Eltern- ABC

 A kkreditierte Schule im Rahmen von Erasmus +

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Siehe „Erasmus+ (Akkreditierte Schule)“

Antrag auf Freistellung vom Unterricht (Sport)

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Eine Befreiung vom Sportunterricht ist an Schulen im Land Sachsen-Anhalt auf Antrag möglich.

Die Befreiung von bis zu vier Wochen erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Antrags der Erziehungsberechtigten, volljährige Schülerinnen und Schüler stellen den Antrag selbst. Im Antrag sind Gründe und der voraussichtliche Zeitraum der beantragten Befreiung anzugeben. Für den Zeitraum von vier Wochen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft über die Befreiung.

Für die Befreiung vom Sportunterricht über vier Wochen hinaus ist in der Regel ein ärztliches Attest notwendig. Ein amtsärztliches Attest kann seitens der Schule auch dann angefordert werden, wenn es eine Häufung von Befreiungsanträgen oder aufeinanderfolgender Befreiungsanträgen im Umfang von drei Monaten gibt. Auch Teilbefreiungen vom Sportunterricht sind möglich.

Im Fall einer Teilbefreiung erfolgt eine Notengebung auf der Grundlage praktischer und theoretischer Leistungsnachweise über die von den Schülerinnen und Schülern absolvierten Stoffgebiete. Der Umfang der Befreiung wird auf dem Zeugnis vermerkt.

In der Regel nehmen vom aktiven Sportunterricht befreite Schülerinnen und Schüler am Unterricht teil. Sie werden als Schiedsrichter/-innen, Helfer/-innen, Protokollant/-innen u.a. eingesetzt. Für Schülerinnen und Schüler in der Kursstufe gelten gesonderte Regelungen.

Antrag auf Freistellung vom Unterricht (stundenweise/ ganztägig)

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Eine Schülerin oder ein Schüler im Land Sachsen-Anhalt kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nur aus sehr wichtigen Gründen ganztägig (z.B. die Hochzeit oder die Beerdigung naher Angehöriger) oder stundenweise (z.B. Facharzttermine) vom Schulbesuch freigestellt werden.
Der Antrag auf Freistellung muss durch die Eltern rechtzeitig und schriftlich (i.d.R. 10 Tage vor dem betreffenden Tag) der Klassenleitung zugestellt werden. Anträge per E-Mail bedürfen eines Anhangs, der den unterschriebenen Freistellungsantrag enthält.
Im Antrag ist nachvollziehbar darzulegen, dass der Antrag auf Freistellung vom Unterricht unvermeidlich ist. Das gilt insbesondere für Anträge zur Wahrnehmung von Arztterminen.
Ein Antrag auf Freistellung für einen Tag oder einzelne Unterrichtsstunden wird durch die Klassenleitung entschieden. Dabei werden neben pädagogischen auch schulorganisatorischen Aspekten berücksichtigt (z.B. bereits angekündigte Leistungserhebungen, Klassenarbeiten und/oder Klausuren).
Bei Freistellungsanträgen ab zwei Tagen ist der Antrag ebenfalls an die Klassenleitung zu richten, über die Freistellung befindet jedoch die Schulleiterin.
Volljährige Schülerinnen und Schüler sind berechtigt, den Antrag selbst zu stellen. Auch dieser Antrag bedarf einer Unterschrift. Anträge auf der Basis einer einfachen E-Mail (ohne Unterschrift) sind nicht genehmigungsfähig.
Bitte beachten Sie, dass die Schule Ihr Kind nicht vom Unterricht freistellen kann (stunden- oder tageweise), wenn der Antrag nicht oder nicht fristgerecht (d.h. i.d.R. 10 Tage vorab) vorliegt.
In jedem Fall ist der versäumte Unterricht selbstständig und eigenverantwortlich nachzuholen.
Das nicht genehmigte Fernbleiben von der Schule verstößt gegen § 36 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und stellt nach § 84 des Schulgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 43 des Schulgesetzes sind die Eltern als Sorgeberechtigte für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich.
Grundsätzlich dürfen Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt nicht vor oder im Anschluss an Ferientage beurlaubt werden. Das Landesschulamt geht davon aus, dass die Schulferien mit insgesamt 75 Tagen pro Schuljahr ausreichend sind, um Urlaub verbringen zu können. Der Landesverwaltungsgerichtshof hat zudem entschieden, dass wirtschaftliche Gesichtspunkte, z. B. die Tatsachen, dass der Urlaub außerhalb der Schulferien günstiger sei oder Urlaub eine Bildungsreise darstelle, keine Begründung für eine Befreiung von der Schulpflicht gebe.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstreicht diese Forderung zur Durchsetzung der Schulpflicht mit Stichproben, die durch die Bundespolizei u.a. an Flughäfen und Bahnhöfen durchgeführt werden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien krank sein, kann seitens der Schule ein ärztliches Attest angefordert werden.

Antrag auf freiwilliges Zurücktreten/ freiwilliges Wiederholen eines Jahrgangs

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Ein freiwilliger Rücktritt in den nächsttieferen Schuljahrgang ist in Sachsen-Anhalt auf Antrag der Eltern nach der Aushändigung des Halbjahreszeugnisses möglich. Dazu muss der Antrag spätestens 1 Woche nach der Aushändigung des Zeugnisses der Schule zugehen. Bei der späteren Bildung der Jahresnote bleiben die Noten des ersten Halbjahres nach einem genehmigten freiwilligen Rücktritt zum Halbjahr unberücksichtigt. Die Jahresnote wird in diesem Fall auf der Grundlage der Noten des zweiten Halbjahres gebildet. Eine Versetzungsentscheidung für das laufende Schuljahr entfällt.

Ein Rücktritt in einen bereits wiederholten Schuljahrgang (z.B. nach einer Nichtversetzung) ist unzulässig.

Ein freiwilliger Rücktritt oder eine Wiederholung ist auch zum Ende des Schuljahres möglich. Über den Antrag der Eltern entscheidet die Klassenkonferenz. Dieser Antrag muss fristwahrend laut Schuljahresarbeitsplan bei der Klassenleitung eingehen. Ein genehmigter Antrag auf freiwilligen Rücktritt zum Schuljahresende entspricht einer Nichtversetzung. Insgesamt kann ein/e Schüler/in am Gymnasium während der Jahrgangsstufen 5 bis 10 nur einmal freiwillig zurücktreten oder nur einmal einen Schuljahrgang freiwillig wiederholen.

Für eine freiwillige Wiederholung in der Qualifikationsphase gelten die Bestimmungen der Oberstufenverordnung.

Antrag auf Schulformwechsel

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Schülerinnen und Schüler, die ihre schulische Laufbahn an einem Gymnasium beginnen, wünschen sich, diesen schulischen Weg auch erfolgreich zu beenden.
Manchmal gelingt dies aber nicht. Dann ist ein Schulformwechsel (z.B. an eine unserer benachbarten Sekundarschulen) hilfreich oder notwendig.
Der Schulformwechsel vom Gymnasium in eine andere Schulform (Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule) wird in Sachsen-Anhalt in der Übergangsverordnung (VO Übergang) geregelt. Seit dem Schuljahr 2022/2023 ist ein Übergang in eine andere Schulform in allen Jahrgängen der Sekundarstufe 1 nur noch zum Ende eines Schuljahres möglich. Eine Probebeschulung an der jeweils aufnehmenden Schulform ist in der Übergangsverordnung nicht vorgesehen.
Wenn ein Schulformwechsel gewünscht wird, beantragen Sie ihn als Eltern schriftlich bei der Klassenleitung. Der Antrag muss der Klassenleitung vor der Versetzungskonferenz am Ende des Schuljahres vorliegen. Die Termine der Versetzungskonferenzen werden in der App „Schulmanager/Kalender“ veröffentlicht. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz.
Die Klassenkonferenz entscheidet auch, wenn nach den geltenden Versetzungsvorschriften ein Verbleib am Gymnasium nicht länger möglich ist (z.B. bei einer wiederholten Nichtversetzung) oder wenn bei Schülerinnen und Schülern des 5. Jahrgangs auch nach einer Wiederholung eine erfolgreiche Beschulung am Gymnasium nicht zu erwarten ist. Näheres dazu führt die geltende Versetzungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts aus. Alle gesetzlichen Grundlagen können online unter den Veröffentlichungen des Ministeriums für Bildung eingesehen werden.

Arbeitsgemeinschaften/ Förderunterricht

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Arbeitsgemeinschaften und die Angebote zum Förderunterricht stellen zusätzliche Angebote dar, die den Unterricht ergänzen.
Die Teilnahme am Förderunterricht ist i.d.R. freiwillig. Sie kann aber zum Zweck der Leistungsverbesserung Ihres Kindes durch die Klassenkonferenz verbindlich festgeschrieben werden.
Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ist für die Schuljahrgänge 7-12 freiwillig. Für unsere Schülerinnen und Schüler der 5./6. Jahrgangsstufe ist die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft im Rahmen unseres Ganztagsangebots verpflichtend. Da zudem in vielen Arbeitsgemeinschaften Projekte über mehrere Wochen entwickelt werden oder die Arbeitsgemeinschaft auf die Teilnahmen an Wettbewerben vorbereitet (u.a. in der AG Tischtennis oder in der Begabtenförderung Kunst), sollte die regelmäßige Teilnahme von den Schülerinnen und Schülern als verbindlich angesehen werden.
Das aktuelle Angebot an Arbeitsgemeinschaften und Förderunterricht wird auf dem Stundenplan veröffentlicht.

