eltern, deren Kind bereits volljährig ist, die an unserer Schule arbeiten oder welche die Aufsicht über unsere Schule führen.
Eltern arbeiten an diesen Gremien unserer Schule mit:
- Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher sowie deren Stellvertretungen werden aus den Reihen der Eltern jeder Klasse gewählt und unterstützen die Arbeit der Klassenleitung. Elternvertretungen nehmen als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Klassenkonferenz auch an den Beratungen der betreffenden Klasse teil.
- In Fachkonferenzen werden die Belange des Faches inhaltlich und organisatorisch diskutiert. In diesem Gremium können sich gewählte Elternvertretungen mit ihren Fachkompetenzen einbringen. Sie berichten dem Schulelternrat oder der Klassenelternschaft regelmäßig über ihre Tätigkeit.
- Der Schulelternrat ist berechtigt, Beschlüsse zu fassen und Anträge an die Gesamtkonferenz zu stellen, welche von der Gesamtkonferenz zu behandeln sind. Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schule über seine Tätigkeit berichten.
- Die Gesamtkonferenz ist das höchste demokratische Gremium an einer Schule im Land Sachsen-Anhalt. Die Konferenz setzt sich aus gewählten Vertretern der Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte unter dem Vorsitz der Schulleiterin zusammen. Die Gesamtkonferenz berät und beschließt zu wichtigen Fragen der Schulorganisation und der Schulentwicklung.
Zudem können Eltern im Förderverein der Schule (siehe Punkt „Förderverein“) sowie als gewählte Mitglieder im Kreis- und Landeselternrat mitarbeiten.
Elternversammlungen (Klassen-Elternabend, thematischer Elternabend)
Mindestens zweimal pro Schuljahr finden Elternabende statt, zu denen die Klassenleitung oder die Elternvertreter einladen. Auf dem Elternabend werden klasseninterne Vorhaben und Aktivitäten besprochen bzw. geplant sowie über schulische und unterrichtsorganisatorische Aspekte informiert. Häufig bietet der Elternabend auch Gelegenheit, sich zu klassenbezogenen Anliegen oder Problemen auszutauschen. Aus diesen Gründen ist die Teilnahme aller Eltern zu jedem Elternabend ausdrücklich erwünscht.
Neben den Klassen-Elternabenden finden zu Beginn beider Schulhalbjahre auch zentrale Elternabende zu jahrgangsübergreifenden Themen statt (z.B. zum Unterricht im Kunstspezialzweig ab Klasse 9, zum Wahlpflichtunterricht im Jahrgang 9 bzw. 10 sowie zum Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahrgang 11).
Weitere thematische Elternabende werden sowohl von der Schulleitung organisiert und durchgeführt, können aber auch von der Elternschaft in enger Abstimmung mit der Schulleitung initiiert werden. Die Termine für die thematischen Elternabende erscheinen im Schuljahresarbeitsplan im Schulmanager-Online. Über die Klassenleitung erfolgt eine zeitnahe ordnungsgemäße Einladung.
Elterninformation
Ein transparenter Informationsfluss ist für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer Schulkultur, denn dieser fördert das Vertrauen und die Zusammenarbeit innerhalb der Schulgemeinschaft. Mit unserem Leitbild bekennen wir uns zu einer offenen Kommunikationskultur, welche durch einen engen Informationsaustausch zwischen Schülern, Lehrern, Eltern und der Schulleitung definiert ist.
Wichtige Informationen (z.B. zur Organisation des Schulalltags, zu Veranstaltungen oder Terminen u.a.) werden an unserer Schule im Wesentlichen digital bekannt gegeben (Schulmanager-Online, digitale Infoboards und Website der Schule). Ebenso werden Informationen zu Schulangelegenheiten mittels digitaler Elternbriefe veröffentlicht.
In den Schulgebäuden stehen zudem mehrere Pinnwände und Vitrinen an verschiedenen Orten zur Verfügung, über die Informationen zu Veranstaltungen der Schule bekannt gegeben werden. Innerhalb der Klassen können weitere Kommunikationswege vereinbart werden.
Das Hausaufgabenheft ist ein weiteres und zudem wichtiges analoges Instrument der schnellen Elterninformation zu Belangen des Unterrichts (z.B. Informationen zu anstehenden Klassenaktivitäten). Seit dem Schuljahr 2022/2023 steht dafür ein eigener Schulplaner zur Verfügung. Der Erwerb des Schulplaners wird für alle Schuljahrgänge empfohlen, in der Jahrgangsstufe 5 bis 7 ist dieser verpflichtend.
Die Eltern der Jahrgänge 5 und 6 werden gebeten, einmal pro Woche das Hausaufgabenheft ihrer Kinder auf Eintragungen zu prüfen und die Kenntnisnahme mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Falls Sie Informationen über die Schule veröffentlichen möchten, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Elterngespräche und jährliche Lernentwicklungsgespräche
Im Rahmen der schulischen Belange kann es sich immer wieder ergeben, dass Eltern den Wunsch äußern, mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern ihrer Kinder zum Lern- und Sozialverhalten des Kindes sowie zum Leistungsstand des Kindes im jeweiligen Fach ins Gespräch zu kommen.
Wenn Sie eine Lehrkraft persönlich sprechen möchten, geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Mitteilung mit dem Gesprächsanliegen und einem gewünschten Zeitraum mit in die Schule. Eine Terminabstimmung ist auch per Dienst-E-Mail oder über „Schulmanager-Online/Nachrichten“ möglich. Bitte teilen Sie der betreffenden Lehrkraft vorab den Grund Ihres Gesprächswunsches mit, damit ein fundiertes und klärendes Gespräch vorbereitet werden kann.
Jede Lehrkraft koordiniert selbst alle Elterngespräche, d.h. nur die entsprechende Lehrkraft kann Ihnen einen Termin bestätigen oder einer Terminänderung zustimmen. Die Sekretariate (UB, Haus 5) können keine Auskunft geben oder Gespräche koordinieren.
Für den Fall, dass Sie mehrere Gespräche an einem Nachmittag planen, beachten Sie bitte, dass es an unserer Schule zu ungewöhnlichen Wegezeiten beim Wechsel zwischen verschiedenen Räumen bzw. Gebäuden kommen kann. Alle Räume mit den Zahlen 1-4 als erste Ziffer befinden sich auf der Burg (1 = Unterburg, 2 = Mittelburg, 3 = Kunst, 4= Oberburg). Die Räume im Haus 5 beginnen mit der Zahl 5.
In den jährlich stattfindenden Lernentwicklungsgesprächen erörtert die Klassenleitung (Klassenstufe 5-10) gemeinsam mit dem Kind und dessen Eltern das Lern- und Sozialverhalten des Kindes fachübergreifend. Grundlage des Lernentwicklungsgesprächs ist ein Evaluationsbogen, welchen Ihr Kind vorab durch die Klassenleitung erhält. Im Lernentwicklungsgespräch werden weitere Entwicklungsschritte und Maßnahmen gemeinsam vereinbart. Aufgrund der Bedeutung dieser Gespräche für die weitere Entwicklung des Kindes bitten wir um die persönliche Anwesenheit beider Erziehungsberechtigten zum Lernentwicklungsgespräch.
Elternvertreter und Schulelternrat
Elternvertreterinnen und Elternvertreter bilden die Schnittstelle zwischen der Elternschaft und der Klassenleitung. In der Zusammenarbeit mit der Klassenleitung werden klasseninterne Belange besprochen, Klassenaktivitäten geplant und Elternzusammenkünfte organisiert. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, deren Vertreterinnen und Vertretern sowie der Klassenleitung kann das Klassenklima maßgeblich positiv fördern und wird deshalb seitens der Schule ausdrücklich begrüßt. Elternvertretungen und ihre Stellvertretungen werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie sind i.d.R. zugleich Mitglieder der Klassenkonferenz.
Die gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter aller Klassen bilden zugleich den Schulelternrat, aus dessen Mitte der/die Vorsitzende für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Der Schulelternrat ist das Mitwirkungsgremium der Eltern auf Schulebene und entsendet Mitglieder in die Gesamtkonferenz (siehe „Eltern und ihre demokratischen Mitwirkungsgremien“). Zudem arbeiten Eltern im Förderverein der Schule (siehe Punkt „Förderverein“) sowie im Kreiselternrat mit.
Entschuldigung bei Erkrankung (Kindes bleibt zu Hause)
Sollte Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung oder einem anderweitigen, zuvor nicht absehbaren Grund dem Unterricht fernbleiben müssen, nutzen Sie bitte das Formular zur Krankmeldung auf dem „Schulmanager.online“.
Bei einer Erkrankung am Tag einer angekündigten Leistungserhebung (z.B. Test, Klassenarbeit) kann in der Sekundarstufe 1 ein ärztliches Attest verlangt werden. Fehlt ein/e Schüler/in in der Sekundarstufe 2 am Tag einer Leistungserhebung (z.B. Test, Klausur), ist der Fachlehrkraft bzw. dem/der Tutor/in ein ärztliches Attest vorzulegen.
