Bücherzettel

für das Schuljahr 2022/23

Die aktuellen Bücherzettel für das Schuljahr 2023/2024 sind nun online verfügbar. Die persönlichen Kaufexemplare müssen individuell angeschafft werden. Alle notwendigen Informationen für den Kauf stehen auf dem Bücherzettel der jeweiligen Klassenstufe.

Die Ausleihe der Bücher für das neue Schuljahr wird zum Ende des aktuellen nach einem gesonderten Plan vorgenommen. Dies ist gleichzeitig der Einzahlungstermin für die Leistungsgebühr. An diesem Tag ist es von Vorteil, den ausgefüllten Bücherzettel mitzubringen. Für den Fall einer Ermäßigung ist es dagegen zwingend erforderlich, die vollständig ausgefüllte Selbstauskunft (Anlage 2b) ausgedruckt mitzubringen.

 

Schulbücher ermöglichen eine individuelle Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Mit ihrer Hilfe können die Schüler dem Unterricht besser folgen, ihn nacharbeiten oder auch bestimmte Lerninhalte selbst erarbeiten.

Die Lernmittel sind Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt und sind zum Schuljahresende, spätestens jedoch beim Verlassen der Schule zurückzugeben. Die Schüler haben die ihnen überlassenen Lernmittel pfleglich zu behandeln. Sorgeberechtigte oder volljährige Schüler haften bei Verlust oder Beschädigung der ausgeliehenen Lernmittel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch wird durch die Schule festgestellt und geltend gemacht. Wird die Leistung des Schadensersatzes an die Schule nicht erbracht, erlässt das Landesschulamt einen gebührenpflichtigen förmlichen Leistungsbescheid.

 

Hinweise zur Leistungsgebühr:

Auf Grundlage der Lernmittelkostenentlastungsverordnung vom 17. April 2013 (einzusehen unter https://www.bildung-lsa.de//home.html ► Schule ► Schulrecht ► ausgewählte Gesetze, Verordnungen und Erlasse) beträgt die die Leistungsgebühr pro Buch und Jahr 3 €. Bei Mehrkindfamilien reduziert sich die Leistungsgebühr ab dem dritten schulpflichtigen Kind auf 2 € und ab dem fünften schulpflichtigen Kind auf 1 € pro Buch und Jahr. Auch für Kinder und Jugendliche, für die Hilfe zur Erziehung in stationärer Form durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) geleistet wird, Empfänger von Leistungen nach der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlen ebenfalls eine verminderte Leihgebühr in Höhe von 1 € pro Buch und Jahr. Zur Feststellung des Anspruchs auf verringerte Leistungsgebühren werden Selbstauskünfte verlangt. Bitte füllen Sie in diesem Fall das Formblatt zur Entrichtung verminderter Leistungsgebühren (Anlage 2b) aus und geben Sie das Formblatt mit Ihrer persönlichen Bestellliste termingerecht ab.

Die Leistungsgebühren werden von den Schulen selbst eingezogen und zusammen mit den aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mitteln für den Ankauf der erforderlichen Lernmittel verwendet.

Die Leistungsgebühren werden von den Schulen selbst eingezogen und zusammen mit den aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mitteln für den Ankauf der erforderlichen Lernmittel verwendet.