Arbeitsmittel/ Lernmittel

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Lernmittel sind ein unerlässlicher Teil des Unterrichts. In Sachsen-Anhalt besteht KEINE LERNMITTELFREIHEIT. Lehrbücher sind somit von den Eltern käuflich zu erwerben oder gegen eine Leihgebühr von der Schule zu leihen. Andere Lernmittel wie z.B. Arbeitshefte oder Atlanten müssen grundsätzlich käuflich erworben werden. Die eigenen Lernmittel sollten mit dem Namen versehen sein, um ggf. eine Zuordnung zu ermöglichen.

Die ISBN-Nummern aller benötigten Lernmittel sind auf dem Bücherzettel notiert, den Ihr Kind zum Ende des Schuljahres von der Schule erhält. Zusätzlich können Sie den Bücherzettel nochmals auf der Homepage finden (Menüpunkt „Schule/ Schulbücher“).

Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind mit allen geliehenen Arbeitsmitteln sorgsam umgeht. Versehen Sie alle Leihbücher mit einem Schutzumschlag. Bei Verlust oder Schäden, die über gewöhnliche Gebrauchsschäden hinausgehen (z.B. Wasserschäden) sind Sie als Eltern verpflichtet, das Buch zu ersetzen bzw. den Zeitwert des Lehrbuchs zu entrichten.

Arbeits-/Unterrichtsmittel im Fach Sport

(Sportsachen werden vergessen)

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Im Fach Sport sind die Sportsachen (einschließlich Sportschuhe) notwendige Arbeits- und Unterrichtsmittel. Für die im Unterricht ausgeübte Sportart sind die entsprechende Sportbekleidung und Sportschuhe durch das Elternhaus bereitzustellen. Die Sportlehrkräfte informieren rechtzeitig im Unterricht über die erforderliche Ausstattung.

Nur wenn Ihr Kind Sportsachen zum Unterricht mitbringt, kann ihr Kind am Unterricht teilnehmen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass ihr Kind stets die relevante Sportkleidung morgens mit in die Schule bringt.

Sollte Ihr Kind die Sportsachen vergessen, ist Ihr Kind dennoch im Sportunterricht anwesend. Ihr Kind nimmt in diesem Fall aber aus hygienischen Gründen und aus Sicherheitsgründen nicht am Unterricht teil. Ihrem Kind geht so wichtige Bewegungszeit verloren, die im Zentrum des Sportunterrichts steht und zudem Grundlage späterer Bewertungseinheiten bildet.

Schülerinnen und Schüler ohne Sportkleidung werden im Sportunterricht mit anderen Unterrichtsleistungen oder Aufgaben im Zusammenhang mit dem Unterricht beauftragt (z.B. Beobachtungsaufgaben, Organisationshilfen, Festhalten von Ergebnissen etc.). Sie übernehmen damit fachspezifische Unterrichtsleistungen, welche an die Stelle der sportpraktisch nicht erfüllbaren Leistungen treten und notenrelevant sein können. Ein wiederholt vergessenes Sportzeug kann in die Sozialkompetenznote des jeweiligen Bewegungsfeldes einfließen.

Aufholen nach Corona

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Als Folge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden situativen Schulschließungen hatte das Land Sachsen-Anhalt ein Programm zum Aufholen von Lerndefiziten ins Leben gerufen. In Kleinkursen (4 Schülerinnen und Schüler) konnten Schulen Angebote unterbreiten, um Lerndefizite aus den Corona-Jahren abzumildern.

Ab dem Schuljahr 2025/2026 werden seitens des Landes Sachsen-Anhalt keine Mittel zum Einrichten dieser Kleinkurse mehr zur Verfügung gestellt. Das Programm „Aufholen nach Corona“ ist somit beendet.

An unserer Schule können Aufholkurse auch weiterhin über den Ganztag angeboten werden (s. „Ganztagsschule“).

Aufsicht (Unterrichtsbeginn, Pausen)

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Siehe „Unterrichtszeiten (einschließlich Unterrichtsbeginn, Aufsicht und Pausen)“.

Außerschulische Lernorte

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Unterricht findet nicht nur in der Schule statt. U.a. im Saalekreis und der Stadt Halle befinden sich eine Vielzahl außerschulischer Lernorte (Botanikschule, Bühnen der Stadt Halle, Kunstmuseum Moritzburg Halle, Museumssynagoge Gröpzig, Schulkino, Zooschule usw.), die von uns regelmäßig besucht werden. Die Unterrichtsgänge finden in der Regel in der regulären Unterrichtszeit statt, können aber den angrenzenden Unterricht beeinflussen.

 B arrierefreie bzw. barrierearme Schule

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Unsere Schule befindet sich in der historischen Stammburg der Wettiner. Eine Barrierefreiheit ist in einer solchen historisch gewachsenen Infrastruktur nur bedingt möglich. Aktuell ist die Mittelburg (Haus 2) und die Mehrzweckhalle barrierefrei. Das Kunstgebäude (Haus 3) ist barrierearm.
Künftig wird nach dem Abschluss der Bau- bzw. Sanierungsarbeiten auch die zu sanierende Unterburg im Bereich des Ammendorfer Hauses barrierefrei sein.
Die Oberburg und das Haus 5 werden nicht barrierefrei oder barrierearm umgebaut.

Bauarbeiten und Baustellen

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Unsere Schule ist auf der Burg Wettin beheimatet, wodurch der Schulalltag durch eine Reihe fortlaufender Baumaßnahmen begleitet wird.

Häufig wechseln Wege und Zuwegungen. Für Schülerinnen und Schülern sowie alle Lehrkräfte und Mitarbeitende ist deshalb eine besondere Umsicht bei der Bewältigung der Wege auf dem Schulgelände notwendig.

Über den Vertretungsplan und Elternbriefe werden die Mitglieder der Schulgemeinschaft fortlaufend über aktuelle Baumaßnahmen informiert. Die Schülerinnen und Schüler werden zudem regelmäßig zu aktuellen Baumaßnahmen und davon abgeleiteten Verhaltensregeln belehrt.

Grundsätzlich ist das Betreten der Baustellen auf dem Schulgelände untersagt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind NICHT über die Schule versichert ist, wenn dieses Verbot missachtet wird und es in Folge zu einer Sachbeschädigung (s. „Sachschäden“) kommt oder ihr Kind sich verletzt.

Berufs- und Studienorientierung

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Die Berufs- und Studienorientierung bildet ab dem siebten Schuljahr einen Schwerpunkt unseres Schulprogramms. Durch praktische Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler Orientierung für ihren beruflichen Findungsprozess erhalten. Dafür sind in den verschiedenen Jahrgängen unterschiedliche Bausteine vorgesehen.
Am „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“ können Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse in geschlechtsuntypische Berufsfelder hineinschnuppern und erste Eindrücke für ihre Berufsfindung gewinnen. Das Ministerium für Bildung (www.mb.sachsen-anhalt.de) bietet online Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Betrieben sowie bei der Vorbereitung auf diesen Aktionstag. Die Teilnahme am Zukunftstag ist freiwillig und muss dem Anliegen des Zukunftstags entsprechen; ab der 7. Klasse wird die Teilnahme empfohlen.
Ebenfalls ab der 5. Klasse dient der BNE-„Umwelt- und Sozialtag“ der Berufsorientierung. In Klassenprojekten oder individuellen Projekten sammeln Kinder und Jugendliche praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt, übernehmen BNE-relevante Aufgaben und können potenzielle Berufsfelder kennenlernen. Dieser Tag fördert damit nicht nur die berufliche Orientierung unserer Schülerinnen und Schüler, sondern stärkt auch wichtige Kompetenzen wie Eigeninitiative, Selbstorganisation und soziale Verantwortung.
Der 9. Jahrgang nimmt verpflichtend an einem zweiwöchigen Betriebspraktikum teil. Im Betriebspraktikum erleben Schülerinnen und Schüler den beruflichen Alltag in einem definierten Zeitfenster. Die erfolgreiche Teilnahme am Betriebspraktikum wird auf dem Endjahreszeugnis vermerkt. Weitere Informationen zum Betriebspraktikum finden Sie auf der Website der Schule im Menüpunkt „Schule/ Berufsvorbereitung/ Betriebspraktikum“.
Zudem kann ab dem Jahrgang 9 auf freiwilliger Basis und nach Unterrichtsschluss die Berufs- und Studienmesse „Chance“ (Messe Halle, https://www.chance-halle.de/) besucht werden. Gleiches gilt für den „Tag der Berufe“ (https://ba.tagderberufe.de), der jeweils im März des laufenden Kalenderjahres durch das Jobcenter Halle organisiert wird. Im Jahrgang 11 besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (auf Antrag) an der berufsorientierenden Messe „Vocatium Leipzig/ Halle“ (https://www.vocatium.de/fachmessen/vocatium-leipzighalle). Über weitere Berufs- und Studienmessen informiert der Schuljahresarbeitsplan.
Individualisierte Angebote, Angebote auf Klassenbasis (Klassenveranstaltungen) sowie thematische Elternabende werden ab dem 9. Jahrgang in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit (Halle) unterbreitet. Interessierte Schülerinnen und Schüler finden im Sekretariat (Mittelburg) Listen, um sich zu einem kurzen Beratungsgespräch mit dem Vertreter/ der Vertreterin der Agentur für Arbeit (Halle) anzumelden. Anmeldungen für einen thematischen Elternabend erfolgen über die Klassenleitung/ Tutoren. Thematische Klassenveranstaltungen werden durch die Schule organisiert. Alle zentralen Termine rund um das Thema Berufs- und Studienorientierung können zudem dem Schuljahresarbeitsplan (Schulmanager-Online/ Kalender) entnommen werden.