Erasmus + (Akkreditierte Schule)
In den letzten Jahren haben unsere schulischen Aktivitäten im Bereich Erasmus+ eine große Bedeutung erlangt. So finden jährlich bis zu zwei Erasmus+-Projektwochen sowie eine Reihe von Projekten statt.
Aus diesem Grund beschloss die Gesamtkonferenz des Burg-Gymnasiums Wettin bereits im Herbst 2023, den umfangreichen und aufwendigen Weg der Akkreditierung einzuschlagen. Denn mit einer erfolgreichen Akkreditierung sind nicht nur die bisherigen Schülergruppenreisen (Mobilitäten) möglich. Ebenso können Individualreisen von Schülerinnen und Schülern gefördert werden, Lehrkräfte und Mitarbeitende können am Job-Shadowing teilnehmen.
Wir freuen uns sehr, dass der Akkreditierungsantrag der Schulleitung des Burg-Gymnasiums erfolgreich war. Damit können unsere Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ mit großer Planungssicherheit bis 2027 fortgesetzt werden.
Auf unserer Website informieren wir fortlaufend über unsere Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+.
Erkrankung des Kindes oder Unfall in der Schule
Eltern werden bei einer ernsthaften Erkrankung des eigenen Kindes oder einem Unfall in der Schule umgehend telefonisch von uns benachrichtigt. Dafür greifen wir auf die von Ihnen im Sekretariat hinterlegten Daten (Dienst- und Privattelefonnummer) zurück.
Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Ihre aktuellen Rufnummern der Schule immer vorliegen und dass Sie unter diesen Nummern stets erreichbar sind.
Bitte holen Sie im Falle einer Benachrichtigung Ihr Kind umgehend von der Schule ab.
Wenn Ihr Kind in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall erleidet, ist es über die Schule unfallversichert. Die Unfallanzeige ist bis zum dritten Tag nach dem Unfall über die Schule bei der Unfallkasse einzureichen.
Sollte Ihr Kind einen Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg erleiden und ärztlich behandelt werden müssen, nutzen Sie bitte das Formblatt „Unfallanzeige“, welches Ihnen im Elternbereich auf der Website der Schule zur Verfügung steht.
Füllen Sie die Unfallanzeige aus und mailen Sie das Schreiben an die Schule (kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de).
Beachten Sie dabei bitte die Frist von 3 Tagen (einschließlich Unfalltag).
Erster Schultag der 5. Klassen
Der erste Schultag am Burg-Gymnasium Wettin beginnt um 7.55 Uhr mit der Begrüßung der Schülerinnen und Schüler auf dem Rondell der Unterburg durch die Schulgemeinschaft und die Schulleiterin, Frau Dr. Roenneke. Anschließend begeben sich die neuen fünften Klassen in Begleitung ihrer Klassenleitung in die Klassenräume im Haus 5.
Die ersten Schultage sind die „Einführungstage“. Während dieser Tage erfahren die Kinder vieles Wichtige über den Unterrichtsalltag an unserer Schule. Der Unterricht endet jeweils nach der 6. Stunde (13.40 Uhr). Alle Informationen zu den ersten Schultagen (einschließlich Mittagsversorgung) erhalten Sie zum ersten Elternabend, zu dem wir Sie am Ende des vierten Schuljahres auf die Burg Wettin einladen.
Essen und Esseneinnahme
Die Pausenzeiten dienen neben der Erholung auch der Esseneinnahme. In nahezu allen Unterrichtsräumen unserer Schule ist das Essen erlaubt, so dass Ihr Kind am Platz einen Imbiss zu sich nehmen kann. Ausnahme bilden einzelne Fachräume (Chemie, Informatik etc.), in denen aus Sicherheitsgründen das Essen untersagt ist. Das Essen wird in diesem Fall vor dem Unterrichtsraum eingenommen. Die Fachlehrkräfte belehren die Schülerinnen und Schüler zu Schuljahresbeginn, ob im jeweiligen Unterrichtsraum gegessen werden darf.
Häufig beginnen Kinder den Unterrichtstag, ohne zuvor gefrühstückt zu haben. Für eine Essenaufnahme in Ruhe steht erst die Hofpause ab 9.30 Uhr zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte Ihr Kind morgens frühstücken, bevor es den Weg zur Schule antritt.
Die Mittagsversorgung erfolgt im Haus 5 in zwei Essenräumen (Untergeschoss) sowie in der Aula der Unterburg. Schulische Lehrkräfte führen die Aufsicht während der zweiten Hofpause (11.30 Uhr bis 12.00 Uhr). Das Mittagessen wird z.Z. durch die Firma Bergmann angeboten. Vertragspartner für die Mittagsversorgung sind die Eltern und die Firma Bergmann. Aus diesem Grund richten Sie bitte alle Fragen zur Essenbestellung (Anmeldung, Einnahme, Abmeldung vom Essen etc.) an die Firma Bergmann.
Ein alternativer Mittagessenversorger kann über eine Mehrheitsentscheidung der Eltern vertraglich gebunden werden.
F achkonferenz
Die Fachkonferenzen an unserer Schule tagen mindestens einmal im Schuljahr. Mitglieder der Fachkonferenz sind alle Lehrkräfte der im Namen der Konferenz genannten Fächer sowie die in die jeweilige Fachkonferenz gewählten Eltern- und Schüler*innenvertretungen.
Aufgaben der Fachkonferenz sind u.a. fachdidaktische und fachmethodische Fragestellungen, das Erstellen von Beschlussvorlagen für die Gesamtkonferenz, der Aufbau sowie die Betreuung von Sammlungen und Fachräumen, Fortbildungsfragen sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung im Fachbereich.
Derzeit bestehen folgende Fachkonferenzen an unserer Schule (in alphabetischer Reihenfolge):
Biologie/ Chemie/ Psychologie
Deutsch
Ethik/ ev. Religion
Fremdsprachen
Geographie/ Wirtschaft
Geschichte/ Sozialkunde
Kunst
Mathematik/ Physik/ Informatik/ Astronomie
Musik
Sport
Eltern und Schüler/innen, die zur Mitarbeit in Fachkonferenzen bereit sind, bekunden ihr Interesse zur Mitarbeit bitte beim ersten Elternabend im Schuljahr bzw. melden sich bei der Klassenleitung/ der Tutorin oder dem Tutor.
Fachräume
Aktuell befinden sich in unseren Schulgebäuden Fachräume für Biologie, Chemie, Kunst und Physik im Haus 5 sowie in der Mittelburg. Informatik wird auf der Mittelburg unterrichtet. Darüber hinaus verfügen wir über Musikfachräume im Haus 5 und der Unterburg.
Für den Aufenthalt und den Unterricht in den Fachräumen gelten gesonderte Regeln, über die die Fachlehrkräfte zweimal im Schuljahr belehren.
Förderunterricht/ Arbeitsgemeinschaften
Förderverein der Schule „Eltern und Freunde
des Burg-Gymnasiums Wettin e.V."
Unsere Schule wird von einem engagierten Förderverein unterstützt. Der Verein „Eltern und Freunde des Burg-Gymnasiums Wettin e.V.“ dient entsprechend seiner Satzung der Unterstützung schulischer Aktivitäten. Viele Aktivitäten, Anschaffungen oder Vorhaben an der Schule wären ohne die Unterstützung des Fördervereins nicht umsetzbar.
Im Förderverein kann jeder Mitglied werden und sich für unsere Schule einsetzen. WERDEN SIE MITGLIED! Bei Interesse kontaktieren Sie den Schulförderverein (s. Website „Projekte & Partner/ Förderverein“).
Freistellung vom Unterricht (stundenweise/ ganztägig)
Freistellung vom Unterricht (Sport)
FSJler am BGW
Als Ganztags- und Verbraucherschule sind wir in der erfreulichen Lage, jedes Jahr zwei FSJ-Stellen zu besetzen.
FSJler (Freiwillige Soziale Jahre) an unserer Schule unterstützen den Schulalltag und die pädagogische Arbeit, helfen bei der Betreuung von Schülerinnen und Schülern sowie im Unterricht und übernehmen organisatorische Aufgaben. FSJlerinnern und FSJler sammeln dadurch viele Erfahrungen, die bei der Berufsfindung und Berufswahl helfen können.
Die Besetzung unserer FSJ-Stellen erfolgt in Kooperation mit dem DRK. Ansprechpartnerin ist unsere Schulverwaltungsassistentin.
Wenn wir Ihr Interesse an einer FSJ-Stelle an unserer Schule wecken konnten, freuen wir uns über eine Nachricht oder Ihre Bewerbung. Bitte schreiben Sie uns unter kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de.
Fünfte Klasse: erster Schultag
Fundsachen
Fundsachen werden an unserer Schule in den jeweiligen Schulgebäuden aufbewahrt, wo sie gefunden werden. Dort können ihre Kinder jeder Zeit nach vermissten Gegenständen suchen. Die Hausmeister sind in die Aufbewahrung der Fundsachsen nicht involviert.
