Bücherzettel

für das Schuljahr 2026/27

Die aktuellen Bücherzettel für das Schuljahr 2026/2027 sind nun online verfügbar.

Schulbücher ermöglichen eine individuelle Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Mit ihrer Hilfe können die Schüler dem Unterricht besser folgen, ihn nacharbeiten oder auch bestimmte Lerninhalte selbst erarbeiten.

 

Die persönlichen Kaufexemplare müssen individuell angeschafft werden. Alle notwendigen Informationen für den Kauf stehen auf dem Bücherzettel der jeweiligen Klassenstufe.

 

Die Ausleihe der Bücher für das neue Schuljahr wird zu Beginn des neuen Schuljahres nach einem gesonderten Plan vorgenommen. An diesem Tag ist es von Vorteil, den ausgefüllten Bücherzettel mitzubringen.

Für alle Jahrgänge ist dies gleichzeitig der Einzahlungstermin für die Leihgebühr, welche in bar (möglichst passend) zu entrichten sind. Die Leihgebühr ist pro Buch und für jedes einzelne Schuljahr zu entrichten. Für den Fall einer Ermäßigung ist es dagegen zwingend erforderlich, die vollständig ausgefüllte Selbstauskunft (Anlage 8- Teilbefreiung) ausgedruckt mitzubringen.

Die Lernmittel sind Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt und sind zum Schuljahresende, spätestens jedoch beim Verlassen der Schule zurückzugeben. Die Schüler haben die ihnen überlassenen Lernmittel pfleglich zu behandeln. Sorgeberechtigte oder volljährige Schüler haften bei Verlust oder Beschädigung der ausgeliehenen Lernmittel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch wird durch die Schule festgestellt und geltend gemacht. Wird die Leistung des Schadensersatzes an die Schule nicht erbracht, erlässt das Landesschulamt einen gebührenpflichtigen förmlichen Leistungsbescheid.

Wenn Bücher nach der Ausgabe in Ihrem Zustand bemängelt werden, dokumentieren Sie als Erziehungsberechtigte bitte den Mangel (Mängelliste) und händigen Sie diese bitte den jeweiligen Klassenleitern aus.

Hinweise zur Leihgebühr:

Auf Grundlage der Lernmittelkostenentlastungsverordnung vom 17. April 2013 (einzusehen unter https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/startseite à Service à Rechtsgrundlagen à Erlasse und Verordnungen) beträgt die die Leihgebühr pro Buch und Jahr 3 €. Bei Familien mit mehr Kindern reduziert sich die Leihgebühr ab dem dritten schulpflichtigen Kind auf 2 € und ab dem fünften schulpflichtigen Kind auf 1 € pro Buch und Schuljahr.

Auch für Kinder und Jugendliche, für die Hilfe zur Erziehung in stationärer Form durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) geleistet wird, Empfänger von Leistungen nach der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, zahlen ebenfalls eine verminderte Leihgebühr in Höhe von 1 € pro Buch und Schuljahr.

Zur Feststellung des Anspruchs auf verringerte Leihgebühren werden Selbstauskünfte verlangt. Bitte füllen Sie in diesem Fall das Formblatt zur Entrichtung verminderter Leihgebühren (Anlage 8) aus und lassen es durch Ihre Kinder beim Büchertausch mit dem Bücherzettel abgeben. Später eingegangene Selbstauskünfte können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Leihgebühren werden von den Schulen selbst eingezogen und zusammen mit den aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mitteln für den Ankauf der erforderlichen Lernmittel verwendet.

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

T.Kuch

Schulverwaltungsassistentin

Die Leistungsgebühren werden von den Schulen selbst eingezogen und zusammen mit den aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mitteln für den Ankauf der erforderlichen Lernmittel verwendet.