Beschwerde- und Konfliktmanagement

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Im schulischen Kontext kann es zu Irritationen, Problemen oder Konflikten kommen. Möchten Sie als Eltern eine Beschwerde anbringen, bitten wir Sie, die in unserem Beschwerde- und Konfliktmanagement skizzierte Vorgehensweise zu beachten und einzuhalten:
Bei Nachfragen oder Beschwerden, die ein Unterrichtsfach betreffen, wenden Sie sich an die betreffende Fachlehrkraft. Eine schnelle Klärung des Sachverhalts ist so oft möglich.
Ist ein Problem zu besprechen, welches mehrere Kinder in der Klasse betrifft, sind die Elternsprecherinnen/ Elternsprecher neben der Klassenleitung ein guter Ansprechpartner für die Anliegen der Eltern.
Bei allen anderen Beschwerden, die sich auf die Situation der Klasse oder die Schule beziehen, ist die Klassenleitung Ihr Ansprechpartner. Auf Wunsch Ihres Kindes kann auch die Vertrauenslehrerin oder der Vertrauenslehrer hinzugezogen werden.
Sollte sich die Meinungsverschiedenheit fortsetzen oder keine Einigung möglich sein, wird die Klassenleitung die Schulleitung hinzuziehen. Als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner treten dabei auf:
- Für die Schuljahrgänge 5 bis 9: Koordinatorin Sekundarstufe 1
- Für den 10./11./ 12. Schuljahrgang: Koordinatorin Sekundarstufe 2.
In jedem Fall sollte zwischen Einzelinteresse und Klasseninteressen unterschieden werden. Letzteres könnten in einem weiteren Schritt Gegenstand eines thematischen oder außerordentlichen Elternabends sein.

Bibliothek

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Seit vielen Jahren befindet sich die Burg-Bücherei Wettin auf der Mittelburg der Burg Wettin. Während der Sanierungsarbeiten musste auch die Burg-Bücherei ein Ausweichquartier finden und war seit 2018 im alten Rathaus Wettin untergebracht.

Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 erfolgte die Wiedereröffnung der Burg-Bücherei in neuen und modernen Räumen auf der Mittelburg.

Als Schule freuen wir uns sehr, dass die Burg-Bücherei auf den Schulcampus zurückgekehrt ist. Die Burg-Bücherei (https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/oeffentliche-einrichtungen-wettin/buecherei-wettin.html) ist eine Symbiose aus Bücherei und Tourist-Information. Die daraus folgende Kooperation stellt auch für den Unterricht an unserem Gymnasium eine große Bereicherung dar. Schulklassen können die Burg-Bücherei zu Unterrichtszwecken nutzen. Für das Ausleihen oder Arbeiten in der Burg-Bücherei (z.B. in Frei- oder Zwischenstunden) ist eine Anmeldung notwendig.

Bildung und Teilhabe

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Familien mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für ihre Kinder erhalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) soll Kindern und Jugendlichen ermöglichen, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie am schulischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Mögliche Leistungen sind unter anderem:

Schulbedarf: Unterstützung für Schulmaterialien wie Hefte, Stifte, Ranzen oder Taschenrechner. Im Jahr 2026 beträgt die Pauschale insgesamt 195 Euro pro Schuljahr (130 Euro im ersten und 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr).
Schulausflüge und Klassenfahrten: Die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten können übernommen werden.
Lernförderung: Kosten für zusätzliche Lernförderung bzw. Nachhilfe können übernommen werden, wenn diese erforderlich ist.
Mittagessen: Die Kosten für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule können vollständig übernommen werden.
Soziale und kulturelle Teilhabe: Bis zum 18. Geburtstag stehen 15 Euro monatlich für Aktivitäten wie Sportvereine, Musikunterricht, Kulturangebote oder Ferienangebote zur Verfügung.
Anspruch können unter anderem Familien haben, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, können Bildungsleistungen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich sein.

Wichtig: Die Leistungen werden nicht in jedem Fall automatisch gewährt. Je nach Leistungsart und persönlicher Situation kann ein Antrag erforderlich sein. Bei Bürgergeld ist in der Regel das Jobcenter zuständig; in anderen Fällen wenden sich Familien an ihre Stadt, Gemeinde oder ihren Landkreis.

Es lohnt sich daher, den eigenen Anspruch zu prüfen – insbesondere bevor Kosten für Klassenfahrten, Ausflüge, Mittagessen, Lernförderung oder Freizeitaktivitäten selbst übernommen werden.

Blockmodell/ Doppelstundenmodell

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Der Unterricht an unserer Schule erfolgt nach dem sogenannten „Doppelstundenmodell“, welches seit dem Schuljahr 2018/2019 im Einsatz ist.

Der Unterricht erfolgt danach ausschließlich in Doppelstunden, Einzelstunden laut Stundentafel werden in Doppelstunden (A- und B-Woche) zusammengefasst. Auch der verkürzte Unterricht folgt dem Doppelstundenmodell.

Die Unterrichtszeiten für den regulären sowie den verkürzten Unterricht finden Sie auf der Homepage im Menüpunkt „Schule/ Unterrichtszeiten“.

Burgweihnacht

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Jeweils am Samstag vor dem 3. Advent laden wir Sie herzlich zu unserer traditionellen Burgweihnacht ein. Schülerinnen und Schüler aus vielen Klassen beteiligen sich mit selbstgebastelten Geschenkideen, Leckereien oder warmen Getränken. Mit einem geringen Anteil aus dem Erlös der Burgweihnacht unterstützen alle Klassen gemeinsam soziale oder schulische Projekte. Welches Projekt unterstützt wird, darüber entscheidet der Schülerrat.
Besuchen Sie uns doch einmal zur Burgweihnacht und genießen Sie die besondere Atmosphäre auf der Burg Wettin zu Weihnachten!

 

 C omputer

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Siehe „Digitalisierung und digitale Bildung“

 D arauf legen wir Wert

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Die Schule ist ein Lebensort. Deshalb ist uns ein freundlicher, höflicher, fairer und respektvoller Umgang miteinander wichtig. Dank des Engagements des Schulträgers (Landkreis Saalekreis), aber auch der Initiative vieler Klassen befinden sich viele Unterrichtsräume in einem farbenfrohen und gepflegten Zustand. Wir bitten alle um Unterstützung, dass dieser Zustand so erhalten bleibt.

Daten der Schülerinnen und Schüler

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Der Schutz der Daten aller Schülerinnen und Schüler ist uns sehr wichtig. Dennoch ist für die Organisation einer Schule sowie für die dabei anfallenden Verwaltungsaufgaben die Erhebung und zeitweilige Speicherung von Daten der Schülerinnen und Schüler entsprechend der gegebenen Rechtsvorschriften unumgänglich. Bei diesen Daten handelt es sich um die personenbezogenen Daten für die Erstellung der Zeugnisse sowie die aktuelle Wohnanschrift und Telefonnummern, unter der wir die Sorge- und Erziehungsberechtigten erreichen können.

Jährlich überprüfen wir zu Beginn eines Schuljahres die Daten der Schülerinnen und Schüler. Erfasst werden dabei etwaige Wohnortwechsel, Änderungen der Telefonnummer/n, die Änderung der Notfalltelefonnummern sowie Änderungen in der Sorge- und Erziehungsberechtigung. Diese Daten sind ausschließlich dem Sekretariat, der Schulleitung sowie der Klassenleitung und den Fachlehrkräften Ihrer Kinder zugänglich.

Insbesondere für Notfälle ist es dringend erforderlich, dass diese Daten stets aktuell gehalten werden. Wir bitten Sie daher, der Klassenleitung/ der Tutorin bzw. dem Tutor oder dem Sekretariat zeitnah etwaige Änderungen schriftlich mitzuteilen.

dBildungscloud (schulische Lernplattform)

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Seit dem Schuljahr 2020/2021 haben wir am Burg-Gymnasium mit der dBildungscloud (ehemals HPI Schul-Cloud) als schulischer Lernplattform gearbeitet.

Mit der Einführung des Schulmanager-Online wird die Arbeit mit der dBildungscloud eingestellt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen künftig den Schulmanager-Online (siehe „Schulmanager-Online“).

Digitale Medien

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Leider nutzen Kinder oft zu lange und sogar vor Schulbeginn ihre Zeit zur Beschäftigung mit digitalen Medien. In der Folge können sich diese Kinder in der Schule oft schlecht konzentrieren. Unterstützen Sie unsere schulische Arbeit, indem Sie helfen, diesen aus unserer Sicht nicht lernförderlichen Medienkonsum zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Digitalisierung und digitale Bildung

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Die Digitalisierung hat an unserem Gymnasium unter dem Eindruck der Corona-Pandemie eine hohe Schubwirkung erhalten. Mit Unterstützung des Fördervereins der Schule „Eltern und Freunde des Burg-Gymnasiums Wettin“ e.V. (https://www.burg-gymnasiumwettin.de/projektepartner/foerderverein/), des Schulträgers (Landkreis Saalekreis) und unter Nutzung erheblicher Eigenleistungen konnte die Schule bereits 2021 komplett an das Internet gebracht werden. Das schnelle Internet konnte mittels der Förderung der Europäischen Union im Rahmen des Programms „ELER“ der Europäischen Union im Schuljahr 2023/2024 für die Schule verfügbar gemacht werden.

Die Schulgemeinschaft hat sich zudem in einem eigenen schulischen medienpädagogischen Konzept dem Vorhaben der digitalen Bildung bereits 2018/2019 gestellt, eine Aktualisierung des Konzepts erfolgte in den Jahren Jahr 2022 und 2025.

Der Stunden- und Vertretungsplan sowie die Notenübersicht sind bereits seit 2021 ausschließlich digital verfügbar. Ab dem Schuljahr 2026/2027 ersetzt der „Schulmanager-Online“ alle bisherigen digitalen Tools  und führt diese in einer App zusammen. Bitte melden Sie sich und Ihr Kind beim Schulmanager an.