Aufgrund der hohen Anzahl an Fundsachen im Verlauf eines Schuljahres und der begrenzten Lagerkapazität werden Fundsachen zweimal im Kalenderjahr entsorgt (vor den Sommerferien, Ende Dezember). Bitte beachten Sie diese Termine, falls Sie planen, nach einem vermissten Kleidungsstück oder einem anderen Gegenstand in der Schule zu suchen.
FuxNoten
Seit dem Schuljahr 2020/2021 haben wir am Burg-Gymnasium mit der App FuxNoten als digitaler Notenübersicht gearbeitet.
Mit der Einführung des Schulmanager-Online zum Schuljahr 2026/2027 wird die Arbeit mit FuxNoten eingestellt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen künftig den Schulmanager-Online. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Schulmanager-Online“.
G äste an unserer Schule
Wir freuen uns über Gäste, die an unsere Schule kommen. Bitte melden Sie sich im Sekretariat (Haus 5, Mittelburg) an.
Ganztagsschule
Im Jahr 2024 hat sich unsere Schule erfolgreich um die Aufnahme als Gymnasium mit einem außerunterrichtlichen Ganztag beworben. Seither finden alle Arbeitsgemeinschaften und Förderangebote im Rahmen des Ganztages statt.
Die Vorbereitung des Ganztags in einem Schuljahr beginnt bereits im alten Schuljahr mit der Erfassung der Ganztags-Angebote für das neue Schuljahr durch unsere Schulverwaltungsassistentin. Als Eltern, Großeltern oder Unterstützer unserer Schule sind Sie herzlich eingeladen, ein Ganztagsangebot an unserer Schule durchzuführen. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei unserer Schulverwaltungsassistentin (über das Sekretariat).
Zu Beginn des neuen Schuljahres werden die Ganztagsangebote im Schuljahr veröffentlicht (Jg. 5/6 im Klassenraum, ab Jahrgang 7 im Eingangsbereich der Mittelburg).
Die Schülerinnen und Schüler der 5./6. Jahrgangsstufe nehmen an einem Ganztagsangebot teil (verpflichtend). Die Anmeldung erfolgt über die Klassenleitung.
Schülerinnen und Schüler (ab Jahrgang 7, freiwillige Teilnahme) melden sich direkt bei den Kursleiterinnen und Kursleitern für ein Ganztagsangebot an.
Der Gesetzgeber hat verfügt, dass Ganztagsangebote erst ab einer Teilnehmerzahl von acht Kindern oder Jugendlichen eröffnet werden können. Bei Erreichen der erforderlichen Anmeldezahl beginnt das Ganztagsangebote i.d.R. 4 Wochen nach Schuljahresbeginn.
Ebenfalls über unseren Ganztag können wir jungen und interessierte Menschen zwei FSJ-Stellen an unserer Schule anbieten. Unsere FSJ-lerinnen und FSJ-Lehrer unterstützen die Lehrkräfte bei unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Vorhaben, sind eng in den AG-Bereich eingebunden und helfen bei organisatorischen Belangen aller Art. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung. Bitte melden Sie sich bei uns in der Schule (kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de).
Auf unserer Website informieren wir fortlaufend über unsere Aktivitäten im Ganztag.
Gemeinsamer Unterricht (GU)
An unserer Schule arbeiten neben den Fachlehrkräften zeitweilig auch Sonderschullehrkräfte oder Integrationshelferinnen oder -helfer. Diese unterstützen bei Bedarf im Rahmen des „Gemeinsamen Unterrichts“ einzelne Schüler/innen mit Lernbesonderheiten sowie die Fachlehrkräfte in der Arbeit mit den Kindern mit GU-Status. Beratend sind zudem die schulfachlichen Koordinatorinnen und Koordinatoren (Sekundarstufe 1 und 2) als Ansprechpartner für den Bereich GU tätig.
Gesamtkonferenz
H ausaufgaben
Eine Hausaufgabenbetreuung wird an unserer Schule nicht angeboten. In der Zeit von Frei- oder Ausfallstunden haben Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-12 Gelegenheit, in der Aula zu arbeiten oder dort Hausaufgaben zu erledigen.
Im Rahmen des Ganztags kann eine Hausaufgabenbetreuung durch externe Partnerinnen und Partner (z.B. Eltern oder Großeltern) angeboten werden. Haben Sie Interesse, ein solches Angebot durchzuführen? Dann melden Sie sich bitte bei unserer Schulverwaltungsassistentin, Frau Kuch, über das Sekretariat (kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de).
Hausaufgaben und Hausaufgabenbetreuung
Hausaufgaben sind ein wichtiger Teil des Lernens am Gymnasium. In Hausaufgaben wird der künftige Unterrichtsstoff vorbereitet oder vermittelter Stoff gefestigt und geübt.
Klassen mit geplanten Freistunden oder Ausfallstunden (i.d.R. erst ab Jahrgangsstufen 7-12) erhalten Gelegenheit, auf den Lerninseln in der Mittelburg, im Schülercafé Mittelburg (nur Jahrgänge 10-12) oder in der Aula zu arbeiten und dort Hausaufgaben zu erledigen.
Im Rahmen des Ganztags kann eine Hausaufgabenbetreuung für die Jahrgängen 5/6 durch externe Partnerinnen und Partner (z.B. Eltern oder Großeltern) angeboten werden. Haben Sie Interesse, ein solches Angebot durchzuführen? Dann melden Sie sich bitte bei unserer Schulverwaltungsassistentin über das Sekretariat (kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de).
Hausaufgabenheft
Das Hausaufgabenheft ist ein wesentliches Medium der Schülerinnen-/ Schüler- und Elterninformation. Ein gut geführtes und vollständiges Hausaufgabenheft erleichtert Schülerinnen/ Schüler und Eltern gleichermaßen den schulischen Alltag an unserem Gymnasium zu organisieren und zu bewältigen. Das Führen eines Hausaufgabenhefts stärkt zudem die Schülerinnen/Schüler in ihrer Kompetenz der Selbstorganisation (u.a. Planung der Hausaufgabenzeit oder Vorbereitungszeit auf Tests/Klassenarbeiten).
Seit dem Schuljahr 2022/2023 gibt es an unserem Gymnasium einen eigenen Schulplaner, der neben den regulären Hausaufgabenseiten viele schulspezifische Informationen (einschl. Belehrungen, AG-Angebot etc.) enthält. Der Erwerb des Schulplaners wird für alle Jahrgänge empfohlen. In den Jahrgängen 5-7 ist der Erwerb verpflichtend. Die Eltern der Jahrgänge 5 bis 6 werden gebeten, den Schulplaner ihrer Kinder wöchentlich auf Einträge zu kontrollieren und die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift zu bestätigen.
Die Nutzung eines elektronischen Hausaufgabenhefts ist demgegenüber an unserer Schule nicht möglich. Hintergrund ist das sogenannte „Handyverbot“ auf unserem Schulgelände (siehe Punkt „Elektronische Geräte/ Smartphones“).
Hausmeister
Unser Hausmeisterteam ist für unsere Schule, die Schulgebäude und das Schulgelände als öffentliche Einrichtung zuständig. Hausmeisterbüros befinden sich in der Mittelburg, in der Oberburg sowie im Haus 5. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hausmeister. Fundsachen werden nicht bei den Hausmeistern gelagert, sondern können in den Schulgebäuden abgeholt werden.
Hausordnung
Die Schule ist für uns ein wichtiger Lebensbereich. An jedem Schultag kommt hier eine große Anzahl von Personen zusammen, deren Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsfreude die Hausordnung dienen soll. Das Zusammenleben an unserer Schule soll geprägt sein von der Achtung der Persönlichkeit und Würde des anderen, der Bereitschaft zum Mitdenken, Vertrauen, gegenseitiger Rücksichtnahme und Höflichkeit. Dazu gehören z.B. das gegenseitige Grüßen im Schulhaus.
Die Hausordnung wurde von der Gesamtkonferenz verabschiedet. Die Hausordnung ist im Schulhaus ausgehängt und kann auf der Website der Schule eingesehen werden.
Mit der Beschulung Ihres Kindes erkennen Sie die Hausordnung für sich und Ihr Kind vollumfänglich an.
Hitzeplan am BGW
Die hochsommerlichen Temperaturen der vergangenen Jahre führten zu Anpassungen in der Pausen- und Aufsichtsplanung an Sommertagen an unserer Schule. Unsere Schülerinnen und Schüler werden belehrt, an Tagen mit angekündigt hohen Temperaturen ausreichend zu trinken, zweckdienlicher Kleidung und eine Kopfbedeckung zu tragen sowie Sonnenschutzcreme (o.ä.) bereits morgens vor Beginn des Schulwegs aufzutragen.