In der Schule stehen für unterrichtliche Zwecke in allen Schulgebäuden ein oder mehrere Klassensätze Schüler-PCs zur Verfügung. Ab der 10. Klasse ist es Schülerinnen und Schülern unserer Schule freigestellt, mit einem eigenen digitalen Gerät ihre Mitschriften im Unterricht anzufertigen (BYOD). Die Entscheidung über den Einsatz im Unterricht trifft die jeweilige Fachlehrkraft. Datenschutzvorgaben und Urheberrechtsbestimmungen sind bei der Nutzung privater digitaler Geräte in jedem Fall einzuhalten. In die Schule mitgebrachte digitale Endgeräte (auch Handys, Smartwatches o. ä.) sind über die Schule NICHT versichert.

Digitale Aufzeichnungen oder digitale Hilfsmittel (z.B. Wörterbücher o.ä.) in Leistungserhebungen und Prüfungssituationen sind im Land Sachsen-Anhalt nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Nachteilsausgleich) und nach einem, durch das Landesschulamt positiv beschiedenen Antrag über die Schule zugelassen.

 E inführungstage der neuen fünften Klassen

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Siehe „Erster Schultag der 5. Klassen

Elektronische Geräte/Smartphones

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Uns ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler miteinander kommunizieren und in den Pausen präsent sind. Nach unserer Erfahrung trägt die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten während der Pause dazu nicht bei. Im Unterricht ist die Nutzung für private Zwecke untersagt.

Die Hausordnung sieht deshalb ein Handyverbot für Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände sowie in den Pausen vor. Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft, wann elektronische Geräte für unterrichtliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Dafür stehen auch schulische Geräte zur Verfügung.

Die Nutzung privater Geräte (z.B. Smartphones) für unterrichtliche Zwecke ist in jedem Fall freiwillig. Aus diesem Grund kommt die Schule auch nicht für ggf. auftretende Schäden (durch z.B. Herunterfallen des Smartphones) auf. Das benötigte Datenvolumen wird durch die Schule gestellt (Kurzzeit-WLan).

Ab der 10. Klasse ist es Schülerinnen und Schüler unserer Schule zudem freigestellt, mit einem eigenen digitalen Gerät ihre Mitschriften im Unterricht anzufertigen (BOYD). Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Fachlehrkraft. Datenschutzvorgaben und Urheberrechtsbestimmungen sind bei der Nutzung privater digitaler Geräte in jedem Fall einzuhalten.

Grundsätzlich sind private digitale Geräte, die mit in die Schule gebracht werden, NICHT über die Schule versichert.

Eltern und ihre demokratischen Mitwirkungsgremien

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Zu einem guten und lebendigen Schulleben gehören die Eltern. Eltern können mit ihrer Sicht auf Schule und ihren Kompetenzen das Schulleben und die Schulentwicklung maßgeblich mitgestalten. Zudem ist die Bildung und Erziehung der Kinder gemeinsame Aufgabe des Elternhauses und der Schule. Es ist im Interesse des Kindes, wenn Eltern und Schule in diesem Prozess eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Besonders wichtig ist die Mitwirkung der Eltern in den Gremien der Schule, des Saalekreises oder des Landes, die für jeweils zwei Schuljahre gewählt werden.

Gewählt werden dürfen ausschließlich Erziehungsberechtigte, deren Kinder unser Gymnasium besuchen. Nicht gewählt werden dürfen demgegenüber Eltern, deren Kind bereits volljährig ist, die an unserer Schule arbeiten oder welche die Aufsicht über unsere Schule führen.

Eltern arbeiten an diesen Gremien unserer Schule mit:

  • Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher sowie deren Stellvertretungen werden aus den Reihen der Eltern jeder Klasse gewählt und unterstützen die Arbeit der Klassenleitung. Elternvertretungen nehmen als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Klassenkonferenz auch an den Beratungen der betreffenden Klasse teil.

 

  • In Fachkonferenzen werden die Belange des Faches inhaltlich und organisatorisch diskutiert. In diesem Gremium können sich gewählte Elternvertretungen mit ihren Fachkompetenzen einbringen. Sie berichten dem Schulelternrat oder der Klassenelternschaft regelmäßig über ihre Tätigkeit.

 

  • Der Schulelternrat ist berechtigt, Beschlüsse zu fassen und Anträge an die Gesamtkonferenz zu stellen, welche von der Gesamtkonferenz zu behandeln sind. Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schule über seine Tätigkeit berichten.
  • Die Gesamtkonferenz ist das höchste demokratische Gremium an einer Schule im Land Sachsen-Anhalt. Die Konferenz setzt sich aus gewählten Vertretern der Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte unter dem Vorsitz der Schulleiterin zusammen. Die Gesamtkonferenz berät und beschließt zu wichtigen Fragen der Schulorganisation und der Schulentwicklung.

Zudem können Eltern im Förderverein der Schule (siehe Punkt „Förderverein“) sowie als gewählte Mitglieder im Kreis- und Landeselternrat mitarbeiten.

Elternversammlungen (Klassen-Elternabend, thematischer Elternabend)

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Mindestens zweimal pro Schuljahr finden Elternabende statt, zu denen die Klassenleitung oder die Elternvertreter einladen. Auf dem Elternabend werden klasseninterne Vorhaben und Aktivitäten besprochen bzw. geplant sowie über schulische und unterrichtsorganisatorische Aspekte informiert. Häufig bietet der Elternabend auch Gelegenheit, sich zu klassenbezogenen Anliegen oder Problemen auszutauschen. Aus diesen Gründen ist die Teilnahme aller Eltern zu jedem Elternabend ausdrücklich erwünscht.

Neben den Klassen-Elternabenden finden zu Beginn beider Schulhalbjahre auch zentrale Elternabende zu jahrgangsübergreifenden Themen statt (z.B. zum Unterricht im Kunstspezialzweig ab Klasse 9, zum Wahlpflichtunterricht im Jahrgang 9 bzw. 10 sowie zum Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahrgang 11).

Weitere thematische Elternabende werden sowohl von der Schulleitung organisiert und durchgeführt, können aber auch von der Elternschaft in enger Abstimmung mit der Schulleitung initiiert werden. Die Termine für die thematischen Elternabende erscheinen im Schuljahresarbeitsplan im Schulmanager-Online. Über die Klassenleitung erfolgt eine zeitnahe ordnungsgemäße Einladung.

Elterninformation

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Ein transparenter Informationsfluss ist für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer Schulkultur, denn dieser fördert das Vertrauen und die Zusammenarbeit innerhalb der Schulgemeinschaft. Mit unserem Leitbild bekennen wir uns zu einer offenen Kommunikationskultur, welche durch einen engen Informationsaustausch zwischen Schülern, Lehrern, Eltern und der Schulleitung definiert ist.

Wichtige Informationen (z.B.  zur Organisation des Schulalltags, zu Veranstaltungen oder Terminen u.a.) werden an unserer Schule im Wesentlichen digital bekannt gegeben (Schulmanager-Online, digitale Infoboards und Website der Schule). Ebenso werden Informationen zu Schulangelegenheiten mittels digitaler Elternbriefe veröffentlicht.

In den Schulgebäuden stehen zudem mehrere Pinnwände und Vitrinen an verschiedenen Orten zur Verfügung, über die Informationen zu Veranstaltungen der Schule bekannt gegeben werden. Innerhalb der Klassen können weitere Kommunikationswege vereinbart werden.

Das Hausaufgabenheft ist ein weiteres und zudem wichtiges analoges Instrument der schnellen Elterninformation zu Belangen des Unterrichts (z.B. Informationen zu anstehenden Klassenaktivitäten). Seit dem Schuljahr 2022/2023 steht dafür ein eigener Schulplaner zur Verfügung. Der Erwerb des Schulplaners wird für alle Schuljahrgänge empfohlen, in der Jahrgangsstufe 5 bis 7 ist dieser verpflichtend.

Die Eltern der Jahrgänge 5 und 6 werden gebeten, einmal pro Woche das Hausaufgabenheft ihrer Kinder auf Eintragungen zu prüfen und die Kenntnisnahme mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Falls Sie Informationen über die Schule veröffentlichen möchten, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

 

Elterngespräche und jährliche Lernentwicklungsgespräche

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Im Rahmen der schulischen Belange kann es sich immer wieder ergeben, dass Eltern den Wunsch äußern, mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern ihrer Kinder zum Lern- und Sozialverhalten des Kindes sowie zum Leistungsstand des Kindes im jeweiligen Fach ins Gespräch zu kommen.

Wenn Sie eine Lehrkraft persönlich sprechen möchten, geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Mitteilung mit dem Gesprächsanliegen und einem gewünschten Zeitraum mit in die Schule. Eine Terminabstimmung ist auch per Dienst-E-Mail oder über „Schulmanager-Online/Nachrichten“ möglich. Bitte teilen Sie der betreffenden Lehrkraft vorab den Grund Ihres Gesprächswunsches mit, damit ein fundiertes und klärendes Gespräch vorbereitet werden kann.

Jede Lehrkraft koordiniert selbst alle Elterngespräche, d.h. nur die entsprechende Lehrkraft kann Ihnen einen Termin bestätigen oder einer Terminänderung zustimmen. Die Sekretariate (UB, Haus 5) können keine Auskunft geben oder Gespräche koordinieren.

Für den Fall, dass Sie mehrere Gespräche an einem Nachmittag planen, beachten Sie bitte, dass es an unserer Schule zu ungewöhnlichen Wegezeiten beim Wechsel zwischen verschiedenen Räumen bzw. Gebäuden kommen kann. Alle Räume mit den Zahlen 1-4 als erste Ziffer befinden sich auf der Burg (1 = Unterburg, 2 = Mittelburg, 3 = Kunst, 4= Oberburg). Die Räume im Haus 5 beginnen mit der Zahl 5.

In den jährlich stattfindenden Lernentwicklungsgesprächen erörtert die Klassenleitung (Klassenstufe 5-10) gemeinsam mit dem Kind und dessen Eltern das Lern- und Sozialverhalten des Kindes fachübergreifend. Grundlage des Lernentwicklungsgesprächs ist ein Evaluationsbogen, welchen Ihr Kind vorab durch die Klassenleitung erhält. Im Lernentwicklungsgespräch werden weitere Entwicklungsschritte und Maßnahmen gemeinsam vereinbart. Aufgrund der Bedeutung dieser Gespräche für die weitere Entwicklung des Kindes bitten wir um die persönliche Anwesenheit beider Erziehungsberechtigten zum Lernentwicklungsgespräch.

Elternvertreter und Schulelternrat

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Elternvertreterinnen und Elternvertreter bilden die Schnittstelle zwischen der Elternschaft und der Klassenleitung. In der Zusammenarbeit mit der Klassenleitung werden klasseninterne Belange besprochen, Klassenaktivitäten geplant und Elternzusammenkünfte organisiert. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, deren Vertreterinnen und Vertretern sowie der Klassenleitung kann das Klassenklima maßgeblich positiv fördern und wird deshalb seitens der Schule ausdrücklich begrüßt. Elternvertretungen und ihre Stellvertretungen werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie sind i.d.R. zugleich Mitglieder der Klassenkonferenz.

Die gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter aller Klassen bilden zugleich den Schulelternrat, aus dessen Mitte der/die Vorsitzende für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Der Schulelternrat ist das Mitwirkungsgremium der Eltern auf Schulebene und entsendet Mitglieder in die Gesamtkonferenz (siehe „Eltern und ihre demokratischen Mitwirkungsgremien“). Zudem arbeiten Eltern im Förderverein der Schule (siehe Punkt „Förderverein“) sowie im Kreiselternrat mit.

Entschuldigung bei Erkrankung (Kindes bleibt zu Hause)

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Sollte Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung oder einem anderweitigen, zuvor nicht absehbaren Grund dem Unterricht fernbleiben müssen, nutzen Sie bitte das Formular zur Krankmeldung auf dem „Schulmanager.online“.

Bei einer Erkrankung am Tag einer angekündigten Leistungserhebung (z.B. Test, Klassenarbeit) kann in der Sekundarstufe 1 ein ärztliches Attest verlangt werden. Fehlt ein/e Schüler/in in der Sekundarstufe 2 am Tag einer Leistungserhebung (z.B. Test, Klausur), ist der Fachlehrkraft bzw. dem/der Tutor/in ein ärztliches Attest vorzulegen.

Erasmus + (Akkreditierte Schule)

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In den letzten Jahren haben unsere schulischen Aktivitäten im Bereich Erasmus+ eine große Bedeutung erlangt. So finden jährlich bis zu zwei Erasmus+-Projektwochen sowie eine Reihe von Projekten statt.

Aus diesem Grund beschloss die Gesamtkonferenz des Burg-Gymnasiums Wettin bereits im Herbst 2023, den umfangreichen und aufwendigen Weg der Akkreditierung einzuschlagen. Denn mit einer erfolgreichen Akkreditierung sind nicht nur die bisherigen Schülergruppenreisen (Mobilitäten) möglich. Ebenso können Individualreisen von Schülerinnen und Schülern gefördert werden, Lehrkräfte und Mitarbeitende können am Job-Shadowing teilnehmen.

Wir freuen uns sehr, dass der Akkreditierungsantrag der Schulleitung des Burg-Gymnasiums erfolgreich war. Damit können unsere Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ mit großer Planungssicherheit bis 2027 fortgesetzt werden.

Auf unserer Website informieren wir fortlaufend über unsere Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+.

Erkrankung des Kindes oder Unfall in der Schule

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Eltern werden bei einer ernsthaften Erkrankung des eigenen Kindes oder einem Unfall in der Schule umgehend telefonisch von uns benachrichtigt. Dafür greifen wir auf die von Ihnen im Sekretariat hinterlegten Daten (Dienst- und Privattelefonnummer) zurück.

Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Ihre aktuellen Rufnummern der Schule immer vorliegen und dass Sie unter diesen Nummern stets erreichbar sind.

Bitte holen Sie im Falle einer Benachrichtigung Ihr Kind umgehend von der Schule ab.

Wenn Ihr Kind in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall erleidet, ist es über die Schule unfallversichert. Die Unfallanzeige ist bis zum dritten Tag nach dem Unfall über die Schule bei der Unfallkasse einzureichen.

Sollte Ihr Kind einen Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg erleiden und ärztlich behandelt werden müssen, nutzen Sie bitte das Formblatt „Unfallanzeige“, welches Ihnen im Elternbereich auf der Website der Schule zur Verfügung steht.

Füllen Sie die Unfallanzeige aus und mailen Sie das Schreiben an die Schule (kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de).

Beachten Sie dabei bitte die Frist von 3 Tagen (einschließlich Unfalltag).

Erster Schultag der 5. Klassen

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Der erste Schultag am Burg-Gymnasium Wettin beginnt um 7.55 Uhr mit der Begrüßung der Schülerinnen und Schüler auf dem Rondell der Unterburg durch die Schulgemeinschaft und die Schulleiterin, Frau Dr. Roenneke. Anschließend begeben sich die neuen fünften Klassen in Begleitung ihrer Klassenleitung in die Klassenräume im Haus 5.

Die ersten Schultage sind die „Einführungstage“. Während dieser Tage erfahren die Kinder vieles Wichtige über den Unterrichtsalltag an unserer Schule. Der Unterricht endet jeweils nach der 6. Stunde (13.40 Uhr). Alle Informationen zu den ersten Schultagen (einschließlich Mittagsversorgung) erhalten Sie zum ersten Elternabend, zu dem wir Sie am Ende des vierten Schuljahres auf die Burg Wettin einladen.

Essen und Esseneinnahme

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Die Pausenzeiten dienen neben der Erholung auch der Esseneinnahme. In nahezu allen Unterrichtsräumen unserer Schule ist das Essen erlaubt, so dass Ihr Kind am Platz einen Imbiss zu sich nehmen kann. Ausnahme bilden einzelne Fachräume (Chemie, Informatik etc.), in denen aus Sicherheitsgründen das Essen untersagt ist. Das Essen wird in diesem Fall vor dem Unterrichtsraum eingenommen. Die Fachlehrkräfte belehren die Schülerinnen und Schüler zu Schuljahresbeginn, ob im jeweiligen Unterrichtsraum gegessen werden darf.

Häufig beginnen Kinder den Unterrichtstag, ohne zuvor gefrühstückt zu haben. Für eine Essenaufnahme in Ruhe steht erst die Hofpause ab 9.30 Uhr zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte Ihr Kind morgens frühstücken, bevor es den Weg zur Schule antritt.

Die Mittagsversorgung erfolgt im Haus 5 in zwei Essenräumen (Untergeschoss) sowie in der Aula der Unterburg. Schulische Lehrkräfte führen die Aufsicht während der zweiten Hofpause (11.30 Uhr bis 12.00 Uhr). Das Mittagessen wird z.Z. durch die Firma Bergmann angeboten. Vertragspartner für die Mittagsversorgung sind die Eltern und die Firma Bergmann. Aus diesem Grund richten Sie bitte alle Fragen zur Essenbestellung (Anmeldung, Einnahme, Abmeldung vom Essen etc.) an die Firma Bergmann.

Ein alternativer Mittagessenversorger kann über eine Mehrheitsentscheidung der Eltern vertraglich gebunden werden.

 F achkonferenz

 

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Die Fachkonferenzen an unserer Schule tagen mindestens einmal im Schuljahr. Mitglieder der Fachkonferenz sind alle Lehrkräfte der im Namen der Konferenz genannten Fächer sowie die in die jeweilige Fachkonferenz gewählten Eltern- und Schüler*innenvertretungen.

Aufgaben der Fachkonferenz sind u.a. fachdidaktische und fachmethodische Fragestellungen, das Erstellen von Beschlussvorlagen für die Gesamtkonferenz, der Aufbau sowie die Betreuung von Sammlungen und Fachräumen, Fortbildungsfragen sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung im Fachbereich.

Derzeit bestehen folgende Fachkonferenzen an unserer Schule (in alphabetischer Reihenfolge):

Biologie/ Chemie/ Psychologie

Deutsch

Ethik/ ev. Religion

Fremdsprachen

Geographie/ Wirtschaft

Geschichte/ Sozialkunde

Kunst

Mathematik/ Physik/ Informatik/ Astronomie

Musik

Sport

Eltern und Schüler/innen, die zur Mitarbeit in Fachkonferenzen bereit sind, bekunden ihr Interesse zur Mitarbeit bitte beim ersten Elternabend im Schuljahr bzw. melden sich bei der Klassenleitung/ der Tutorin oder dem Tutor.

 

Fachräume

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Aktuell befinden sich in unseren Schulgebäuden Fachräume für Biologie, Chemie, Kunst und Physik im Haus 5 sowie in der Mittelburg. Informatik wird auf der Mittelburg unterrichtet. Darüber hinaus verfügen wir über Musikfachräume im Haus 5 und der Unterburg.

Für den Aufenthalt und den Unterricht in den Fachräumen gelten gesonderte Regeln, über die die Fachlehrkräfte zweimal im Schuljahr belehren.

Förderunterricht/ Arbeitsgemeinschaften

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Siehe „Arbeitsgemeinschaften/ Förderunterricht (Ganztagsangebot)“

Förderverein der Schule „Eltern und Freunde
des Burg-Gymnasiums Wettin e.V."