An Tagen mit vielen Sonnenstunden und/oder hohen Temperaturen wird die Hofpause auf der Burg Wettin abgeklingelt. Denn dort steht auf dem Schulhof (Mittelburg) keine ausreichende Beschattung zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler, die sich dennoch bewegen möchten, wird ein Wechsel auf die Unterburg nahegelegt. Dort gibt es einen großen schattigen Bereich. Ruhebedürftige Schülerinnen und Schüler können sich wiederum in den Klassenräumen oder im Bereich der Lerninseln (Mittelburg) aufhalten.
Im Haus 5 lernen unsere bewegungsfreudigen jüngsten Schülerinnen und Schüler. Zudem verfügt der Schulhof durch Bäume und das Schulgebäude viele Bereiche mit ausreichend Schatten. Dort wird das Abklingeln der Pause gesondert geprüft und abgewogen.
I nfektionskrankheiten
Infektionskrankheiten können im schulischen Umfeld leicht weiterverbreitet werden. Es ist daher eine gemeinsame Aufgabe aller schulischen Akteure, die Ansteckungsgefahr so weit als möglich zu begrenzen. Dazu gehört die strikte Einhaltung der üblichen Hygieneregeln (Nies-Etikette, Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen etc.).
Leider erleben wir es immer wieder, dass erkrankte Kinder in die Schule kommen, um am Unterricht teilzunehmen oder eine Leistungsbewertung (z.B. Klassenarbeit/ Klausur) zu bestreiten. Dieses Vorgehen belastet oft den erkrankten Menschen sehr. Der Unterricht kann zumeist nicht bewältigt werden und das Kind muss aus der Schule abgeholt werden. Oft stecken sich dann noch weitere Personen in der Schule an.
Sollte sich Ihr Kind am Abend vor dem nächsten Schultag oder am Morgen eines Schultages unwohl fühlen, erbrechen oder fiebrig sein, behalten Sie Ihr Kind unbedingt an diesem Tag zu Hause bzw. stellen Sie es einem Arzt vor.
Bei schweren und hochansteckenden Infektionskrankheiten wie u.a. Cholera, Diphterie, EHEC-, Typhus, Paratyphus, Ruhr und Verlausung ist ein Schulbesuch grundsätzlich untersagt. Diese Krankheiten sind nach dem Infektionsschutzgesetz §34 zudem meldepflichtig. Nach Auftreten einer dieser Erkrankungen melden Eltern diese schnellstmöglich dem Sekretariat.
Auf der schulischen Website (Bereich Eltern) informieren wir detailliert, welche Krankheiten der Schule zu melden sind. Ein erneuter Schulbesuch ist erst möglich, wenn der Schulbesuch durch die behandelnde Ärztin/ den behandelnden Arzt schriftlich attestiert wird.
Innovationsmanagement
Haben Sie Ideen, welche unsere Schule voranbringen können? Gibt es ein Projekt, das unser Schulprofil ergänzt? Für Ideen und Innovationen sind wir stets offen. Sprechen Sie uns bitte an. Auch der Schulelternrat (siehe „Elternvertreter und Schulelternrat“) sowie das Schulentwicklungsteam der Schule sind gute Ansprechpartner. Sie erreichen uns über die Kontaktdaten auf der Website der Schule.
Internat
J ahresarbeitsplan
K lassenarbeiten/ Klausuren/ Leistungserhebungen und Nachschreiben
Leistungserhebungen (schriftlich und mündlich) begleiten den Lernprozess am Gymnasium kontinuierlich. Die Vorbereitung auf eine kommende Leistungserhebung beginnt im Unterricht. Dort werden alle Kompetenzen, die für eine Leistungserhebung erforderlich sind, vermittelt, geübt und gefestigt.
Klassenarbeiten bzw. Klausuren werden ab der 5. Klasse in nahezu allen Fächern geschrieben. Über Anzahl, Dauer und Wichtung der einzelnen Klassenarbeiten (Sek 1) / Klausuren (Sek 2) entscheiden die Fachkonferenzen. Grundlage dieser Festlegungen ist der „Leistungsbewertungserlass“, den Sie online bei den Veröffentlichungen des Ministeriums für Bildung einsehen können.
Vor einer Leistungserhebung sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind prüfen, ob sich Ihr Kind gesundheitlich in der Lage fühlt, die Leistungserhebung zu absolvieren. Nur dann sollte Ihr Kind daran teilnehmen. Dies ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn Ihr Kind für diesen Tag durch einen Arzt krankgeschrieben oder durch die Eltern krankheitsbedingt abgemeldet wurde.
Nach erfolgter Gesundheitsabfrage (i.d.R. zu Beginn von Klausuren in der Oberstufe) ist ein Abbruch der Leistungserhebung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich. Ebenso ist eine spätere Beschwerde bezüglich der erteilten Note ausgeschlossen, wenn eine Erkrankung des Schülers/ der Schülerin zum Zeitpunkt der Leistungserhebung als Grund bzw. Ursache für die erbrachte Leistung benannt wird.
Alle schriftlichen Leistungserhebungen sind i.d.R. nachzugeschreiben.
In der 5./6. Jahrgangsstufe sind unsere Lehrkräfte gern bereit, Ihre Kinder bezüglich des Nachschreibens zu unterstützen. Sollte Ihr Kind im Jahrgang 5/6 deshalb eine Leistung nachholen müssen, werden die Fachlehrkräfte auf Ihr Kind zukommen und den Termin mit Ihrem Kind abstimmen.
Ab dem 7. Jahrgang sind unserer Schülerinnen und Schüler bereits so selbstständig, dass sie das Nachschreiben selbst unterstützen können. Ab dem Jahrgang 7 gehen deshalb unsere Schülerinnen und Schüler nach einer Phase der Abwesenheit selbstständig auf die Lehrkraft zu und stimmen das Nachschreiben mit der Lehrkraft ab. Damit soll auch eine ungünstige Häufung von nachzuschreibenden Leistungen für Ihr Kind vermieden werden.
Ab dem 11. Jahrgang werden Nachschreibtermine (nur Klausuren) zentral durch die Oberstufenkoordinatorin festgelegt und per Aushang (Foyer MB) bekannt gegeben.
Klassendienste
Innerhalb des Klassenverbandes und im Verlauf des Unterrichts fallen Aufgaben an, deren Erledigung an unserer Schule von Schülerinnen und Schüler mit übernommen werden. Hierbei lernen die Kinder und Jugendlichen, Verantwortung für die Schulgemeinschaft zu übernehmen und mit Ihrer Lernumgebung respektvoll umzugehen.
Die Dienste werden abwechselnd an alle Schülerinnen und Schüler verteilt. Ein besonderes Engagement einzelner Schülerinnen und Schüler kann am letzten Schultag während der abschließenden Hofveranstaltung Teil der Würdigung sein.
Klassenfahrten/ Studienfahrten
Klassenfahrten und Studienfahrten sind schulische Veranstaltungen, welche die unterrichtliche Arbeit ergänzen und das schulische Leben fördern. Sie können einen großen Beitrag zum Klassenzusammenhalt, zur Bildung des sozialen und persönlichen Wachstums unserer Schülerinnen und Schüler leisten. Der Gesetzgeber hat u.a. aus diesen Gründen eine verpflichtende Teilnahme für Schülerinnen und Schüler im Land Sachsen-Anhalt an Klassen- bzw. Studienfahrten bestimmt (s. Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten).
Klassenfahrten werden am Burg-Gymnasium im Jahrgang 5, 7 und 9, eine Studienfahrt im Jahrgang 11 durchgeführt. Über Ziele und pädagogische Anliegen der Klassenfahrt/ Studienfahrt beraten die Klassenleitung, die Klasse und Eltern gemeinsam. Die Gesamtkonferenz hat einen Kostenrahmen für die Fahrten festgelegt. Danach beträgt die Kostenobergrenze:
- für eine dreitägige Klassenfahrt in Jahrgangsstufe 5: 200 Euro
- für eine viertägige Klassenfahrt in der Jahrgangsstufe 7: 300 Euro
- für eine fünftägige Klassenfahrt in der Jahrgangsstufe 9: 380 Euro
- für eine fünftätige Studienreise in der Jahrgangsstufe 11: 450 Euro.
Für eintägige Schulwandertage/ Exkursionen gelten gesonderte Regelungen.
Während der Klassenfahrt/ Studienfahrt gilt die Hausordnung uneingeschränkt. Bei Verstößen gegen die Hausordnung (z.B. bei der Missachtung des Alkoholverbots) können Eltern verpflichtet werden, ihr Kind auf eigene Kosten vorzeitig von der Klassenfahrt/ Studienfahrt abzuholen.
Klassenlehrer/-in und Vertrauenslehrer/-in
Die Klassenleitung (in den Klassenstufen 5 bis 7 die Tandemklassenleitung) ist besonders für die jüngeren Jahrgänge, aber auch für die älteren Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern eine der wichtigsten Bezugspersonen im Schulalltag. Für Fragen, Informationen, Anregungen und Probleme ist die Klassenleitung der erste Anlaufpunkt. Im Krankheitsfall tritt die Ko-Klassenleitung an ihre Stelle. In der Oberstufe ist die Tutorin oder der Tutor für die Belange der Klasse zuständig.