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Unsere Schule wird von einem engagierten Förderverein unterstützt. Der Verein „Eltern und Freunde des Burg-Gymnasiums Wettin e.V.“ dient entsprechend seiner Satzung der Unterstützung schulischer Aktivitäten. Viele Aktivitäten, Anschaffungen oder Vorhaben an der Schule wären ohne die Unterstützung des Fördervereins nicht umsetzbar.

Im Förderverein kann jeder Mitglied werden und sich für unsere Schule einsetzen. WERDEN SIE MITGLIED! Bei Interesse kontaktieren Sie den Schulförderverein (s. Website „Projekte & Partner/ Förderverein“).

Freistellung vom Unterricht (stundenweise/ ganztägig)

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Siehe „Antrag auf Freistellung vom Unterricht (stundenweise/ ganztätig)

Freistellung vom Unterricht (Sport)

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Siehe „Antrag auf Freistellung vom Unterricht (Sport)

FSJler am BGW

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Als Ganztags- und Verbraucherschule sind wir in der erfreulichen Lage, jedes Jahr zwei FSJ-Stellen zu besetzen.

FSJler (Freiwillige Soziale Jahre) an unserer Schule unterstützen den Schulalltag und die pädagogische Arbeit, helfen bei der Betreuung von Schülerinnen und Schülern sowie im Unterricht und übernehmen organisatorische Aufgaben. FSJlerinnern und FSJler sammeln dadurch viele Erfahrungen, die bei der Berufsfindung und Berufswahl helfen können.

Die Besetzung unserer FSJ-Stellen erfolgt in Kooperation mit dem DRK. Ansprechpartnerin ist unsere Schulverwaltungsassistentin.

Wenn wir Ihr Interesse an einer FSJ-Stelle an unserer Schule wecken konnten, freuen wir uns über eine Nachricht oder Ihre Bewerbung. Bitte schreiben Sie uns unter kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de.

Fünfte Klasse: erster Schultag

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Siehe „Erster Schultag der 5. Klassen

Fundsachen

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Fundsachen werden an unserer Schule in den jeweiligen Schulgebäuden aufbewahrt, wo sie gefunden werden. Dort können ihre Kinder jeder Zeit nach vermissten Gegenständen suchen. Die Hausmeister sind in die Aufbewahrung der Fundsachsen nicht involviert.

Aufgrund der hohen Anzahl an Fundsachen im Verlauf eines Schuljahres und der begrenzten Lagerkapazität werden Fundsachen zweimal im Kalenderjahr entsorgt (vor den Sommerferien, Ende Dezember). Bitte beachten Sie diese Termine, falls Sie planen, nach einem vermissten Kleidungsstück oder einem anderen Gegenstand in der Schule zu suchen.

FuxNoten

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Seit dem Schuljahr 2020/2021 haben wir am Burg-Gymnasium mit der App FuxNoten als digitaler Notenübersicht gearbeitet.

Mit der Einführung des Schulmanager-Online zum Schuljahr 2026/2027 wird die Arbeit mit FuxNoten eingestellt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen künftig den Schulmanager-Online. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Schulmanager-Online“.

 G äste an unserer Schule

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Wir freuen uns über Gäste, die an unsere Schule kommen. Bitte melden Sie sich im Sekretariat (Haus 5, Mittelburg) an.

Ganztagsschule

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Im Jahr 2024 hat sich unsere Schule erfolgreich um die Aufnahme als Gymnasium mit einem außerunterrichtlichen Ganztag beworben. Seither finden alle Arbeitsgemeinschaften und Förderangebote im Rahmen des Ganztages statt.

Die Vorbereitung des Ganztags in einem Schuljahr beginnt bereits im alten Schuljahr mit der Erfassung der Ganztags-Angebote für das neue Schuljahr durch unsere Schulverwaltungsassistentin. Als Eltern, Großeltern oder Unterstützer unserer Schule sind Sie herzlich eingeladen, ein Ganztagsangebot an unserer Schule durchzuführen. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei unserer Schulverwaltungsassistentin (über das Sekretariat).

Zu Beginn des neuen Schuljahres werden die Ganztagsangebote im Schuljahr veröffentlicht (Jg. 5/6 im Klassenraum, ab Jahrgang 7 im Eingangsbereich der Mittelburg).

Die Schülerinnen und Schüler der 5./6. Jahrgangsstufe nehmen an einem Ganztagsangebot teil (verpflichtend). Die Anmeldung erfolgt über die Klassenleitung.

Schülerinnen und Schüler (ab Jahrgang 7, freiwillige Teilnahme) melden sich direkt bei den Kursleiterinnen und Kursleitern für ein Ganztagsangebot an.

Der Gesetzgeber hat verfügt, dass Ganztagsangebote erst ab einer Teilnehmerzahl von acht Kindern oder Jugendlichen eröffnet werden können. Bei Erreichen der erforderlichen Anmeldezahl beginnt das Ganztagsangebote i.d.R. 4 Wochen nach Schuljahresbeginn.

Ebenfalls über unseren Ganztag können wir jungen und interessierte Menschen zwei FSJ-Stellen an unserer Schule anbieten. Unsere FSJ-lerinnen und FSJ-Lehrer unterstützen die Lehrkräfte bei unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Vorhaben, sind eng in den AG-Bereich eingebunden und helfen bei organisatorischen Belangen aller Art. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung. Bitte melden Sie sich bei uns in der Schule (kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de).

Auf unserer Website informieren wir fortlaufend über unsere Aktivitäten im Ganztag.

Gemeinsamer Unterricht (GU)

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An unserer Schule arbeiten neben den Fachlehrkräften zeitweilig auch Sonderschullehrkräfte oder Integrationshelferinnen oder -helfer. Diese unterstützen bei Bedarf im Rahmen des „Gemeinsamen Unterrichts“ einzelne Schüler/innen mit Lernbesonderheiten sowie die Fachlehrkräfte in der Arbeit mit den Kindern mit GU-Status. Beratend sind zudem die schulfachlichen Koordinatorinnen und Koordinatoren (Sekundarstufe 1 und 2) als Ansprechpartner für den Bereich GU tätig.

Gesamtkonferenz

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Siehe „Eltern und ihre demokratischen Mitwirkungsgremien

 H ausaufgaben

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Eine Hausaufgabenbetreuung wird an unserer Schule nicht angeboten. In der Zeit von Frei- oder Ausfallstunden haben Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-12 Gelegenheit, in der Aula zu arbeiten oder dort Hausaufgaben zu erledigen.

Im Rahmen des Ganztags kann eine Hausaufgabenbetreuung durch externe Partnerinnen und Partner (z.B. Eltern oder Großeltern) angeboten werden. Haben Sie Interesse, ein solches Angebot durchzuführen? Dann melden Sie sich bitte bei unserer Schulverwaltungsassistentin, Frau Kuch, über das Sekretariat (kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de).

Hausaufgaben und Hausaufgabenbetreuung

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Hausaufgaben sind ein wichtiger Teil des Lernens am Gymnasium. In Hausaufgaben wird der künftige Unterrichtsstoff vorbereitet oder vermittelter Stoff gefestigt und geübt.

Klassen mit geplanten Freistunden oder Ausfallstunden (i.d.R. erst ab Jahrgangsstufen 7-12) erhalten Gelegenheit, auf den Lerninseln in der Mittelburg, im Schülercafé Mittelburg (nur Jahrgänge 10-12) oder in der Aula zu arbeiten und dort Hausaufgaben zu erledigen.

Im Rahmen des Ganztags kann eine Hausaufgabenbetreuung für die Jahrgängen 5/6 durch externe Partnerinnen und Partner (z.B. Eltern oder Großeltern) angeboten werden. Haben Sie Interesse, ein solches Angebot durchzuführen? Dann melden Sie sich bitte bei unserer Schulverwaltungsassistentin über das Sekretariat (kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de).

Hausaufgabenheft

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Das Hausaufgabenheft ist ein wesentliches Medium der Schülerinnen-/ Schüler- und Elterninformation. Ein gut geführtes und vollständiges Hausaufgabenheft erleichtert Schülerinnen/ Schüler und Eltern gleichermaßen den schulischen Alltag an unserem Gymnasium zu organisieren und zu bewältigen. Das Führen eines Hausaufgabenhefts stärkt zudem die Schülerinnen/Schüler in ihrer Kompetenz der Selbstorganisation (u.a. Planung der Hausaufgabenzeit oder Vorbereitungszeit auf Tests/Klassenarbeiten).

Seit dem Schuljahr 2022/2023 gibt es an unserem Gymnasium einen eigenen Schulplaner, der neben den regulären Hausaufgabenseiten viele schulspezifische Informationen (einschl. Belehrungen, AG-Angebot etc.) enthält. Der Erwerb des Schulplaners wird für alle Jahrgänge empfohlen. In den Jahrgängen 5-7 ist der Erwerb verpflichtend. Die Eltern der Jahrgänge 5 bis 6 werden gebeten, den Schulplaner ihrer Kinder wöchentlich auf Einträge zu kontrollieren und die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift zu bestätigen.

Die Nutzung eines elektronischen Hausaufgabenhefts ist demgegenüber an unserer Schule nicht möglich. Hintergrund ist das sogenannte „Handyverbot“ auf unserem Schulgelände (siehe Punkt „Elektronische Geräte/ Smartphones“).

Hausmeister

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Unser Hausmeisterteam ist für unsere Schule, die Schulgebäude und das Schulgelände als öffentliche Einrichtung zuständig. Hausmeisterbüros befinden sich in der Mittelburg, in der Oberburg sowie im Haus 5. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Hausmeister. Fundsachen werden nicht bei den Hausmeistern gelagert, sondern können in den Schulgebäuden abgeholt werden.