Zudem unterstützen und beraten unsere Vertrauenslehrkräfte die Schülerschaft bei Problemen. Die Vertrauenslehrkräfte können im Bedarfsfall mündlich oder schriftlich kontaktiert werden. Dazu stehen auch Briefkästen in den Schulhäusern zur Verfügung, in welchen eine Bitte um ein Gespräch mit einer Vertrauenslehrkraft schriftlich hinterlegt werden kann. Eine Kontaktaufnahme ist grundsätzlich auch über den „Schulmanager-Online/ Nachrichten“ möglich.
Kommunikationswege (Eltern und Schule)
I
Im schulischen Alltag ist es unerlässlich, dass Sie als Eltern die Schule erreichen können und wir als Schule Sie zuverlässig kontaktieren können. Am Burg-Gymnasium stehen Ihnen dafür verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung. Damit Anliegen zielgerichtet und erfolgreich geklärt werden können, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten.
- Hausaufgabenheft/ Schulplaner: In den Klassen werden zu Beginn eines Schuljahres konkrete Kommunikationswege vereinbart. Für die jüngeren Jahrgangsstufen ist dies i.d.R. der BGW- Schulplaner. Hier werden aktuelle Kurzinformationen der unterrichtenden Lehrkräfte und der Klassenleitung notiert. Eltern jüngerer Schuljahre (Jg. 5/6) werden deshalb gebeten, wöchentlich den Schulplaner auf Einträge und Elterninformationen zu überprüfen. Ihre eigenen Kurzanfragen an Lehrkräfte können Sie ebenfalls im Schulplaner Ihres Kindes notieren. Ihr Kind ist in diesem Fall gebeten, den Schulplaner der betreffenden Lehrkraft in der nächsten gemeinsamen Unterrichtsstunde vorzulegen.
- Elternbriefe: Längerfristige oder umfangreichere Informationen werden i.d.R. in Elternbriefen kommuniziert. Elternbriefe können durch die Klassenleitung, das Jahrgangsteam oder die Schulleitung, aber auch durch die Elternvertretung oder den Schulelternrat verfasst und digital weitergeleitet werden. Grundsätzlich gilt an unserer Schule im Rahmen von Elternbriefen das Prinzip der offenen und transparenten Kommunikation. Elternbriefe der Schule werden deshalb an alle Eltern ausgereicht und auf der schulischen Website/ Eltern veröffentlicht. Elternbriefe der Elternschaft, werden auch der Schule (i.d.R. der Klassenleitung, ggf. auch der Schulleitung) bekannt gegeben.
- E-Mail: Für eine direkte Kommunikation zu den unterrichtenden Lehrkräften stehen Ihnen die Dienst-E-Mails unserer Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Die Dienst-E-Mail wird den Klassen oder Lerngruppen durch die unterrichtende Lehrkraft bekannt gegeben und auf der Website im geschützten Bereich für Eltern veröffentlicht. Als Schule kontaktieren wir Sie über den Schulmanager-Online/ Nachrichten, dessen Nutzung für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichtend ist. Die BGW-Schul-Etikette gibt erklärende Hinweise zum gewünschten Kommunikationsverhalten bei der Nutzung von E-Mails und Nachrichten und ist von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft anzuerkennen.
- Schulmanager-Online: Am Burg-Gymnasium ist der datenschutzkonforme Schulmanager-Online in Nutzung. Dieser ist von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft verpflichtend zu nutzen. Wünschen Sie, eine Lehrkraft zu kontaktieren, können Sie die Lehrkraft direkt über die Nachrichtenfunktion im Schulmanager-Online anschreiben. Die BGW-Schul-Etikette gibt Hinweise zum gewünschten Kommunikationsverhalten bei der Nutzung der Nachrichtenfunktion.
Über den Schulmanager-Online erfolgen zudem die Krankmeldungen bzw. Abwesenheitsmeldungen Ihres Kindes.
- Sekretariat: Das Schulsekretariat steht Ihnen für alle weiteren Fragen in den Zeiten von 7:30-12:00 und von 13:00 -14:00 Uhr telefonisch (Tel. Jahrgang 5-6 und eine Klasse 7: 034607 – 20324 oder per E-Mail: HausV@burg-gymnasium-wettin.de; Jahrgang 7-12: 034607-3480 oder per E-Mail: kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de) zur Verfügung. Richten Sie bitte Ihre Anfrage jahrgangsbezogen an das entsprechende Sekretariat (Haus 5 oder Mittelburg).
Konflikt- und Beschwerdemanagement
Kopfläuse/ Verlausung
Besonders bei jüngeren Schülerinnen und Schülern treten gelegentlich Kopfläuse auf. Deren Verbreitung ist in Schulklassen ohne entsprechende Maßnahmen nicht aufzuhalten. Aus diesem Grund sind von Läusen befallene Personen sofort vom Unterricht freizustellen und zu behandeln. Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (§34) darf der Schulbesuch erst wieder aufgenommen werden, wenn die Behandlung erfolgreich verlaufen ist und eine weitere Ausbreitung ausgeschlossen ist. Ihr Kind kann bereits am Tag nach einer konkreten Behandlung die Einrichtung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist erst erforderlich, wenn innerhalb von 4 Wochen ein Wiederholungsfall auftritt.
Eltern betroffener Kinder informieren umgehend die Schule über den Lausbefall des Kindes. Die Klasse bzw. der Jahrgang werden anonym über den Lausbefall informiert, um die weitere Ausbreitung aufzuhalten.
Werden Sie über einen Läusebefall in der Klasse informiert, untersuchen Sie den Kopf und die Haare Ihres Kindes und ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen. Auf der Website der Schule informieren wir im Elternbereich detailliert über die zu treffenden Maßnahmen bei einem Kopflausbefall.
Kunstspezialzweig
Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung im Fach Kunst können an unserer Schule ab der 9. Klasse eine vertiefende Ausbildung in diesem Fach erhalten und nach dem Besuch des Leistungskurses Kunst eine schriftliche Abiturprüfung im Fach Kunst ablegen. Dies ist einmalig in Sachsen-Anhalt. Grundlage der Aufnahme in die Kunstspezialklasse ist die bestandene Aufnahmeprüfung, welche i.d.R. im Februar des laufenden Schuljahres stattfindet. Alle Informationen zu den Schwerpunkten und Werkstätten im Kunstspezialzweig, den Aufnahmebedingungen, Fördermöglichkeiten für Ihr Kind sowie unseren Partnern und Ausstellungen finden Sie auf der Website unter dem Menüpunkt „Kunst+Wohnheim“.
L ernmittel/ Arbeitsmittel
Lehrpläne für den Unterricht
Die Lehrpläne des Landes Sachsen-Anhalt sind für die Planung und Gestaltung des Fachunterrichts an Gymnasien im Land maßgeblich. In den Lehrplänen werden sowohl die inhaltlichen Schwerpunkte des Faches als auch pädagogische Aspekte für die einzelnen Unterrichtsfächer vorgegeben. Schulinterne Lehrpläne konkretisieren diese Angaben nochmals. Gern können Sie sich auf dem Bildungsserver des Landes Sachsen-Anhalt über die aktuellen Lehrpläne sowie Richtlinien zu den Lehrplänen informieren.
M anagement von Beschwerden/ Konfliktmanagement
Meldepflichtige Erkrankungen
N achteilsausgleich
Kinder mit einer diagnostizierten Teilleistungsstörung erhalten an unserer Schule eine individuelle Förderung. Ein Förderplan, der seitens der Schule mit dem betreffenden Kind und seinen Eltern abgestimmt und vereinbart ist, enthält verbindliche Aussagen zum Nachteilsausgleich. Als Ansprechpartnerinnen und -partner stehen Ihnen die Koordination Sek 1 sowie Koordination Sek 2) in Fragen zu Teilleistungsstörungen helfend zur Seite.
Nichtraucherzone
Notfallnummer
Ö ffentlicher Nahverkehr (Weg zur Schule)
Ordnung
Uns ist die Ordnung im Schulhaus ein großes Anliegen. In einem sauberen Schulhaus fühlen sich Schüler/ -innen und Mitarbeiter/ -innen wohler. Zudem dient die Ordnung auch der Gesunderhaltung, wenn beispielsweise Jacken im Unterrichtsraum ausgezogen werden.
Wir legen Wert darauf, dass Schüler/ -innen vor dem Unterricht Jacken und Sportsachen an die vorgesehenen Garderobenhaken hängen und nach Unterrichtsende ihr Arbeitsumfeld ordentlich hinterlassen. Dazu gehört das Papierauflesen und das Stuhl heranstellen bzw. hochstellen. In den Unterrichtsräumen (Haus 5) stehen zudem Besen und Kehrschaufel für kleine Reinigungsarbeiten bereit. Unsere Schüler/ -innen sollen lernen, sich für die Ordnung und Sauberkeit am eigenen Arbeitsplatz verantwortlich zu fühlen.
Auch die Flure sollen ordentlich hinterlassen werden. Dazu stehen brandschutzsichere Abfallbehälter in den Flurbereichen zur Verfügung.
Für das Außengelände wird zu Schuljahresbeginn ein Reinigungsplan erstellt. Wöchentlich reinigt eine Klasse alle Bereiche auf der Mittelburg bzw. um das Haus 5.
Das geltende Hygienekonzept der Schule wird im Schulhaus bekannt gegeben und auf der Website der Schule veröffentlicht.
Öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg zur Schule
P arken
Die Anzahl der Parkplätze in Schulnähe sind äußerst begrenzt. Bitte nutzen Sie beim Besuch der Schule (Burg Wettin) die Parkmöglichkeiten in der Nähe der Fähre. Ein Fußgängerweg unterhalb der Burgmauer führt Sie direkt von der Fähre hinauf zur Mittelburg.
Am Haus 5 können die Straßenparkplätze entlang der Könnernschen Straße genutzt werden.
Pause
Pausen dienen der Erholung und Regeneration als auch der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtseinheit. Aus diesem Grund begeben sich alle Jahrgänge in den beiden Hofpausen auf den Pausenhof, um diese Zeit im Freien zu verbringen. Der Pausenhof wird von Lehrkräften beaufsichtigt.
Der Pausenhof am Haus 5 bietet den jüngeren Jahrgängen ausreichend Platz für kleine Ballspiele und Bewegung. Private Spielgeräte wie Springseile oder Tischtennisschläger dürfen von den Schülerinnen und Schülern mitgebracht und genutzt werden. Außerdem stehen drei Tischtennisplatten sowie Fitnessgeräte zur Verfügung. Spielgeräte können gegen Abgabe des Schülerausweises bei den FSJlerinnen und FSJlern ausgeliehen werden.
Ballspiele (auch mit Softbällen) können demgegenüber nicht durchgeführt werden, da ein entsprechender Ballfangzaun bisher nicht realisiert werden konnte.
In allen Schulhäusern ist der Gebrauch von Spielgeräten aus Unfallschutzgründen untersagt.
Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung privater Spielgeräte.
Programm Aufholen nach Corona
Als Folge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden situativen Schulschließungen hatte das Land Sachsen-Anhalt in den Jahren 2023-2025 ein Programm zum Aufholen von Lerndefiziten ins Leben gerufen. In Kleinkurse wurde Unterricht erteilt, um kognitive, aber auch motorisch-sportliche Lerndefizite abzumildern.
Als Ganztagsschule sind wir in der erfreulichen Lage, auch nach Abschluss dieses Programms weiterhin Kurse zum Abbau von Lerndefiziten anzubieten, die von externen Partnerinnen und Partnern gehalten werden. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und Ihre Bereitschaft, einen Kurs in unserem Ganztag anzubieten. Bitte melden Sie sich dazu bei unserer Schulverwaltungsassistentin über die Kontaktdaten der Schule.
R egeln und Rituale
Regeln und Rituale sind wichtig für einen gelingenden Schulalltag, aber auch, damit sich die Kinder und Jugendlichen schnell in den ersten Unterrichtswochen an unserer Schule und in ihrer „Klasse“ und ihrem „Klassenraum“ integriert fühlen. Klassen bestimmen Regeln für die Klassengemeinschaft und halten diese sichtbar im Klassenraum fest. In allen Klassenräumen hängt eine Übersicht zu den wichtigsten Regeln der Hausordnung aus. Diese Regeln ordnen das Verhalten aller Schülerinnen und Schüler im Schulalltag. Auf der Übersicht ist auch das Schulmotto „Friedlich/ Freundlich/ Langsam/ Leise“ vermerkt.
Liebe Eltern, bitte unterstützen Sie uns bei der Durchsetzung von Klassenregeln oder klassenübergreifenden Regeln, indem Sie diese Regeln während Ihrer Anwesenheit in der Schule ebenfalls einhalten bzw. mit ihren Kindern zu Hause einüben.
Reihenuntersuchung
Einmal jährlich erfolgt im Jahrgang 6 eine schulärztliche Reihenuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes des Landkreises Saalekreis.
Die Untersuchungen erfolgen auf der Grundlage § 9 Abs. 2 Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt vom 21.11.1997 sowie VO über schulärztliche Untersuchungen vom 29.08.2000. Die Reihenuntersuchung dient der Vorbeugung und Früherkennung der Schulgesundheitspflege. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Die Termine werden vorab angekündigt. Die Kinder und ihre Eltern erhalten im Anschluss an die Untersuchung ein Schreiben zum Stand der allgemeinen Gesundheit des Kindes und ggf. Empfehlungen zur Weiterbehandlung.
Rücktritt/ Wiederholung (freiwillig)
S achschäden (vom Kind verursacht)
Alle Sachschäden, die Ihr Kind in der Schule, auf dem Schulgelände, auf dem Schulweg oder gegenüber einem anderen Kind oder Erwachsenen oder einem Unternehmen etc. verursacht, sind NICHT über die Schule versichert. Zur finanziellen Abdeckung der Folgekosten ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung zu empfehlen.
Schließfächer in der Schule
An unserer Schule ist eine begrenzte Anzahl von Schließfächern (nur im Haus 5) vorrätig. Anbieter ist die Firma „Mietra“ (https://www.schliessfaecher.de/).
Möchten Sie für Ihr Kind ein Schließfach mieten, wenden Sie sich bitte an die Firma „Mietra“. Die Schule ist in die Beantragung und Vergabe der Schließfächer nicht involviert.
Schulelternrat
Schulförderverein
s. „Förderverein der Schule „Eltern und Freunde des Burg-Gymnasiums Wettin e.V.“
Schul.cloud
Seit dem Schuljahr 2020/2021 haben wir am Burg-Gymnasium mit Schul.cloud als schulischen Messengerdienst/ Nachrichtendienst gearbeitet.
Mit der Einführung des Schulmanager-Online wird die Arbeit mit Schul.cloud eingestellt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen künftig den Schulmanager-Online (siehe „Schulmanager-Online“).
Schuljahresarbeitsplan
Der Schuljahresarbeitsplan gibt einen Überblick über die geplanten Aktivitäten im laufenden Schuljahr. Den Jahresarbeitsplan finden Sie im Schulmanager-Online/Kalender. Ergänzend können Termine über Elternbriefe oder Elterninformationen schriftlich oder über Aushänge im Schulhaus bekannt gegeben werden.
Schulkultur und Schultraditionen
Die Kultur unserer Schule ist geprägt von gegenseitigem Respekt und Höflichkeit. Kinder und Jugendliche werden mit ihren Fähigkeiten und Erfahrungen ernst genommen, so dass eine Beziehungs- und Lernkultur entsteht, in welcher jedes Kind seine Potentiale entfalten kann. Im Sinne einer Wirkungsorientierung pflegen wir ein offenes, freundliches Miteinander und legen Wert auf Teamfähigkeit. Zudem lernen unsere Schülerinnen und Schüler einen guten Umgang und die Achtung vor Menschen mit unterschiedlichen Lernbedingungen und Lernbedürfnissen.
Traditionen sind fester Bestandteil unserer Schulkultur und des Schullebens. Sie dienen der Förderung eines guten Schulklimas, der Gestaltung der Schule als Lebensraums, der Beteiligung von Schülerinnen und Schüler und deren Eltern am Schulleben sowie der Kooperation mit außerschulischen Partnern. An unserer Schule bestehen langjährige (wie die Burgweihnacht, das Weihnachtssingen oder das jährliche Schulfest mit dem Fußballturnier) und neuere Traditionen (wie die BNE-Projekttage). Im Schulmanager-Online/ Kalender informieren wir über geplante Veranstaltungen.
Schulmanager-Online
Am Burg-Gymnasium arbeiten wir mit dem Schulmanager-Online als schulischer Plattform. Für einen zeitgemäßen Unterricht ist eine moderne und zukunftsweisende digitale Infrastruktur wichtig. Im Schulmanager werden unter anderem der Stunden- und Vertretungsplan sowie der Schuljahresarbeitsplan (Kalender) veröffentlicht, die Noten Ihrer Kinder dokumentiert und schulische Informationen gebündelt. Daher kommt der Schulmanager grundsätzlich auch an Tagen mit einem situativen Unterrichtsausfall (z. B. aufgrund von Havarien, Hochwasserereignissen o. ä.) zum Einsatz.
Alle Schülerinnen und Schüler des Burg-Gymnasiums sind zur Nutzung des Schulmanagers verpflichtet. Eine Einführung zur Arbeit mit der Lernplattform erfolgt deshalb bereits zu Beginn des fünften Schuljahres und anschließend fortlaufend im Verlauf eines Schuljahres.