Hausordnung

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Die Schule ist für uns ein wichtiger Lebensbereich. An jedem Schultag kommt hier eine große Anzahl von Personen zusammen, deren Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsfreude die Hausordnung dienen soll. Das Zusammenleben an unserer Schule soll geprägt sein von der Achtung der Persönlichkeit und Würde des anderen, der Bereitschaft zum Mitdenken, Vertrauen, gegenseitiger Rücksichtnahme und Höflichkeit. Dazu gehören z.B. das gegenseitige Grüßen im Schulhaus.

Die Hausordnung wurde von der Gesamtkonferenz verabschiedet. Die Hausordnung ist im Schulhaus ausgehängt und kann auf der Website der Schule eingesehen werden.

Mit der Beschulung Ihres Kindes erkennen Sie die Hausordnung für sich und Ihr Kind vollumfänglich an.

Hitzeplan am BGW

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Die hochsommerlichen Temperaturen der vergangenen Jahre führten zu Anpassungen in der Pausen- und Aufsichtsplanung an Sommertagen an unserer Schule. Unsere Schülerinnen und Schüler werden belehrt, an Tagen mit angekündigt hohen Temperaturen ausreichend zu trinken, zweckdienlicher Kleidung und eine Kopfbedeckung zu tragen sowie Sonnenschutzcreme (o.ä.) bereits morgens vor Beginn des Schulwegs aufzutragen.

An Tagen mit vielen Sonnenstunden und/oder hohen Temperaturen wird die Hofpause auf der Burg Wettin abgeklingelt. Denn dort steht auf dem Schulhof (Mittelburg) keine ausreichende Beschattung zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler, die sich dennoch bewegen möchten, wird ein Wechsel auf die Unterburg nahegelegt. Dort gibt es einen großen schattigen Bereich. Ruhebedürftige Schülerinnen und Schüler können sich wiederum in den Klassenräumen oder im Bereich der Lerninseln (Mittelburg) aufhalten.

Im Haus 5 lernen unsere bewegungsfreudigen jüngsten Schülerinnen und Schüler. Zudem verfügt der Schulhof durch Bäume und das Schulgebäude viele Bereiche mit ausreichend Schatten. Dort wird das Abklingeln der Pause gesondert geprüft und abgewogen.

 I nfektionskrankheiten

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Infektionskrankheiten können im schulischen Umfeld leicht weiterverbreitet werden. Es ist daher eine gemeinsame Aufgabe aller schulischen Akteure, die Ansteckungsgefahr so weit als möglich zu begrenzen. Dazu gehört die strikte Einhaltung der üblichen Hygieneregeln (Nies-Etikette, Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen etc.).

Leider erleben wir es immer wieder, dass erkrankte Kinder in die Schule kommen, um am Unterricht teilzunehmen oder eine Leistungsbewertung (z.B. Klassenarbeit/ Klausur) zu bestreiten. Dieses Vorgehen belastet oft den erkrankten Menschen sehr. Der Unterricht kann zumeist nicht bewältigt werden und das Kind muss aus der Schule abgeholt werden. Oft stecken sich dann noch weitere Personen in der Schule an.

Sollte sich Ihr Kind am Abend vor dem nächsten Schultag oder am Morgen eines Schultages unwohl fühlen, erbrechen oder fiebrig sein, behalten Sie Ihr Kind unbedingt an diesem Tag zu Hause bzw. stellen Sie es einem Arzt vor.

Bei schweren und hochansteckenden Infektionskrankheiten wie u.a. Cholera, Diphterie, EHEC-, Typhus, Paratyphus, Ruhr und Verlausung ist ein Schulbesuch grundsätzlich untersagt. Diese Krankheiten sind nach dem Infektionsschutzgesetz §34 zudem meldepflichtig. Nach Auftreten einer dieser Erkrankungen melden Eltern diese schnellstmöglich dem Sekretariat.

Auf der schulischen Website (Bereich Eltern) informieren wir detailliert, welche Krankheiten der Schule zu melden sind. Ein erneuter Schulbesuch ist erst möglich, wenn der Schulbesuch durch die behandelnde Ärztin/ den behandelnden Arzt schriftlich attestiert wird.

Innovationsmanagement

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Haben Sie Ideen, welche unsere Schule voranbringen können? Gibt es ein Projekt, das unser Schulprofil ergänzt? Für Ideen und Innovationen sind wir stets offen. Sprechen Sie uns bitte an. Auch der Schulelternrat (siehe „Elternvertreter und Schulelternrat“) sowie das Schulentwicklungsteam der Schule sind gute Ansprechpartner. Sie erreichen uns über die Kontaktdaten auf der Website der Schule.

Internat

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s. „Schülerwohnheim“

 J ahresarbeitsplan

<details>
<summary>+ weiterlesen</summary>Siehe „Schuljahresarbeitsplan“.</details>

 K lassenarbeiten/ Klausuren/ Leistungserhebungen und Nachschreiben

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Leistungserhebungen (schriftlich und mündlich) begleiten den Lernprozess am Gymnasium kontinuierlich. Die Vorbereitung auf eine kommende Leistungserhebung beginnt im Unterricht. Dort werden alle Kompetenzen, die für eine Leistungserhebung erforderlich sind, vermittelt, geübt und gefestigt.

Klassenarbeiten bzw. Klausuren werden ab der 5. Klasse in nahezu allen Fächern geschrieben. Über Anzahl, Dauer und Wichtung der einzelnen Klassenarbeiten (Sek 1) / Klausuren (Sek 2) entscheiden die Fachkonferenzen. Grundlage dieser Festlegungen ist der „Leistungsbewertungserlass“, den Sie online bei den Veröffentlichungen des Ministeriums für Bildung einsehen können.

Vor einer Leistungserhebung sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind prüfen, ob sich Ihr Kind gesundheitlich in der Lage fühlt, die Leistungserhebung zu absolvieren. Nur dann sollte Ihr Kind daran teilnehmen. Dies ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn Ihr Kind für diesen Tag durch einen Arzt krankgeschrieben oder durch die Eltern krankheitsbedingt abgemeldet wurde.

Nach erfolgter Gesundheitsabfrage (i.d.R. zu Beginn von Klausuren in der Oberstufe) ist ein Abbruch der Leistungserhebung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich. Ebenso ist eine spätere Beschwerde bezüglich der erteilten Note ausgeschlossen, wenn eine Erkrankung des Schülers/ der Schülerin zum Zeitpunkt der Leistungserhebung als Grund bzw. Ursache für die erbrachte Leistung benannt wird.

Alle schriftlichen Leistungserhebungen sind i.d.R. nachzugeschreiben.

In der 5./6. Jahrgangsstufe sind unsere Lehrkräfte gern bereit, Ihre Kinder bezüglich des Nachschreibens zu unterstützen. Sollte Ihr Kind im Jahrgang 5/6 deshalb eine Leistung nachholen müssen, werden die Fachlehrkräfte auf Ihr Kind zukommen und den Termin mit Ihrem Kind abstimmen.

Ab dem 7. Jahrgang sind unserer Schülerinnen und Schüler bereits so selbstständig, dass sie das Nachschreiben selbst unterstützen können. Ab dem Jahrgang 7 gehen deshalb unsere Schülerinnen und Schüler nach einer Phase der Abwesenheit selbstständig auf die Lehrkraft zu und stimmen das Nachschreiben mit der Lehrkraft ab. Damit soll auch eine ungünstige Häufung von nachzuschreibenden Leistungen für Ihr Kind vermieden werden.

Ab dem 11. Jahrgang werden Nachschreibtermine (nur Klausuren) zentral durch die Oberstufenkoordinatorin festgelegt und per Aushang (Foyer MB) bekannt gegeben.

Klassendienste

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Innerhalb des Klassenverbandes und im Verlauf des Unterrichts fallen Aufgaben an, deren Erledigung an unserer Schule von Schülerinnen und Schüler mit übernommen werden. Hierbei lernen die Kinder und Jugendlichen, Verantwortung für die Schulgemeinschaft zu übernehmen und mit Ihrer Lernumgebung respektvoll umzugehen.

Die Dienste werden abwechselnd an alle Schülerinnen und Schüler verteilt. Ein besonderes Engagement einzelner Schülerinnen und Schüler kann am letzten Schultag während der abschließenden Hofveranstaltung Teil der Würdigung sein.

Klassenfahrten/ Studienfahrten

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Klassenfahrten und Studienfahrten sind schulische Veranstaltungen, welche die unterrichtliche Arbeit ergänzen und das schulische Leben fördern. Sie können einen großen Beitrag zum Klassenzusammenhalt, zur Bildung des sozialen und persönlichen Wachstums unserer Schülerinnen und Schüler leisten. Der Gesetzgeber hat u.a. aus diesen Gründen eine verpflichtende Teilnahme für Schülerinnen und Schüler im Land Sachsen-Anhalt an Klassen- bzw. Studienfahrten bestimmt (s. Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten).

Klassenfahrten werden am Burg-Gymnasium im Jahrgang 5, 7 und 9, eine Studienfahrt im Jahrgang 11 durchgeführt. Über Ziele und pädagogische Anliegen der Klassenfahrt/ Studienfahrt beraten die Klassenleitung, die Klasse und Eltern gemeinsam. Die Gesamtkonferenz hat einen Kostenrahmen für die Fahrten festgelegt. Danach beträgt die Kostenobergrenze:

  • für eine dreitägige Klassenfahrt in Jahrgangsstufe 5: 200 Euro
  • für eine viertägige Klassenfahrt in der Jahrgangsstufe 7: 300 Euro
  • für eine fünftägige Klassenfahrt in der Jahrgangsstufe 9: 380 Euro
  • für eine fünftätige Studienreise in der Jahrgangsstufe 11: 450 Euro.