Eltern erhalten die Zugangsdaten zum Schulmanager zu Beginn des Schuljahres über jene E-Mail-Adresse, welche der Schule als Kontakt angegeben wurde. Bei Problemen zur Anmeldung beim Schulmanager wenden Sie sich bitte an die Schule (Kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de).
Eltern und ihren Kindern stehen auf der Website „https://www.schulmanager-online.de/“ zudem viele informative Videos zu den Modulen und Funktionen des Schulmanagers zur Verfügung.
Schulmitwirkung der Eltern
Schulordnung (Hausordnung)
Schulplaner
Seit dem Schuljahr 2022/23 veröffentlicht das Burg-Gymnasium einen schuleigenen Planer. Mit dem Schulplaner ist ein vielseitiges Werk entstanden, welches eine wirkliche Hilfe im und durch den Schulalltag am Burg-Gymnasium bietet. Neben den Seiten für Stundenpläne und Hausaufgabeneinträge sind darin auch Hinweise zur Hausordnung, Belehrungen, wichtige Termine etc. enthalten.
Die Bestellung des Schulplaners für das kommende Schuljahr erfolgt i.d.R. im Monat Mai des laufenden Schuljahres über die Klassenleitung. Der Erwerb des schuleigenen Planers ist für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 verbindlich, für die weiteren Jahrgänge freiwillig.
Schulranzen
Besonders jüngere Schülerinnen und Schüler tragen gern vieles mit in die Schule. Oft finden sich im Ranzen Bücher oder Hefter, die für den Unterrichtstag nicht benötigt werden und den Ranzen viel zu schwer werden lassen. Laut Anraten von Kinderärztinnen und Kinderärzten sollte der Schulranzen 10-12% des Körpergewichts eines Kindes nicht überschreiten. Unser Doppelstundenprinzip unterstützt dieses Ansinnen.
Überprüfen Sie deshalb gelegentlich mit Ihrem Kind den Schulranzen. Besonders die Eltern unserer Fünft- und Sechstklässler werden gebeten, den Ranzen täglich mit ihrem Kind umzupacken. In der Schule steht auch eine begrenzte Anzahl an Schließfächern zur Verfügung (siehe „Schließfächer in der Schule“). Dort können Bücher zwischengelagert werden.
Schultraditionen
Schulweg / Verkehrserziehung
Jeder Schulweg birgt Gefahrenpunkte. Besonders jüngere Schülerinnen und Schüler benötigen zu Beginn Unterstützung, diese Gefahrenpunkte zu erkennen. Bitte sprechen Sie gegenüber Ihrem Kind ausdrücklich alle Gefahrenpunkte an. Sensibilisieren Sie Ihr Kind dafür, dass der kürzeste Schulweg nicht zwingend der sicherste Weg ist. Die schulische Verkehrserziehung wird Sie in diesem Anliegen seitens der Schule unterstützen.
Tipps, wie Ihr Kind zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu unserer Schule kommt, finden Sie auch im Punkt „Weg zur Schule (öffentliche Verkehrsmittel)“.
Schülerwohnheim
Auf der Oberburg ist das Schülerwohnheim beheimatet. Schülerinnen und Schülern des Kunstspezialzweigs ab der 9. Jahrgangsstufe, die nicht im Einzugsbereich unserer Schule zu Hause sind, kann ein Wohnheimplatz angeboten werden. Darüber hinaus können freie Wohnheimplätze an reguläre Schülerinnen und Schüler des Burg-Gymnasiums vergeben werden. Auskunft dazu erteilt das Team der Erzieherinnen des SWH.
Die Unterbringung erfolgt i.d.R. in Zwei- und Mehrbettzimmern. Darüber hinaus stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern ein gemütlicher Aufenthaltsraum mit WLAN-Anschluss, eine geräumige Küche, ein Freizeitraum sowie moderne Sanitärräume zur Verfügung. Die Aufsicht führt das Erzieherteam unter Leitung einer Wohnheimleiterin.
Den Wohnheimbewohnerinnen und -bewohnern steht am Nachmittag auch außerhalb der regulären Unterrichtszeiten die Galerie im Kunsttrakt für das Arbeiten an ihren Werken zur Verfügung. Zudem unterbreitet die Schule im Rahmen des Ganztags Angebote zur Freizeitgestaltung. Auch unser außerschulischer Partner „Das Nest“ (www.nestwettin.de) hält Angebote speziell für die Schülerinnen und Schüler des Wohnheims bereit.
Weitere Informationen zum Schülerwohnheim finden Sie auf unserer Website unter „Kunst+Wohnheim“. Ihre Fragen rund um das Schülerwohnheim beantwortet Ihnen gern das Team der Erzieherinnen und Erzieher (SWH.Wettin@saalekreis.de).
Sekretariat
Das Sekretariat ist von montags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter den auf der Homepage angegebenen Kontaktdaten zu erreichen (Menüpunkt „Info/ Kontakt“).
Sportsachen werden vergessen
Sprechzeiten
Gespräche mit Eltern zum Leistungs- und Entwicklungsstand Ihres Kindes sind uns wichtig. Diese sollten in Ruhe und mit entsprechender Vorbereitung erfolgen, weshalb von Gesprächen zwischen „Tür und Angel“ abzuraten ist. Bitte kontaktieren Sie bei Gesprächsbedarf den Fachlehrer oder die Fachlehrerin über den Schulmanager-Online/ Nachrichten. Der/die entsprechenden Fachlehrer/in wird Sie zeitnah kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
Schulentwicklungsteam
Das Schulentwicklungsteam (ehemals Steuergruppe) ist ein Gremium aus Lehrkräften, Eltern, Schülervertreterinnen/ -vertretern und der Schulleitung, die sich dem Innovations- und Evaluationsmanagement verschrieben haben. Im Schulentwicklungsteam werden Themen sondiert und Arbeitsgruppen initiiert, die sich einzelner Fragestellungen vertiefend widmen.
Ihr Interesse zur Mitarbeit richten Sie bitte an Ihre Vertretung im Schulelternrat. Der Schulelternrat entsendet die Mitglieder aus der Elternschaft in das Schulentwicklungsteam.
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Stundenplan
Den aktuellen Stundenplan für die Klasse Ihres Kindes finden Sie im Schulmanager-Online/ Stundenplan. Bitte melden Sie sich beim Schulmanager-Online an (Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Schulmanager-Online“).
T ermine
Termine für das Schuljahr werden an unserer Schule in der Regel digital über den Schulmanager-Online/ Kalender oder schriftlich über das Hausaufgabenheft mitgeteilt. Der Schuljahresarbeitsplan findet sich ebenfalls im Schulmanager-Online/ Kalender.
Ergänzend können Termine im Schulhaus über Aushänge bekannt gegeben werden.
Traditionen der Schule
U mzug
Aufgrund eines Umzugs kann es zu Änderungen in der Telefonnummer kommen. Als Schule benötigen wir demgegenüber stets eine aktuelle Telefonnummer, unter der Sie immer erreichbar sind.
Informieren Sie deshalb umgehend die Klassenleitung und das Sekretariat über einen Umzug und die sich dadurch ggf. ändernde Telefonnummer.
Unfall in der Schule
Unfallversicherung
Schülerinnen und Schüler unserer Schule sind auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit (einschl. Pausenzeiten) unfallversichert. Dies gilt auch für (außer-) schulische Veranstaltungen (z.B. Sportfest, Wandertage, Klassenfahrten etc.).
Sollte Ihr Kind auf dem Schulweg einen Unfall erleiden und Sie müssen einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, benachrichtigen Sie bitte umgehend das Sekretariat. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Unfallanzeige bereits drei Tage nach dem Unfall in der Schule vorliegen muss. Bitte beachten Sie diesen kurzen Zeitraum im Fall eines Unfalls Ihres Kindes mit anschließendem Arztbesuch.
Bitte beachten Sie zudem, dass der Unfallschutz entfällt, wenn sich das Kind unerlaubt vom Schulgelände entfernt. Dies ist z.B. in Frei- und Zwischenstunden der Fall oder wenn uns für Ihr Kind keine Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes in der 2. Hofpause vorliegt (ab Klasse 7).
Unterrichtszeiten (einschließlich Unterrichtsbeginn, Aufsicht und Pausen)
Unsere Schule ist für unsere Schülerinnen und Schüler ab 7.45 Uhr geöffnet, das Haus 5 öffnet bereits um 7.30 Uhr. Auch die Aula (Unterburg) steht als Aufenthaltsraum bereits ab 7:30 Uhr zur Verfügung.
Alle Schülerinnen und Schüler finden sich bis spätestens 7.50 Uhr im jeweiligen Klassen- oder Fachraum ein. Der Unterricht beginnt 7.55 Uhr. Die Unterrichtszeiten (regulär/ verkürzt) finden Sie im Menüpunkt „Schule/ Unterrichtszeiten“.
Die zwei großen Pausen (von 9.30 bis 9.55 Uhr / von 11.30 bis 12.00 Uhr) verbringen alle Jahrgänge auf dem Schulhof. Die Aufsicht wird durch Lehrkräfte der Schule gewährleistet, unsere FSJler unterstützen diese Tätigkeiten.
In Sachsen-Anhalt dürfen Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse das Schulgelände in der Mittagspause mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen, um das Mittagessen einzunehmen. Bitte beachten Sie, dass der schulische Unfallschutz für Ihr Kind für diese Zeit nur gewährt ist, wenn die elterliche Erlaubnis in der Schule vorliegt (s. auch „Unfallversicherung“).
Die Aufsicht durch Lehrkräfte endet mit der letzten Unterrichtsstunde. Eine Busaufsicht (nur Haus 5) unterstützt die geregelte Abfahrt der Linienbusse ab der Könnernschen Straße (nach der 6. Std. und bei Bedarf nach der 8. Std.).
Unterrichtsgänge
V erbraucherschule im Netzwerk Nachhaltigkeitsschulen Sachsen-Anhalts
Im Jahr 2024 wurde das Burg-Gymnasium als Verbraucherschule durch das Bundesumweltministerium und Verbraucherzentrale des Bundesverbandes ausgezeichnet und damit in das Netzwerk der Nachhaltigkeitsschulen im Land Sachsen-Anhalt aufgenommen.
Verbraucherbildung und Bildung für eine nachhaltige Entwicklung ist eine Querschnittsaufgabe aller Fächer. Täglich müssen wir in unserem Alltag zunehmend komplexe Herausforderungen bewältigen, Informationen verarbeitet und bestenfalls direkt reflektiert werden.
An unserer Schule werden wir diesem Anliegen durch fachgebundene Angebote (Querschnittsaufgabe in allen Fächern; Wahlpflichtfach: Herausforderung Zukunft, ab Klasse 9), Ganztagsangebote (NÖS) und Sammelaktionen (Pfandflaschen, Korken u.a.) gerecht.
Auf der Website der Schule informieren wir fortlaufend über unsere Aktivitäten im Bereich „Verbraucherbildung“.
Versetzung/ Wiederholung
Versicherung gegen Unfall
Versicherung für Sachschäden (vom Kind verursacht)
Vertrauenslehrer/in und Klassenlehrer/in
Vertretungsmanagement
Aufgrund von Unterrichtsgängen, Fortbildungen, Erkrankungen von Lehrkräften oder Prüfungen im Abitur kann es notwendig sein, dass der Unterricht vertreten werden muss. Der Vertretungsunterricht wird im Vertretungsplan ausgewiesen und kann über den Schulmanager-Online/ Stundenplan eingesehen werden.
Bei kurzfristigen Erkrankungen kann es zum Ausfall (i.d.R. ab Jahrgang 7) kommen. In diesem Fall stehen den Schülerinnen und Schüler ein Aufenthaltsraum (i.d.R. die Aula) zur Verfügung.
Bei geplanten Vertretungssituationen erfolgt die Vertretung entsprechend des nachfolgenden Stufenplans:
- Fachgerechte Vertretung durch eine Lehrkraft desselben Faches
- Vertretung durch einen Fachlehrer der Klasse bei gleichzeitiger Nutzung der Möglichkeit einer Unterrichtsverlagerung (fachfremde Vertretung)
- Fachfremde Vertretung durch eine/n Fachlehrer/in, die nicht in der Klasse unterrichtet
- Stundenausfall (Randstunden)
W eg zur Schule (öffentliche Verkehrsmittel)
Der Schulbustransport zu unserer Schule ist dem Linienverkehr (OBS) angegliedert. Die nächstgelegenen Haltestellen sind „Wettin/ Gymnasium“ für die Unter-, Mittel- und Oberburg sowie „Wettin/ Könnernsche Straße“ für das Haus 5. Von allen Haltestellen aus ist die Schule zu Fuß in maximal 5 bis 10 Minuten zu erreichen.
Über die Website „mein-Bus.net“ (auch auf der Website der Schule) oder die APP „INSA“ können sich Schülerinnen und Schüler über ggf. auftretende Änderungen im Schulbustransport (z.B. Verspätungen) informieren. Bitte prüfen Sie zudem zum Ende von Ferien stets, ob Änderungen eingetreten sind.
Bei Busverspätungen sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, i.d.R. 30 MIN an der Haltestelle auf das Eintreffen des Buses zu warten. Im Winter (nur bei Minusgraden!) verkürzt sich diese Wartezeit auf 15 MIN. Sollte der Bus auch nach Erreichen der maximalen Wartezeit nicht an der Haltestelle eintreffen, sind Ihre Kinder nicht zum längeren Warten verpflichtet und können den Heimweg antreten. Ihr Fehlen in der Schule ist für diesen Tag entschuldigt. Informieren Sie die Schule in diesem Fall bitte über die bekannten Kommunikationswege. Der versäumte Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuholen.
Das Schülerfahrticket wird den Elternhäusern direkt nach Hause zugeschickt und ist mehrere Schuljahre gültig. Das Schülerfahrticket ist zugleich ein Deutschlandticket und kann im öffentlichen Nahverkehr entsprechend eingesetzt werden.
Mit dem Beginn der Sommerferien ändern sich die Nutzungsbedingungen des Schülerfahrausweis/ Deutschlandtickets. Die Schülerfahrtickets werden i.d.R. für volle Ferienmonate automatisch deaktiviert. Es kann zu Fahrpreisnacherhebungen in Höhe von 60,00 € kommen, sollten Schülerfahrausweise unberechtigterweise in vollen Ferienmonaten genutzt werden.
Ab dem Beginn des Monats, in welchem das neue Schuljahr einsetzt (i.d.R. der Monat August), kann der Schülerfahrausweis erneut verwendet werden (auch als Deutschlandticket). Bitte beachten Sie, dass der Schülerfahrausweis dazu aktiviert werden muss. Es genügt dafür, im Bus den Ausweis für einen kurzen Moment auf das Terminal beim Busfahrer zu legen. Die Aktivierung erfolgt automatisch. Die Aktivierung ist auch an anderen Haltestellen (z.B. der HAVAG) möglich.
Um einen reibungslosen Busbetrieb zum dem ersten Schultag zu gewährleisten, wird darum gebeten, den Fahrausweis Ihres Kindes bereits vor dem ersten Schultag zu aktivieren.
Das Busunternehmen OBS sichert zudem zu, innerhalb der ersten 14 Tage eines neuen Schuljahres auf Kontrollen zu verzichten, um allen Schülerinnen und Schülern auch ein nachträgliches Aktivieren zu ermöglichen.
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe seien darauf hingewiesen, dass ab dem 11. Jahrgang keine Schülerfahrausweise mehr ausgegeben werden. Die Fahrt zur Schule wird durch die Familie zunächst selbst übernommen. Jeweils zum Ende des Schulhalbjahres oder am Ende eines Schuljahres kann ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden. Ein Eigenanteil wird nicht erstattet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von OBS. Dort finden Sie auch das Formular, mit welchem die Rückerstattung beantragt werden kann.
Bei Verlust oder anderen Problemen mit dem Schülerfahrausweis wenden Sie sich bitte direkt an OBS (https://www.mein-bus.net, Tel: 0345 / 555 22 10). Die Schule ist in die Bearbeitung von Problem und Vergabe von Ersatzfahrausweisen nicht involviert.
Wertsachen
Persönliche Dinge Ihres Kindes sind in der Schule NICHT gegen Diebstahl versichert. Folglich sollte Ihr Kind nur jene Dinge mit in die Schule bringen, die für den Unterricht notwendig sind. Wertgegenstände aller Art und Bargeld sollten zu Hause bleiben.
Wiederholung/ Rücktritt (freiwillig)
Z ahngesundheit
In drei Schuljahren der Sekundarstufe 1 wird einmal im Schuljahr durch den zahnärztlichen Dienst des Saalekreises eine zahnärztliche Prophylaxe (Jg. 5 und 6) bzw. eine zahnärztliche Reihenuntersuchung (Jg. 5, 6 und 9) bei allen Kindern der genannte Jahrgänge vorgenommen. Alle Termine werden vorab angekündigt. Die Kinder und ihre Eltern erhalten im Anschluss an die Untersuchungen ein Schreiben zum Stand der Zahngesundheit und ggf. Empfehlungen zur Weiterbehandlung.
Zum Schluss – Fehlt Ihnen eine Information im Eltern-ABC?
Dieses Eltern-ABC wird Ihnen als Eltern den schulischen Alltag am Burg-Gymnasium hoffentlich erleichtern. Die bisher veröffentlichten Module im Eltern-ABC haben sich in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen und wurden deshalb in das Eltern-ABC aufgenommen. Dennoch kann ein solches Eltern-ABC stets nur einen bestimmten Informationsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedergeben.
Sollte Ihnen deshalb eine Information fehlen oder eine Information schwer auffindbar sein, freuen wir uns über Ihren Hinweis. Gern können Sie das Team der schulischen Website unter den Kontaktdaten der Schule (kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de) erreichen. Wir danken Ihnen für Ihre Hinweise und Anregungen.