Für eintägige Schulwandertage/ Exkursionen gelten gesonderte Regelungen.

Während der Klassenfahrt/ Studienfahrt gilt die Hausordnung uneingeschränkt. Bei Verstößen gegen die Hausordnung (z.B. bei der Missachtung des Alkoholverbots) können Eltern verpflichtet werden, ihr Kind auf eigene Kosten vorzeitig von der Klassenfahrt/ Studienfahrt abzuholen.

Klassenlehrer/-in und Vertrauenslehrer/-in

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Die Klassenleitung (in den Klassenstufen 5 bis 7 die Tandemklassenleitung) ist besonders für die jüngeren Jahrgänge, aber auch für die älteren Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern eine der wichtigsten Bezugspersonen im Schulalltag. Für Fragen, Informationen, Anregungen und Probleme ist die Klassenleitung der erste Anlaufpunkt. Im Krankheitsfall tritt die Ko-Klassenleitung an ihre Stelle. In der Oberstufe ist die Tutorin oder der Tutor für die Belange der Klasse zuständig.

Zudem unterstützen und beraten unsere Vertrauenslehrkräfte die Schülerschaft bei Problemen. Die Vertrauenslehrkräfte können im Bedarfsfall mündlich oder schriftlich kontaktiert werden. Dazu stehen auch Briefkästen in den Schulhäusern zur Verfügung, in welchen eine Bitte um ein Gespräch mit einer Vertrauenslehrkraft schriftlich hinterlegt werden kann. Eine Kontaktaufnahme ist grundsätzlich auch über den „Schulmanager-Online/ Nachrichten“ möglich.

Kommunikationswege (Eltern und Schule)

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I

Im schulischen Alltag ist es unerlässlich, dass Sie als Eltern die Schule erreichen können und wir als Schule Sie zuverlässig kontaktieren können. Am Burg-Gymnasium stehen Ihnen dafür verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung. Damit Anliegen zielgerichtet und erfolgreich geklärt werden können, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten.

  1. Hausaufgabenheft/ Schulplaner: In den Klassen werden zu Beginn eines Schuljahres konkrete Kommunikationswege vereinbart. Für die jüngeren Jahrgangsstufen ist dies i.d.R. der BGW- Schulplaner. Hier werden aktuelle Kurzinformationen der unterrichtenden Lehrkräfte und der Klassenleitung notiert. Eltern jüngerer Schuljahre (Jg. 5/6) werden deshalb gebeten, wöchentlich den Schulplaner auf Einträge und Elterninformationen zu überprüfen. Ihre eigenen Kurzanfragen an Lehrkräfte können Sie ebenfalls im Schulplaner Ihres Kindes notieren. Ihr Kind ist in diesem Fall gebeten, den Schulplaner der betreffenden Lehrkraft in der nächsten gemeinsamen Unterrichtsstunde vorzulegen.
  2. Elternbriefe: Längerfristige oder umfangreichere Informationen werden i.d.R. in Elternbriefen kommuniziert. Elternbriefe können durch die Klassenleitung, das Jahrgangsteam oder die Schulleitung, aber auch durch die Elternvertretung oder den Schulelternrat verfasst und digital weitergeleitet werden. Grundsätzlich gilt an unserer Schule im Rahmen von Elternbriefen das Prinzip der offenen und transparenten Kommunikation. Elternbriefe der Schule werden deshalb an alle Eltern ausgereicht und auf der schulischen Website/ Eltern veröffentlicht. Elternbriefe der Elternschaft, werden auch der Schule (i.d.R. der Klassenleitung, ggf. auch der Schulleitung) bekannt gegeben.
  3. E-Mail: Für eine direkte Kommunikation zu den unterrichtenden Lehrkräften stehen Ihnen die Dienst-E-Mails unserer Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Die Dienst-E-Mail wird den Klassen oder Lerngruppen durch die unterrichtende Lehrkraft bekannt gegeben und auf der Website im geschützten Bereich für Eltern veröffentlicht. Als Schule kontaktieren wir Sie über den Schulmanager-Online/ Nachrichten, dessen Nutzung für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichtend ist. Die BGW-Schul-Etikette gibt erklärende Hinweise zum gewünschten Kommunikationsverhalten bei der Nutzung von E-Mails und Nachrichten und ist von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft anzuerkennen.
  4. Schulmanager-Online: Am Burg-Gymnasium ist der datenschutzkonforme Schulmanager-Online in Nutzung. Dieser ist von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft verpflichtend zu nutzen. Wünschen Sie, eine Lehrkraft zu kontaktieren, können Sie die Lehrkraft direkt über die Nachrichtenfunktion im Schulmanager-Online anschreiben. Die BGW-Schul-Etikette gibt Hinweise zum gewünschten Kommunikationsverhalten bei der Nutzung der Nachrichtenfunktion.

Über den Schulmanager-Online erfolgen zudem die Krankmeldungen bzw. Abwesenheitsmeldungen Ihres Kindes.

  1. Sekretariat: Das Schulsekretariat steht Ihnen für alle weiteren Fragen in den Zeiten von 7:30-12:00 und von 13:00 -14:00 Uhr telefonisch (Tel. Jahrgang 5-6 und eine Klasse 7: 034607 – 20324 oder per E-Mail: HausV@burg-gymnasium-wettin.de; Jahrgang 7-12: 034607-3480 oder per E-Mail: kontakt@gym-wettin.bildung-lsa.de) zur Verfügung. Richten Sie bitte Ihre Anfrage jahrgangsbezogen an das entsprechende Sekretariat (Haus 5 oder Mittelburg).

Konflikt- und Beschwerdemanagement

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Siehe „Beschwerde- und Konfliktmanagement

Kopfläuse/ Verlausung

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Besonders bei jüngeren Schülerinnen und Schülern treten gelegentlich Kopfläuse auf. Deren Verbreitung ist in Schulklassen ohne entsprechende Maßnahmen nicht aufzuhalten. Aus diesem Grund sind von Läusen befallene Personen sofort vom Unterricht freizustellen und zu behandeln. Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (§34) darf der Schulbesuch erst wieder aufgenommen werden, wenn die Behandlung erfolgreich verlaufen ist und eine weitere Ausbreitung ausgeschlossen ist. Ihr Kind kann bereits am Tag nach einer konkreten Behandlung die Einrichtung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist erst erforderlich, wenn innerhalb von 4 Wochen ein Wiederholungsfall auftritt.

Eltern betroffener Kinder informieren umgehend die Schule über den Lausbefall des Kindes. Die Klasse bzw. der Jahrgang werden anonym über den Lausbefall informiert, um die weitere Ausbreitung aufzuhalten.

Werden Sie über einen Läusebefall in der Klasse informiert, untersuchen Sie den Kopf und die Haare Ihres Kindes und ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen. Auf der Website der Schule informieren wir im Elternbereich detailliert über die zu treffenden Maßnahmen bei einem Kopflausbefall.

Kunstspezialzweig

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Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung im Fach Kunst können an unserer Schule ab der 9. Klasse eine vertiefende Ausbildung in diesem Fach erhalten und nach dem Besuch des Leistungskurses Kunst eine schriftliche Abiturprüfung im Fach Kunst ablegen. Dies ist einmalig in Sachsen-Anhalt. Grundlage der Aufnahme in die Kunstspezialklasse ist die bestandene Aufnahmeprüfung, welche i.d.R. im Februar des laufenden Schuljahres stattfindet. Alle Informationen zu den Schwerpunkten und Werkstätten im Kunstspezialzweig, den Aufnahmebedingungen, Fördermöglichkeiten für Ihr Kind sowie unseren Partnern und Ausstellungen finden Sie auf der Website unter dem Menüpunkt „Kunst+Wohnheim“.

 L ernmittel/ Arbeitsmittel

Lehrpläne für den Unterricht

 M anagement von Beschwerden/ Konfliktmanagement

Meldepflichtige Erkrankungen

 N achteilsausgleich

Nichtraucherzone

Notfallnummer

 Ö ffentlicher Nahverkehr (Weg zur Schule)

Ordnung

Öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg zur Schule

 P arken

Pause

Programm Aufholen nach Corona

 R egeln und Rituale

Reihenuntersuchung

Rücktritt/ Wiederholung (freiwillig)

 S achschäden (vom Kind verursacht)

Schließfächer in der Schule

Schulelternrat

Schulförderverein

Schul.cloud

Schuljahresarbeitsplan

Schulkultur und Schultraditionen

Schulmanager-Online

Schulmitwirkung der Eltern

Schulordnung (Hausordnung)

Schulplaner

Schulranzen

Schultraditionen

Schulweg / Verkehrserziehung

Schülerwohnheim

Sekretariat

Sportsachen werden vergessen

Sprechzeiten

Schulentwicklungsteam

Stundenplan

 T ermine

Traditionen der Schule

 U mzug

Unfall in der Schule

Unfallversicherung

Unterrichtszeiten (einschließlich Unterrichtsbeginn, Aufsicht und Pausen)

Unterrichtsgänge

 V erbraucherschule im Netzwerk Nachhaltigkeitsschulen Sachsen-Anhalts

Versetzung/ Wiederholung

Versicherung gegen Unfall

Versicherung für Sachschäden (vom Kind verursacht)

Vertrauenslehrer/in und Klassenlehrer/in

Vertretungsmanagement

 W eg zur Schule (öffentliche Verkehrsmittel)

Wertsachen

Wiederholung/ Rücktritt (freiwillig)

 Z ahngesundheit

Zum Schluss – Fehlt Ihnen eine Information im Eltern-ABC?